Themenspezial: Verbraucher & Service Ablenkung

Touchscreens im Auto: Nur mit kurzem Blick bedienen

Musik suchen, Navi einschalten, Tele­fon­nummer wählen: Touch­screens im Auto haben immer mehr Funk­tionen - und können Fahrer oder Fahrerin im Stra­ßen­ver­kehr ablenken.
Von dpa /

Rechtslage bei Touchscreen im Auto Rechtslage bei Touchscreen im Auto
Bild: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild
Elek­tro­nische Geräte dürfen am Steuer nur bedient werden, wenn sie dazu nicht in die Hand genommen werden müssen. Per Sprach­steue­rung ist das Ganze erlaubt. Grund­sätz­lich muss dafür ein flüch­tiger Blick ausrei­chen. Das ist in der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung (StVO) gere­gelt.

Das gilt aber nicht nur für Handys, Smart­watches und Co., sondern etwa auch für instal­lierte Navi­gations- und Bedien­geräte mit Touch­screen im Auto. Verboten ist dem Fahrer etwa die händi­sche Eingabe eines Ziels im Navi während der Fahrt, so der Auto Club Europa (ACE).

Lassen sich wich­tige Auto­funk­tionen wie Schei­ben­wischer, Heizung oder Licht über Touch­screens steuern, ist das erlaubt. Aber auch nur, wenn der Blick dafür nur kurz von der Straße genommen wird.

Was ist ein kurzer Blick?

Rechtslage bei Touchscreen im Auto Rechtslage bei Touchscreen im Auto
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Wört­lich heißt es im Para­gra­phen 23 Absatz 1a StVO, dass dafür "nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetter­ver­hält­nissen ange­passte Blick­zuwen­dung zum Gerät bei gleich­zeitig entspre­chender Blick­abwen­dung vom Verkehrs­geschehen" erfolgen darf.

Wie lang indes ein kurzer Blick ist, ist nicht allge­mein defi­niert und muss laut ACE im Einzel­fall entschieden werden. Der Club verweist auf Urteil vom Ober­lan­des­gerichts Karls­ruhe von 2020 (Az.: 1 Rb 36 Ss 832/19), bei dem ein Mann nach einem Unfall bestraft wurde, weil die Einstel­lung des Schei­ben­wischers zu viel Aufmerk­sam­keit forderte.

Zeit für die Einübung der Bedie­nung nehmen

Diese Bedien­form kann mehr Zeit benö­tigten als im Vergleich zu Autos mit Knöpfen und Schal­tern, so der ACE mit Verweis auf eine Dekra-Test­reihe. Wichtig daher: alle Funk­tionen des Autos zu kennen - und sich mit den Einstel­lungs­mög­lich­keiten auch bei fremden Autos wie etwa Miet­wagen vorher ausrei­chend vertraut zu machen.

So könnten zum Teil einige Funk­tion auf "Kurz­wahl" gelegt werden oder einzelne Tasten oder Knöpfe indi­viduell belegt werden. Wenn Sprach­steue­rung an Bord ist: Welche Funk­tionen lassen sich damit steuern und welche Formu­lie­rungen und Befehle werden gut verstanden?

Wer dennoch unter­wegs Probleme mit der Bedie­nung bekommt, fährt besser bei der nächsten sicheren Möglich­keit rechts ran. Denn schon wer drei Sekunden abge­lenkt ist, legt bei Tempo 50 eine Strecke von 42 Metern im Blind­flug zurück, bei 130 km/h sind es schon 108 Meter, rechnet der ACE vor.

Das gilt auch auf dem Fahrrad und Motorrad

Auch auf dem Motorrad oder sogar auf dem Fahrrad darf das Handy - etwa um einer Navi-App zu folgen - nicht in die Hand genommen und bedient werden. Das Gerät muss dafür in einer entspre­chenden Halte­rung stecken. Ansonsten drohen Bußgelder.

Ein Auto ist heute mehr als nur ein reines Fortbewe­gungs­mittel. Durch moderne Enter­tain­ment-, Navi­gations- und Assis­tenz-Systeme wird das Auto zum fahr­baren Smart­phone.

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