Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer mp47807 schrieb:
Würde mich nicht wundern, wenn irgendein Gericht entscheidet, dass die Widersprüche nichtig sind, weil Häuser keine
nichtig deswegen schon nicht, weil ja google (bisher als einziger Anbieter) freiwillig die Verpixelung anbietet.
wenn es nun also Streit darüber gibt ohne eine vernünftige Einigung (und wie soll diese schon sein) muss das gerichtlich geklärt werden.
Dann werden bestimmt nur die Fenster verpixelt die zur WHG des Mieters gehören.
in 2-3 Monaten schätze ich wird es soweit sein.
Mich interessiert auch:
Was passiert, wenn zb ein Mieter widerspricht/widersprechen will aber zb der Eigentümer der das gepflegte Haus gerade verkaufen will eben nicht will das das Haus verpixelt wird? Wirds wieder so sein das der Mieter mehr Rechte hat, dass Eigentümer/Vermieter?
cu ChirsX