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Einfach mal zum Gericht gehen


13.04.2008 14:01 - Gestartet von dir ks ch nabel
Wird Zeit, dass sich hiermit mal ein Gericht beschäftigt. Wenn man Flatrate anbietet, hat man IMHO auch Flatrate zu liefern. Die private Nutzung lässt sich zwar durch die Kunden leicht anhand der Rufnummern nachweisen, aber die Frage ist doch, ob nicht der Provider den Nachweis führen muss, dass es sich hier um eine geschäftliche Nutzung handelt.

Und wie steht es z.B. mit Heimarbeit? Wenn ich tagsüber mehrere Stunden mit oder für meinen Arbeitgeber telefoniere, darf ich dann keinen privaten Telefonanschluss haben? Es sollte Bestandteil der AGBs werden, was exakt mit den Begriffen "private Nutzung" und "Flatrate" gemeint ist.
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[1] anc antwortet auf dir ks ch nabel
13.04.2008 14:18
Benutzer dir ks ch nabel schrieb:
>[...] Es sollte
Bestandteil der AGBs werden, was exakt mit den Begriffen "private Nutzung" und "Flatrate" gemeint ist.

Ne, muss eigentlich nicht. Unklarheiten gehen in solchen Fällen dann wohl zu Lasten des Verwenders.

Insoweit würde ich auf Vertragserfüllung bestehen, also die Flatkonditionen bis zum Ende des gebuchten Laufzeit notfalls auch einklagen. Falls Arcor sich quer stellt würde ich einen anderen Anbieter für diese Gespräche verwenden und die Kosten ggf. gerichtlich zurückfordern.

Manche Telcos lernen es einfach nicht. Ich habe Arcor den Rücken gekehrt, als die Hotline wieder teurer wurde. Bei Vertragsabschluss noch 0800, später dann 018irgendwas zu 24 ct/Min., und jetzt sollten es 49 cent werden.

Meine Ausserordentliche Kündigung wollten die nicht so recht akzeptieren. Nach Bezugnahme auf deren eigene AGB, verbunden mit der Bitte doch Klage zu erheben, falls sie meinen sich im Recht zu befinden, war dann Ruhe im Karton. Der Anschluss wurde abgeschaltet.

Gruß

anc