Benutzer Kai Petzke schrieb:
Entscheidungen der BNetzA zu Vorleistungen stellen in der Regel keine der beiden Seiten zufrieden. Der Anbieter, der die Leistung erbringen muss, empfindet das festgesetzte Entgelt als zu niedrig oder gar die Erbringung der Leistung an sich als unangemessen. Derjenige, der die Leistung bezieht, empfindet das Entgelt als zu hoch. Also klagen beide gegen die BNetzA.
ok - das stimmt. jedoch ist das gejammer auf der seite der nicht telekom viel lauter zu vernehmen.
Das Verwaltungsgericht Köln freut sich hingegen, denn aufgrund der hohen wirtschaftlichen Bedeutung sind die Streitwerte und damit die anfallenden Gebühren entsprechend hoch. Und auch von den Meriten her gesehen, die sich die Richter verdienen können, sind Regulierungsstreits garantiert besser als die Masse der Verfahren, die sonst vor einem Verwaltungsgericht stattfindet.
nun aus der sichtweise mag das auch sein positives haben, jedoch traurig genug das wegen unternehmerischen defiziten überhaupt geklagt werden muß.
wie weit sind wir gekommen, dass nur noch der preis zählt und die leistung so etwas von nebensächlich geworden ist.
vor allem wird der krieg der tk anbieter fast auschließlich auf dem rücken der kunden ausgetragen. nach dem motto: erst mal unterschreiben lassen - alles weitere sehen wir dann....
und das bezieht sich nicht nur auf's festnetz, sondern auch auf den mobilfunk.
siehe "flatrate sterben" oder sonstige kündigungen die den anbietern nicht in den kram passen. aber darüber könnte man sich jetzt auch streiten.... ein schwieriges thema....