Urteil

Handyverbot am Steuer gilt auch bei Nutzung als Navi

Handy beim Autofahren nicht in die Hand nehmen
Von ddp / Marie-Anne Winter

Autofahrer dürfen am Lenkrad auch dann nicht zum Mobiltelefon greifen, wenn sie ihr Handy lediglich als Navigationshilfe nutzen wollen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem heute veröffentlichten Beschluss (Az. 81 Ss-OWi 49/08).

Ein Autofahrer war vom Amtsgericht Bonn wegen der Handynutzung zu einer Geldbuße von 70 Euro verurteilt worden. Der Mann hatte behauptet, das Handy während der Fahrt nicht zum Telefonieren aus seiner Brusttasche genommen zu haben, sondern die Funktion als Navigationssystem zu nutzen.

Der 1. Strafsenat des OLG ließ die Beschwerde des Autofahrers nicht zur Entscheidung zu. Die Kölner Richter verwiesen auf die Straßenverkehrsordnung, laut der die Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt untersagt ist, wenn der Fahrer das Gerät hierfür aufnimmt oder hält. Der Begriff der Benutzung schließt nach Meinung des Gerichts sämtliche Bedienfunktionen ein. Dies umfasse ausdrücklich auch die Möglichkeiten zur Speicherung, Verarbeitung und Darstellung von Daten, die von Handys neuerer Bauart zur Verfügung gestellt werden.

Die Nutzung als Navigationshilfe beinhalte einen Datenabruf und damit eine Kommunikation im weiteren Sinne, befanden die Richter. Der Autofahrer nehme das Gerät in die Hand, werde abgelenkt und könne die Hände vorübergehend nicht am Steuer halten.

Anders könne es bei einer "reinen Ortsverlagerung" des Mobiltelefons im Auto sein, die keinen konkreten Bezug zu einer der bestimmten Bedienfunktion habe. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

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