Thread
Menü

Kein 02 Problem


19.04.2008 13:59 - Gestartet von hdontour
Es war doch nur eine Frage der Zeit, dass genau das passieren wird. Es werden ruckzuck andere "Festnetzflatrateanbieter" damit nachziehen. Habe wir nicht gerade ein Flatratesterben?

Auch dieses Flatratemodell funktioniert nur dann, wenn die Kunden ausser den Orts-/Ferngesprächen auch mal Mobilfunk oder ins Ausland anrufen und damit Geld verdient wird.

Man kann sich halt nur eine Einwahlnummer bzw. den Anbieter dazu suchen, der kaum frequentiert ist und somit wird es nicht so schnell zu einer Sperrung kommen. Es gibt doch genug Anbieter...

Man muss halt den nehmen, wo dann ein Gespräche nach "Irgendwohin" statt 2 cent eben 2,1 cent kostet....

CU
Menü
[1] nosscirE ynoS antwortet auf hdontour
19.04.2008 14:43
Benutzer hdontour schrieb:


Man muss halt den nehmen, wo dann ein Gespräche nach "Irgendwohin" statt 2 cent eben 2,1 cent kostet....

CU


Du hast nicht einmal im Ansatz verstanden um was es hier geht.
Menü
[1.1] hdontour antwortet auf nosscirE ynoS
20.04.2008 06:06
Benutzer nosscirE ynoS schrieb:
Benutzer hdontour schrieb:


Man muss halt den nehmen, wo dann ein Gespräche nach "Irgendwohin" statt 2 cent eben 2,1 cent kostet....

CU


Du hast nicht einmal im Ansatz verstanden um was es hier geht.

Auch Du wachst vielleicht irgendwann auf
Menü
[1.1.1] teleflash antwortet auf hdontour
14.07.2009 18:03
Hallo,

das Problem kann man mit einer eigenen Rufnummer auf einem IVR/Audiotex-System lösen

Ich nutze über unsere Plattform
Z.B.:
Anruf vom eigenen Handy -> callthrough-Dienst
Anruf von fremden Nummern -> Weiterleitung auf eigenes Festnetz
Anruf von Anonymen Anrufern -> Ansage
etc.
Somit erhalte nur ich den callthrough-Dienst.
Alle anderen werden normal mit mir verbunden. Selbst bei einem Test von einem Mobilfunkanbieter kommt der nicht auf einen callthrough-Dienst, sondern denkt man telefoniert viel mit zuhause.
Das kann man auch zu Hause mit einer Fritzbox machen..


Benutzer hdontour schrieb:
Benutzer nosscirE ynoS schrieb:
Benutzer hdontour schrieb:


Man muss halt den nehmen, wo dann ein Gespräche nach "Irgendwohin" statt 2 cent eben 2,1 cent kostet....

CU


Du hast nicht einmal im Ansatz verstanden um was es hier geht.

Auch Du wachst vielleicht irgendwann auf
Menü
[2] Lösung
jos antwortet auf hdontour
20.04.2008 12:12
Benutzer hdontour schrieb:

Man muss halt den nehmen, wo dann ein Gespräche nach "Irgendwohin" statt 2 cent eben 2,1 cent kostet....

Am einfachsten: Einfach einen Freund, der einen ISDN-Anschluss mit Flatrate hat, bitten, eine Nummer auf die Callingcardnummer umzuleiten. Dann ruft man eben eine Nummer von seinem ISDN-Anschluss an und fertig.
Menü
[2.1] Spam.General antwortet auf jos
20.04.2008 12:22
bessere Lösung: O2 kündigen.
Am besten außerordentlich!
Menü
[2.1.1] Heldenolli antwortet auf Spam.General
20.04.2008 20:11
Ich denke auch ... kündigen ohne wenn und aber. Ansonsten werde die anderen Anbieter womöglich nachziehen.

LG
Marc-Oliver
Menü
[2.1.1.1] Spam.General antwortet auf Heldenolli
20.04.2008 23:33
Richtig. Und zwar den Grund bei der Kündigung immer mit angeben.
Die Kunden nutzen oftmals ihre Marktmacht einfach nicht aus - weil sie zu bequem dazu sind!
Menü
[2.2] zink antwortet auf jos
21.04.2008 06:22
Hi !

Vielleicht sollte man O2 dazu kriegen zu überlegen, WARUM die Leute Calling Cards benutzen ?

Wenn man einen Quasi-festnetz-Ersatz bietet, und dann bei den Preisen für Auslandsgespräche, 0180er, etc. so über dem Marktpreis liegt, darf man sich doch echt nicht wundern, wenn die Kunden versuchen Alternativen zu nutzen.

Zinker
Menü
[2.3] grafkrolock antwortet auf jos
14.07.2009 16:41
Benutzer jos schrieb:
Am einfachsten: Einfach einen Freund, der einen ISDN-Anschluss mit Flatrate hat, bitten,
Muß kein Freund sein, das kann auch der eigene heimatliche Anschluß mit Fritz!Box sein. Auf der schaltet man einen zusätzlichen VoIP-Account - kostenlos bei Spigate zu bekommen - und konfiguriert die Nummer als CallThrough zum normalen Festnetz. Fertig.
Menü
[3] Spam.General antwortet auf hdontour
20.04.2008 12:24
Benutzer hdontour schrieb:
Es war doch nur eine Frage der Zeit, dass genau das passieren wird. Es werden ruckzuck andere "Festnetzflatrateanbieter" damit nachziehen. Habe wir nicht gerade ein Flatratesterben?

Ich denke nicht. Ich denke der Kunde hat es in der Hand.
Billig kauft zweimal.
Und O2 kann noch so oft sie wollen sagen, dass sie premium Anbieter sind. Allein dieses Verhalten zeigt wieder mit wem man es zu tun hat....es lebe billig!
Menü
[3.1] teleflash antwortet auf Spam.General
14.07.2009 23:57
Also meine Erfahrung ist, dass o2 sehr viele Studenten und Schüler als Kunden hat. Und die probieren und nutzen mehr die neuen Dienste wie phonecaster etc. als die Geschäftskunden bei T-Mobile. Die sind froh wenn die abends nicht auch noch telefonieren wollen. Aus diesem Grund hat bestimmt o2 und e+ mehr und längere Gespräche zu diesen Service- ähm Festnetzrufnummern.
Irgendwann legt o2 halt drauf und das sollte ja nicht so sein, oder? Leistung kostet Geld und die Leistung wollen wir doch alle.
Menü
[4] zink antwortet auf hdontour
15.07.2009 07:41
Hallo !

Es ist, so denke ich, rechtlich nicht in Ordnung, wenn man als Nutzer nicht mehr zwischen einer kostenlosen Festnetznummer und einer Callingcard o.ä. Nr unterscheiden kann. Ich war vor ein paar Wochen "geschockt", als ich 032Nr bezahlen musste, bis sich heruasstellte, dass diese ja VoIP Nr sind. Unschön, aber rechtlich o.k.

Dann sollte in den AGB stehen: Keine Weiterleitung, etc. erlaubt.
Das Problem ist sicherlich, dass auch Bestandskunden davon betroffn sind. Klar, man kann vor Gericht eine ausserordentliche Kündigung erzwingen, aber was hat man wirklich davon. Eher aus seinem Vertrag raus, man hat ihn doch abgeschlossen, weil er einem passend erschien. Aber das ist natürlich eine andere Diskussion.
Zinker
Menü
[4.1] chickolino antwortet auf zink
15.07.2009 09:30
Benutzer zink schrieb:
Hallo !

Es ist, so denke ich, rechtlich nicht in Ordnung, wenn man als Nutzer nicht mehr zwischen einer kostenlosen Festnetznummer und einer Callingcard o.ä. Nr unterscheiden kann. Ich war vor ein paar Wochen "geschockt", als ich 032Nr bezahlen musste, bis sich heruasstellte, dass diese ja VoIP Nr sind.
Unschön, aber rechtlich o.k.

Dann sollte in den AGB stehen: Keine Weiterleitung, etc. erlaubt.

Naja, sieh es mal so.

Du bist mit deiner 032er Rufnummer ziemlich überrascht worden.

Bei O2 wird weningstens eine Ansage für den Kunden geschaltet, das der angewählte Anschluss (nach Meinung von O2) eben eine rufnummer ist die für "Folgedienste - oder wie sie das auch immer nennen wollen" geschaltet wird und deshalb bei O2 "neuerdings" kostenpflichtig ist.

Was bleibt ist sich entweder eine eingene Einwahlnummer zu schaffen oder aber der ausweg eine Zweitkarte z.b. discotel im zweithandy mitzunehmen oder ein teures Dual-Sim-Gerät anzuschaffen oder aber einen Dual-Sim-Adapter im alten Handy zu nutzen. Alles hat seine Vor-und-Nachteile.

Wenn ich mir allerdings (in meinem Fall bei Base) die neu eingefügte Klausel in der Tariftabelle anschaue, dann heisst spricht Base/E+ dort von Festnetznummern die nicht für die Telefonie genutzt werden. Tja, und das ist ja bei Sparruf und bei Call-Trough-Einwahlnummern nicht der Fall.

Beide Systeme werden zwar über Festnetzeinwahlnummern realisiert, aber dienen zur telefonie. Während dienste wie Phonecaster (Radiostreams über eine Festnetzeinwahlnummer hören) nicht wirklich ein telefon-"Gesrpäch" sind).

Ich ibn jedenfalls gespant wann mir Base zum ersten mal eine Festnetznummer in Rechnung stellen wird.

Ohne eine vorherige "Ansage à la O2" werde ich das trotz der für meinen neu abgeschlossenen Vertrag gültigen AGB sicher nicht einfach so aktzeptieren.

Wenn eine Festnetznummer nicht unterschieden werden kann in kostenpflichtig oder nicht, dann muss der Anbieter entweder eine Liste herausgeben an alle seine Vertragsteilnehmer/Kunden oder eben vor jedem Telefonat das trotz Festnetzflat lt. Meinung des Anbieters kostenpflichtig ist eine Ansage schalten und über die kosten informieren.
Menü
[4.1.1] zink antwortet auf chickolino
15.07.2009 11:05
Hi !

Ich habe auch ehrlich gesagt kein Problem damit, dass O2, Base, etc. solche Nummer wie Phonecaster etc. sperren oder mit Ansage kostenpflichtig machen. Aber dann bitte transparent und nicht Fussnote 1453 in den AGBs auf Seite 22, oder so.

Wenn dann noch Auslandsgespräche und Gespräche zu Sonderrufnummern sich dem Niveau des Festnetzes gewegen würde sind doch alle zufrieden, meine ich zumindest.
Zinker
Menü
[4.1.1.1] die BUNDESNETZAGENTUR ist gefragt !
chickolino antwortet auf zink
15.07.2009 11:18

einmal geändert am 15.07.2009 11:19
Benutzer zink schrieb:

Ich habe auch ehrlich gesagt kein Problem damit, dass O2, Base, etc. solche Nummer wie Phonecaster etc. sperren oder mit Ansage kostenpflichtig machen.

Tja, aber die Frage ist wo die Grenze ist.

sicherlich ist eine sperrung eine Festnetznummer immer noch einen "Tic" härter als eine (erstmal kostenfreie) Ansage mit dem hinweis, entweder ab dem piepton 6 cent pro Minute zahlen oder vorher auflegen.

So ist es aber zumidnest "erkennbar" für den kunden und transparent und der kunde läuft nicht in eine Kostenfalle.

Das Problem das ich sehe - ist aber ähnlich wie bei den Pädofilenseiten die gesperrt werden sollen.

---------------­----------­----------------------
Wer zieht wo die Grenze was wann gesperrt wird.
---------------­----------­----------------------

Wenn der netzbetreiber selbst die Grenzen festlegt, dann hat man das Problem das seine eigenen "wirtschaftlichen" Interessen mit denen des Schutzes kollidieren werden.

Der Netzbetreiber wird also immer versuchen auch einwahlnummern zu sperren die eindeutig mit Telefonie zu tun haben um seinen eigenen Gewinn zu sichern (und eben nicht nur schaden abzuwenden).

Z.b.: indem man einwhalnummern für Call-Trough oder eine rückrufdienst à la Sparruf sperrt oder kostenpflichtig macht.

Die Bundesnetzagentur sollte dort einen Riegel vorschieben und klarstellen Flatrate ins Festnetz muss Flatrate bleiben.

Wer als Netzbetreiber einen Dienst sperren oder (mit Preisansage) zum Zusatzdienst über eine Festnetznummer deklarieren will, mus VORHER einen Antrag bei der bundesnetzagentur stellen udn isch das genehmigen lassen.

so hat jeder Netzbetreiber die Möglichkeit schaden abzuwenden, für dienste die mit telefonie nichts zu tun haben.
Menü
[4.1.1.1.1] stefanniehaus antwortet auf chickolino
15.07.2009 11:54
Sicherlich ist hier die Bundesnetzagentur gefragt.
Diese muss aber erstmal klären, ob die Dienste, die nun neuerdings bepreist werden, überhaupt über eine normale Ortsnetznummer laufen dürfen.
Laut der Vorgabe der Bundesnetzagentur eigentlich nicht.
--> http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/12076.pdf
Seite 6.
Nur dass die Bundesnetzagentur bisher noch nicht dagegen vorgegangen ist.
Erster Schritt wäre dann eigentlich, die betroffenen Nummern abzuschalten.

Menü
[4.1.1.1.1.1] chickolino antwortet auf stefanniehaus
15.07.2009 13:12
Benutzer stefanniehaus schrieb:

Erster Schritt wäre dann eigentlich, die betroffenen Nummern abzuschalten.


Wenn eine Flatrate dann solange bis die entschiedung getroffen ist trotzdem (im sinne der kundensicherheit) zu diesen Zeilrufnummern im Festnetz frei ist - soll mir auch das Recht sein.
Menü
[4.1.1.1.2] zink antwortet auf chickolino
16.07.2009 08:11
Hi !
Ich denke eine kostenlose Ansage ist schon o.k. Ich weiss nur nicht, wie es bei Bestandskunden läuft, dort wurde ja nicht bei Vetragsunterzeichnung auf irgendetwas in dieser Art hingewiesen.
Tja, aber die Frage ist wo die Grenze ist.
Ja, gute Frage. Ich denke, die darf der Anbieter nach seinem Willen ziehen und muss diese Einschränkung transparent machen.


sicherlich ist eine sperrung eine Festnetznummer immer noch einen "Tic" härter als eine (erstmal kostenfreie) Ansage mit dem hinweis, entweder ab dem piepton 6 cent pro Minute zahlen oder vorher auflegen.
Wahrscheinlich war das Sperren technisch einfacher umzusetzen als die Ansage zu schalten, weiss es aber auch nicht genau.



So ist es aber zumidnest "erkennbar" für den kunden und transparent und der kunde läuft nicht in eine Kostenfalle.

Das Problem das ich sehe - ist aber ähnlich wie bei den
Pädofilenseiten die gesperrt werden sollen.
---------------­----------­---------------------- Wer zieht wo die Grenze was wann gesperrt wird. ---------------­----------­----------------------
Ein gut ausgebildeter deutscher Richter



Wenn der netzbetreiber selbst die Grenzen festlegt, dann hat man das Problem das seine eigenen "wirtschaftlichen" Interessen mit denen des Schutzes kollidieren werden.
Meines Wissen ist noch keine "normale" Festnetznummer gesperrt worden, sondern nur Festnetznummern mit weiterführender Funktion, sprich Call-Trough, Radio, Chat-Lines, etc.

Der Netzbetreiber wird also immer versuchen auch einwahlnummern zu sperren die eindeutig mit Telefonie zu tun haben um seinen eigenen Gewinn zu sichern (und eben nicht nur schaden abzuwenden).
Richtig. mit der Argumentation dürfte er Call-Trough Anbieter sperren, da dort kein Geld in seine Kassen fliesst. Aber Chat-Hotlines sind ja eher "normale" Festanschlüße.

Für mich ist das, wie gesagt, kein Problem.

Zinker
Menü
[4.1.1.1.2.1] chickolino antwortet auf zink
16.07.2009 10:52
Ich sehe das (für mich als Kunde) aus Kundensicht.

als Kunde sehe ich eine Nummer die für mich nach Festnetz ausschaut udn ich weiss das ich eine Festnetzflatrate habe - also werde ich als Kunde auch davon ausgehen (dürfen) das ich diese Nummer kostenfrei erreichen kann.

Der Netzbetreiber sieht das aus Unternehmerischer sicht. Sagt sich, ich will doch lieber das der Kunde bei mir mit Base für 29 Cent pro minute in ein Fremdnetz telefoniert statt gratis über eine Festnetzeinwahlnummer anruft und sich per Call Trough für 6 Cent pro Minute weiterverbinden läßt.

Da wir ja in deutschland schon eine eine Regulierungsbehörde haben, sollte das endültige Urteil dazu eben nicht der (einseitig vorbelastete und nach eigenem Gewinn strebende) Netzbetreiber machen sondern die dafür zuständige Regulierungsbehörde.

Sprich: wenn der Netzbeteiber diese bestimmte Einwahlnummer sperren oder ausserhalb der flat (mit einem zusatzpreis belegen) will, dann muss er sich zuerst bei der bundesnetzagentur dafür eine Genehmigung einholen bzw. einen Antrag stellen und danach seine Kunden (per Ansage) informieren, warum der anschluss nciht mehr erreichbar ist bzw. das er jetzt mit genehmigung der bundesnetzagetur mit einem zusatzpreis belegt wurde.

Allerdings bezweifele ich doch ziemlich stark das die bundesnetzagentur diesem Gewinnstreben bei einem Antrag auf sperrung von call-Trough-Festnetzeinwahlnummern nachkommen würde, denn diese dienen ja zur Telefonie.

Bei einem dienst zum Radiohören über die Telefonleitung wie Phonecaster könnte ich es mir dagegen sicherlich schon vorstellen, das die bundesnetzagentur einem Antrag auf Zusatzpreis (für den Netzbetreiber) nachkommt und bei einer Chathotline, naja das ist wieder eine andere sache.

-----------------------------------

FAZIT: Es kann nicht angehen, das da jemand (der Netzbetreiber) entscheidet der klar parteiisch seine eingenen Interessen (Gewinnstreben) durchsetzen will.
Menü
[4.1.1.1.2.1.1] CGa antwortet auf chickolino
16.07.2009 12:14
Benutzer chickolino schrieb:


FAZIT: Es kann nicht angehen, das da jemand (der Netzbetreiber) entscheidet der klar parteiisch seine eingenen Interessen (Gewinnstreben) durchsetzen will.

Doch denn so funktioniert Wirtschaft, respektive jedes System in der Welt.

Letztenendes kann die Sache am Schluss blöd für die Call-Trough Dienste / Chat-Lines, Phonecaster, Sparruf und Co ausgehen, da es im Sinne der BnetzA Mehrwertdienste sind die nur über 0180x und 0900 erreichbar sein dürfen. Ähnlich wie die Verlängerung von 0180x und die Verfügung bzgl. Ortsrufnummern kann das auch näch hinten für die Anbieter (nicht Netzbetreiber) werden.

cu ChrisX