Benutzer spaghettimonster schrieb:
In den übrigen Fällen wird eine Rechnung meiner Ansicht nach auch nicht wegen der "Art der Leistung" nicht erteilt, sondern blank aus Kostengründen.
Neben Kostengründen spielt auch ein mangelndes Interesse der Anbieter an Transparenz eine Rolle, siehe auch meine 10-Jahres-Vorhersage
https://www.teltarif.de/arch/2008/kw01/...Die "Art der Leistung" ist also in der Tat nicht der Grund, warum der EVN nicht erteilt wird, sondern sie ist die Lücke im Gesetz, die die Anbieter derzeit erfolgreich nutzen, um sich um die EVN-Pflicht zu drücken.
Diese Argumentation [mit der "Art der Leistung"] wurde nach meiner Kenntnis bisher auch immer nur stereotyp und unverbindlich von der [Bundesnetz]Agentur behauptet, aber noch nie von einem Gericht bestätigt.
Im Gesetz ist die EVN-Pflicht zweimal geregelt: Einmal in §45e TKG und einmal in §45i TKG. §45i kennt keine Ausnahmen mehr, greift aber nur, wenn der Kunde die Höhe des abgerechneten Entgeltes beanstandet. Doch es ist ein leichtes, die Entgelthöhe anzuzweifeln, und auf diesem Weg kommt jeder Kunde auch nachträglich zum EVN.
Für Kunden gilt somit: Warum also nach §45e auf Erteilung eines EVN klagen, wenn es dank fehlender Ausnahmen viel erfolgversprechender ist, sich auf §45i zu stützen?
Kai