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Rechtsstreit pro/kontro google?


14.08.2010 13:46 - Gestartet von spunk_
Spekulation:
ein Mieter eines Hauses widerspricht der Veröffentlichung.
ein anderer Mieter dagegen wünscht die unverpixelte Veröffentlichung.

muss dieser Streit über ein Gerichtsverfahren geklärt werden?

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[1] mp47807 antwortet auf spunk_
14.08.2010 14:08
Benutzer spunk_ schrieb:
Spekulation: ein Mieter eines Hauses widerspricht der Veröffentlichung. ein anderer Mieter dagegen wünscht die unverpixelte Veröffentlichung.

muss dieser Streit über ein Gerichtsverfahren geklärt werden?


Würde mich nicht wundern, wenn irgendein Gericht entscheidet, dass die Widersprüche nichtig sind, weil Häuser keine Persönlichkeitsrechte haben, oder weil es die Pressefreiheit einschränkt, wenn man jemanden das Fotografieren und veröffentlichen von Häusern verbietet. Bin mal gespannt, wann die Sache in Karlsruhe oder Luxemburg landet.
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[1.1] spunk_ antwortet auf mp47807
14.08.2010 14:20
Benutzer mp47807 schrieb:

Würde mich nicht wundern, wenn irgendein Gericht entscheidet, dass die Widersprüche nichtig sind, weil Häuser keine

nichtig deswegen schon nicht, weil ja google (bisher als einziger Anbieter) freiwillig die Verpixelung anbietet.

wenn es nun also Streit darüber gibt ohne eine vernünftige Einigung (und wie soll diese schon sein) muss das gerichtlich geklärt werden.

in 2-3 Monaten schätze ich wird es soweit sein.


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[1.1.1] CGa antwortet auf spunk_
15.08.2010 12:51
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer mp47807 schrieb:

Würde mich nicht wundern, wenn irgendein Gericht entscheidet, dass die Widersprüche nichtig sind, weil Häuser keine

nichtig deswegen schon nicht, weil ja google (bisher als einziger Anbieter) freiwillig die Verpixelung anbietet.

wenn es nun also Streit darüber gibt ohne eine vernünftige Einigung (und wie soll diese schon sein) muss das gerichtlich geklärt werden.

Dann werden bestimmt nur die Fenster verpixelt die zur WHG des Mieters gehören.

in 2-3 Monaten schätze ich wird es soweit sein.


Mich interessiert auch:

Was passiert, wenn zb ein Mieter widerspricht/widersprechen will aber zb der Eigentümer der das gepflegte Haus gerade verkaufen will eben nicht will das das Haus verpixelt wird? Wirds wieder so sein das der Mieter mehr Rechte hat, dass Eigentümer/Vermieter?

cu ChirsX
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[1.2] mirdochegal antwortet auf mp47807
14.08.2010 16:33
Benutzer mp47807 schrieb:
Würde mich nicht wundern, wenn irgendein Gericht entscheidet, dass die Widersprüche nichtig sind, weil Häuser keine Persönlichkeitsrechte haben, oder weil es die Pressefreiheit einschränkt, wenn man jemanden das Fotografieren und veröffentlichen von Häusern verbietet.

Einigen Teilen unserer Politik dürfte es nicht unrecht sein, wenn die lästige Pressefreiheit einen Dämpfer bekommt. Wenn man die freie Berichterstattung oder Bildaufnahme dann noch elegant im Rahmen des "Datenschutzes" oder der "Anti-Terror-Maßnahmen" erledigen kann - um so besser.

Das will ich sehen, wie die Medien, die jetzt noch auf dem Anti-Google-Zug mitfahren, dann rumheulen.