Rechtslage

Handy im Auto mit Schulter gehalten - erlaubt oder nicht?

Wer als Auto­fahrer am Steuer während der Fahrt elek­tro­nische Geräte - etwa ein Handy - in die Hand nimmt, riskiert Bußgelder. Doch was, wenn das Telefon zwischen Ohr und Schulter einge­klemmt wird?
Von dpa /

Neues Urteil zum Handy am Steuer (Symbolbild) Neues Urteil zum Handy am Steuer (Symbolbild)
Bild: dpa
Am Steuer darf nur mit geeig­neter Frei­sprech­ein­rich­tung tele­foniert werden. Das Einklemmen des Handys zwischen Ohr und Schulter zählt nicht dazu. Die Strafe ist hier die gleiche wie bei einem Handy­ver­stoß, bei dem das Gerät während der Fahrt in der Hand gehalten wurde.

Das unter­streicht ein Urteil (Az.: 1 RBs 347/20) des Ober­lan­des­gerichts (OLG) Köln, auf das der ADAC hinweist.

Tele­foniert? Ja - aber das Handy nicht in der Hand gehalten

Neues Urteil zum Handy am Steuer (Symbolbild) Neues Urteil zum Handy am Steuer (Symbolbild)
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Der konkrete Fall: Eine Frau wurde geblitzt. Das Foto zeigte sie mit einem Handy, das sie zwischen der linken Schulter und dem Kopf einge­klemmt hatte. Darauf erfolgte neben dem Bußgeld­bescheid für zu schnelles Fahren auch einer wegen des Handy­ver­stoßes. Dagegen legte sie Einspruch ein.

Die Frau räumte zwar ein, dass sie mit einem Handy tele­foniert hatte. Das Bußgeld wegen eines Handy­ver­stoßes war in ihren Augen aber unbe­rech­tigt, da sie das Gerät dabei explizit nicht in den Händen hielt.

Gefähr­liche Ablen­kungen sind möglich

Das sah das Gericht anders: Zwar werde das Halten in der Hand regel­mäßig in der Praxis sowie in der Begrün­dung für die Rege­lung voraus­gesetzt, ausdrück­lich sei diese Formu­lie­rung in der Vorschrift selbst aber nicht enthalten. Mit einer Frei­sprech­ein­rich­tung ist das Einklemmen demnach nicht zu verglei­chen. Man hat zwar auch dabei die Hände am Lenkrad. Aber die Bewe­gungs­frei­heit ist stark einge­schränkt - etwa für einen Blick in den Rück­spiegel oder einen Schul­ter­blick.

Und sollte sich das Handy lösen, besteht die Gefahr, dass in einer Affekt­hand­lung versucht werden könnte, ein Herun­ter­fallen des Geräts zu verhin­dern. Laut Gericht habe diese Ablen­kungs­lage dazu geführt, dass die Nutzung solcher Geräte an bestimmte Voraus­set­zungen geknüpft wird. Daher wurde das Bußgeld als recht­mäßig erachtet.

Kürz­lich musste der BGH entscheiden, ob das Handy-Verbot am Steuer auch für einen Taschen­rechner gilt.

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