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Congstar Prepaid hat keinen EVN


27.04.2008 19:53 - Gestartet von nicmar
Hallo,

Congstar Prepaid hat keinen EVN. Werden die nun von der RegTP zwangsverpflichtet oder muss man die erst "anschwärzen"?
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[1] enixx antwortet auf nicmar
28.04.2008 00:57
Ich Glaube bei Flatrates gibt es keine EVN und auch keine verpflichtung dazu. Eine EVN ist ja nur zur Nachvollziehung der Gebühren erforderlich.
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[1.1] SuperSucher antwortet auf enixx
28.04.2008 01:44

einmal geändert am 28.04.2008 01:45
Benutzer enixx schrieb:
Ich Glaube bei Flatrates gibt es keine EVN und auch keine verpflichtung dazu. Eine EVN ist ja nur zur Nachvollziehung der Gebühren erforderlich.

Nur das man bei Congstar in der Prepaid-Variante gar keine Flats buchen kann.

Somit wird Congstar auch demnächst EVN für die Prepaid-Karten anbieten müssen.

SuperSucher
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[1.1.1] CGa antwortet auf SuperSucher
28.04.2008 01:55
Benutzer SuperSucher schrieb:
Benutzer enixx schrieb:
Ich Glaube bei Flatrates gibt es keine EVN und auch keine verpflichtung dazu. Eine EVN ist ja nur zur Nachvollziehung der Gebühren erforderlich.

Nur das man bei Congstar in der Prepaid-Variante gar keine Flats buchen kann.

Somit wird Congstar auch demnächst EVN für die Prepaid-Karten anbieten müssen.

Wo steht das? Hier https://www.teltarif.de/arch/2008/kw08/... steht, dass ein Nutzer einen EVN verlangen kann! Nur wenn der Anbieter standardmäßie keinen anbietet und du plötzlich auf einem bestehst, kannst du davon ausgehen, das du dann fristgerecht vom Anbieter (meist Prepaid) gekündigt wirst (da dies einen erheblichen Aufwand darstellt). Ja auch bei Prepaid kann der Anbieter wie auch der Nutzer kündigen. Bei congstar Prepaid können beide innerhalb eines Montas kündigen und Congstar sogar per SMS!

cu ChrisX
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[2] CGa antwortet auf nicmar
28.04.2008 01:45
Benutzer nicmar schrieb:
Hallo,

Congstar Prepaid hat keinen EVN. Werden die nun von der RegTP zwangsverpflichtet oder muss man die erst "anschwärzen"?

Das glaube ich nicht. Es gibt viele Prepaid-Angebote ohne EVN. Ich denke das hier nicht vom Gesetzgeber oder BnetzA nicht vorgeschrieben wird, dass ein EVN zu erstellen ist sondern nur wenn einer erstellt wird, was drin zu stehen hat. Es haben ja auch nicht alle Anbieter von Online-Rechnungen diese signiert. Wer einen EVN braucht muss sich wohl einen dementsprechenden Anbieter suchen, zb Simyo!

cu ChrisX
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[2.1] Flo1987 antwortet auf CGa
28.04.2008 10:54
Genauso wenig gibt es bei den Prepaid Karten von Vodafone, E-Plus, o2, debitel, mobilcom, usw. keinen Einzelverbindungsnachweis. Also keine Seltenheit!
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[2.1.1] nicmar antwortet auf Flo1987
28.04.2008 10:58
Benutzer Flo1987 schrieb:
Genauso wenig gibt es bei den Prepaid Karten von Vodafone, E-Plus, o2, debitel, mobilcom, usw. keinen
Einzelverbindungsnachweis. Also keine Seltenheit!

Mein o2 Prepaid (LOOP) hat einen EVN!
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[3] Kai Petzke antwortet auf nicmar
28.04.2008 16:59
Benutzer nicmar schrieb:
Hallo,

Congstar Prepaid hat keinen EVN. Werden die nun von der RegTP zwangsverpflichtet oder muss man die erst "anschwärzen"?

Im §45e TKG findet sich folgender Satz: "Dies [das Recht des Kunden auf EVN] gilt nicht, soweit technische Hindernisse der Erteilung von Einzelverbindungsnachweisen entgegenstehen oder wegen der Art der Leistung eine Rechnung grundsätzlich nicht erteilt wird." Bei Prepaid-Karten gibt es nun "grundsätzlich keine Rechnung" und somit nach Gesetz auch keine EVN-Pflicht. Speziell Congstar dürfte EVN-willige Kunden auf das Postpaid-Angebot verweisen.
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[3.1] nicmar antwortet auf Kai Petzke
28.04.2008 22:43
Benutzer Kai Petzke schrieb:
Speziell Congstar dürfte EVN-willige Kunden auf das Postpaid-Angebot verweisen.

Denke ich auch: Congstar wird das wenigste von allen Prepaid-Discountern bieten. Alle anderen haben einen EVN, kostenfreie Anrufinfo-SMS (zumindest die Eplusler), usw.

Congstar bietet nur ein Mininum (telefonieren kann man halt) und verweist für den REst auf Congstar Postpaid.
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[3.2] onkel_hotte antwortet auf Kai Petzke
16.05.2008 16:21
Benutzer Kai Petzke schrieb:
Im §45e TKG findet sich folgender Satz: "Dies [das Recht des Kunden auf EVN] gilt nicht, soweit technische Hindernisse der Erteilung von Einzelverbindungsnachweisen entgegenstehen oder wegen der Art der Leistung eine Rechnung grundsätzlich nicht erteilt wird." Bei Prepaid-Karten gibt es nun "grundsätzlich keine Rechnung" und somit nach Gesetz auch keine EVN-Pflicht. Speziell Congstar dürfte EVN-willige Kunden auf das Postpaid-Angebot verweisen.

Und warum sollte ich keinen Anspruch auf Ausstellung einer Rechnung bei Aufladung durch Lastschrifteinzug haben? Simyo stellt sogar eine signierte Rechnung aus. Ok, die machen es vielleicht freiwillig. Aber warum sollte es bei prepaid-Angeboten grundsätzlich keine Rechnung geben?
Lars
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[3.2.1] Kai Petzke antwortet auf onkel_hotte
16.05.2008 16:29
Benutzer onkel_hotte schrieb:
Aber warum sollte es bei prepaid-Angeboten grundsätzlich keine Rechnung geben?

Wie schon der Volksmund sagt: "Die Ausnahme bestätigt die Regel". simyo gehört zu den löblichen Ausnahmen. Ich persönlich hätte auch gerne eine Rechnungs- und EVN-Pflicht bei Prepaid-Angeboten, zumindest auf Anforderung des Kunden. Es steht aber im Gesetz nunmal die zitierte Ausnahme drin.


Kai
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[3.2.1.1] handytim antwortet auf Kai Petzke
16.05.2008 17:30
Congstar wird wohl auch weiterhin keinen EVN bei Prepaid einführen. In der Preisliste taucht der EVN seit dem März-Update nicht mehr auf, vorher war er zwar drin, aber dennoch nicht vorhanden... Da bin ich mal gespannt, wann die Antworten des Congstar-Supports sich ändern. Im Moment ist er ja immerhin noch angekündigt, aber das ist er ja auch schon seit Dezember 2007.

Bisher hat die Abrechnung zwar gestimmt, allerdings ist ein EVN für einen Discounter in diesem hart umkäpften Marktsegment eigentlich Pflicht, auch wenn er rechtlich nicht dazu verpflichtet ist.
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[3.3] spaghettimonster antwortet auf Kai Petzke
16.05.2008 23:53
Benutzer Kai Petzke schrieb:
Im §45e TKG findet sich folgender Satz: "Dies [das Recht des Kunden auf EVN] gilt nicht, soweit technische Hindernisse der Erteilung von Einzelverbindungsnachweisen entgegenstehen oder wegen der Art der Leistung eine Rechnung grundsätzlich nicht erteilt wird." Bei Prepaid-Karten gibt es nun "grundsätzlich keine Rechnung" und somit nach Gesetz auch keine EVN-Pflicht.

Das ist die Frage, ob das so noch stimmt. An Onlinediscountern bieten sogar kostenlose Verbindungsnachweise laut Kundenberichten u.a. an: Simyo, Blau, Callmobile, Fonic, Ay Yildiz, Bild Mobil und Solomo. Wieviele darüber hinaus Online-Sammelabrechnungen erstellen, weiß ich nicht.

In den übrigen Fällen wird eine Rechnung meiner Ansicht nach auch nicht wegen der "Art der Leistung" nicht erteilt, sondern blank aus Kostengründen. Das geht auch aus den Gesetzgebungsunterlagen der letzten gescheiterten TKV-Novelle 2005 ausdrücklich hervor. Früher waren Prepaidkarten anonym, so dass der Anbieter normalerweise keine Rechnung stellen konnte. Das gilt heute so nicht mehr. Gleiches dürfte für das Kostenargument gelten, wenn die Abrechnung via Internet erfolgt.

Diese Argumentation wurde nach meiner Kenntnis bisher auch immer nur stereotyp und unverbindlich von der Agentur behauptet, aber noch nie von einem Gericht bestätigt.
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[3.3.1] kbaer antwortet auf spaghettimonster
20.05.2008 12:05
Hallo zusammen,

da lobe ich doch mal wieder PennyMobil
bei denen gibt es einen EVN

MfG
kbaer
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[3.3.2] Kai Petzke antwortet auf spaghettimonster
20.05.2008 17:39
Benutzer spaghettimonster schrieb:

In den übrigen Fällen wird eine Rechnung meiner Ansicht nach auch nicht wegen der "Art der Leistung" nicht erteilt, sondern blank aus Kostengründen.

Neben Kostengründen spielt auch ein mangelndes Interesse der Anbieter an Transparenz eine Rolle, siehe auch meine 10-Jahres-Vorhersage https://www.teltarif.de/arch/2008/kw01/...

Die "Art der Leistung" ist also in der Tat nicht der Grund, warum der EVN nicht erteilt wird, sondern sie ist die Lücke im Gesetz, die die Anbieter derzeit erfolgreich nutzen, um sich um die EVN-Pflicht zu drücken.

Diese Argumentation [mit der "Art der Leistung"] wurde nach meiner Kenntnis bisher auch immer nur stereotyp und unverbindlich von der [Bundesnetz]Agentur behauptet, aber noch nie von einem Gericht bestätigt.

Im Gesetz ist die EVN-Pflicht zweimal geregelt: Einmal in §45e TKG und einmal in §45i TKG. §45i kennt keine Ausnahmen mehr, greift aber nur, wenn der Kunde die Höhe des abgerechneten Entgeltes beanstandet. Doch es ist ein leichtes, die Entgelthöhe anzuzweifeln, und auf diesem Weg kommt jeder Kunde auch nachträglich zum EVN.

Für Kunden gilt somit: Warum also nach §45e auf Erteilung eines EVN klagen, wenn es dank fehlender Ausnahmen viel erfolgversprechender ist, sich auf §45i zu stützen?


Kai
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[3.3.2.1] EVN ? - Kein Problem..........
o2-insider antwortet auf Kai Petzke
03.11.2009 15:17
Schaut Euch doch einfach mal den §99 des TKG an.

Ich habe mit der BUNDESNETZAGENTUR telefoniert und alles besprochen.


O2-Insider

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Benutzer Kai Petzke schrieb:

Die "Art der Leistung" ist also in der Tat nicht der Grund, warum der EVN nicht erteilt wird, sondern sie ist die Lücke im Gesetz, die die Anbieter derzeit erfolgreich nutzen, um sich um die EVN-Pflicht zu drücken.

Im Gesetz ist die EVN-Pflicht zweimal geregelt: Einmal in §45e TKG und einmal in §45i TKG. .....................>
Kai