Benutzer fb schrieb:
Interessieren würde mich bei solchen Meldungen immer, ob der Anbieter eine Komplettkündigung des Anschlusses innerhalb der Mindestlaufzeit durch die "abgemahnten" Kunden erlaubt. Sollte das nicht der Fall sein, wären diese Vorgänge nämlich noch eine viel größere Frechheit.
selbstverständlich nicht :-).
sind doch 2 getrennte paar schuhe (ist doch "nur" eine zusätzliche option) :-)
und außerdem würde dann das (außerst fragwürdige) kunden-einsammel-instrument unwirksam werden :-)