BGH: Taschenrechner am Steuer nutzen ist tabu
BGH-Entscheidung zur Nutzung eines Taschenrechners am Steuer
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Autofahrer dürfen am Steuer keinen
Taschenrechner benutzen. Was für das Handy seit Jahren gilt, hat der
Bundesgerichtshof (BGH) jetzt auch für den herkömmlichen
Taschenrechner klargestellt. Das teilten die Karlsruher Richter heute mit.
Mit Taschenrechner am Steuer erwischt
BGH-Entscheidung zur Nutzung eines Taschenrechners am Steuer
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Der Autofahrer in dem konkreten Fall wird nun ein Bußgeld zahlen
müssen. Der Immobilienmakler war 2018 mit dem Taschenrechner in der
Hand am Steuer erwischt worden. Er wollte die Provision für einen
bevorstehenden Kundentermin berechnen (Az. 4 StR 526/19).
Bis zu einer Änderung der Straßenverkehrsordnung 2017 war nur das Benutzen von Mobil- und Autotelefonen am Steuer ausdrücklich verboten. Dann wurde das Verbot auch auf andere elektronische Geräte ausgeweitet. Seither dürfen zum Beispiel Navigationsgeräte (Navis) nur noch verwendet werden, wenn der Fahrer sie nicht in die Hand nehmen muss und es eine Sprachsteuerung gibt oder ein kurzer Blick auf den Bildschirm reicht.
Unklar war, ob auch der Taschenrechner unter die Vorschrift fällt. Das Oberlandesgericht Hamm hatte beim BGH angefragt, weil sich die Gerichte nicht einig waren. Der Makler, der nicht nur mit Rechner, sondern auch zu schnell unterwegs war, war vom Amtsgericht Lippstadt in Westfalen zu einem Bußgeld von 147,50 Euro verurteilt worden.
Autofahrer dürfen also elektronische Geräte beim Fahren nicht in der Hand bedienen. Doch was gilt für einen eingebauten Touchscreen, wenn damit Funktionen des Autos wie ein Scheibenwischer bedient werden?