Handy im Auto mit Schulter gehalten - erlaubt oder nicht?
Neues Urteil zum Handy am Steuer (Symbolbild)
Bild: dpa
Am Steuer darf nur mit geeigneter
Freisprecheinrichtung telefoniert werden. Das Einklemmen des Handys
zwischen Ohr und Schulter zählt nicht dazu. Die Strafe ist hier die
gleiche wie bei einem Handyverstoß, bei dem das Gerät während der
Fahrt in der Hand gehalten wurde.
Das unterstreicht ein Urteil (Az.: 1 RBs 347/20) des Oberlandesgerichts (OLG) Köln, auf das der ADAC hinweist.
Telefoniert? Ja - aber das Handy nicht in der Hand gehalten
Neues Urteil zum Handy am Steuer (Symbolbild)
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Der konkrete Fall: Eine Frau wurde geblitzt. Das Foto zeigte sie mit
einem Handy, das sie zwischen der linken Schulter und dem Kopf
eingeklemmt hatte. Darauf erfolgte neben dem Bußgeldbescheid für zu
schnelles Fahren auch einer wegen des Handyverstoßes. Dagegen legte
sie Einspruch ein.
Die Frau räumte zwar ein, dass sie mit einem Handy telefoniert hatte. Das Bußgeld wegen eines Handyverstoßes war in ihren Augen aber unberechtigt, da sie das Gerät dabei explizit nicht in den Händen hielt.
Gefährliche Ablenkungen sind möglich
Das sah das Gericht anders: Zwar werde das Halten in der Hand regelmäßig in der Praxis sowie in der Begründung für die Regelung vorausgesetzt, ausdrücklich sei diese Formulierung in der Vorschrift selbst aber nicht enthalten. Mit einer Freisprecheinrichtung ist das Einklemmen demnach nicht zu vergleichen. Man hat zwar auch dabei die Hände am Lenkrad. Aber die Bewegungsfreiheit ist stark eingeschränkt - etwa für einen Blick in den Rückspiegel oder einen Schulterblick.
Und sollte sich das Handy lösen, besteht die Gefahr, dass in einer Affekthandlung versucht werden könnte, ein Herunterfallen des Geräts zu verhindern. Laut Gericht habe diese Ablenkungslage dazu geführt, dass die Nutzung solcher Geräte an bestimmte Voraussetzungen geknüpft wird. Daher wurde das Bußgeld als rechtmäßig erachtet.
Kürzlich musste der BGH entscheiden, ob das Handy-Verbot am Steuer auch für einen Taschenrechner gilt.