Themenspezial: Verbraucher & Service Urteil

Mit Handy am Steuer: Handyspange als Ausrede?

Beim Fahren ohne Frei­sprech­anlage mit dem Handy zu tele­fonieren, ist gefähr­lich und verboten. Punkte und Bußgeld folgen daher regel­mäßig. Auch Schutz­behaup­tungen helfen da meist nicht weiter.
Von dpa /

Telefonieren am Steuer: Nur mit Freisprecheinrichtung Telefonieren am Steuer: Nur mit Freisprecheinrichtung
Foto: Syda Productions - -fotolia.com
Wer am Steuer Elek­tronik­geräte wie etwa ein Mobil­telefon in die Hand nimmt, muss mit Bußgeld und Punkten rechnen. Eine erfun­dene Handy­spange als Ausrede hilft nicht weiter. Das zeigt ein Urteil (Az.: 976 OWi 661 Js-OWi 51914/20) des Amts­gerichts Frank­furt am Main, auf das die Arbeits­gemein­schaft Verkehrs­recht des Deut­schen Anwalt­ver­eins (DAV) hinweist.

Handy am Ohr - gehalten von einer Spange?

Telefonieren am Steuer: Nur mit Freisprecheinrichtung Telefonieren am Steuer: Nur mit Freisprecheinrichtung
Foto: Syda Productions - -fotolia.com
Ein Mann wurde wegen Benut­zung eines Mobil­tele­fons am Steuer zur Zahlung eines Bußgeldes aufge­for­dert. Die verbo­tene Nutzung sollte durch ein Blit­zer­foto nach­gewiesen werden. Er behaup­tete aller­dings, das Handy gar nicht selbst mit der Hand gehalten, sondern eine soge­nannte Handy­spange genutzt zu haben. Diese halten das Gerät mit einem Gestell am Kopf. Das darin veran­kerte Mobil­telefon hätte er ledig­lich ange­drückt. Die Sache ging vor Gericht.

Das hatte keinen Erfolg. Denn das Foto zeigte eindeutig, dass der Mann die Handy­spange ledig­lich als bloße Schutz­behaup­tung ins Feld führte. Denn das Gericht konnte diese nicht auf dem Foto erkennen. So fehlten quer über den Kopf laufende Spangen ebenso wie ein Halte­knopf.

Spange hin oder her: Anfassen verboten

Auch umschloss der Mann auf dem Foto den Rand des Tele­fons mit den Fingern. Daher ging das Gericht davon aus, dass der Mann das Mobil­telefon voll­ständig hielt und er keine Handy­spange benutzt. Der Mann musste die Geld­buße zahlen.

Auf die Frage, ob das Benutzen eines Mobil­tele­fons in einer solchen Spange grund­sätz­lich gegen das Handy­verbot verstieß, musste das Gericht nicht eingehen, da eine solche Einrich­tung nicht auf dem Foto zu sehen war.

Aus Sicht der DAV-Verkehrs­rechts­anwälte spricht vieles dafür, die Sprach­funk­tion verwenden zu können: "Es gibt gute Argu­mente dafür, das Handy in einer solchen Spange mittels Sprach­steue­rung nutzen zu dürfen, sofern der Fahrer vom Verkehrs­geschehen nicht abge­lenkt wird", so Jens Dötsch von der Arbeits­gemein­schaft Verkehrs­recht des Deut­schen Anwalt­ver­eins.

Wer als Auto­fahrer am Steuer während der Fahrt elek­tro­nische Geräte - etwa ein Handy - in die Hand nimmt, riskiert also Bußgelder. Doch was, wenn das Telefon zwischen Ohr und Schulter einge­klemmt wird?

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