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Rohdaten verpixeln...


04.11.2010 11:51 - Gestartet von handytim
Hatte Google nicht versprochen die Rohdaten direkt (auf Wunsch bzw. Widerspruch) zu verpixeln?

Und wieso existieren die Daten aus der "versehentlichen" WLAN-Aufzeichnung der StreetView-Fahrzeuge immernoch?
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[1] Fony antwortet auf handytim
04.11.2010 11:54
Benutzer handytim schrieb:
Hatte Google nicht versprochen die Rohdaten direkt (auf Wunsch bzw. Widerspruch) zu verpixeln?

Steht in der Meldung. Nach zwei Monaten werden die Rohdaten gelöscht.

Und wieso existieren die Daten aus der "versehentlichen" WLAN-Aufzeichnung der StreetView-Fahrzeuge immernoch?

Weil die Untersuchungsbehörden die Daten haben wollten?

Fony
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[1.1] handytim antwortet auf Fony
04.11.2010 12:00
Benutzer Fony schrieb:
Steht in der Meldung. Nach zwei Monaten werden die Rohdaten gelöscht.

Richtig, aber nun werden offenbar bei Apple-Geräten Rohdaten direkt angezeigt. Also gibt es doch einen Web-Zugriff auf die vorhandenen Rohdaten. Ziemlich peinlich.


Und wieso existieren die Daten aus der "versehentlichen" WLAN-Aufzeichnung der StreetView-Fahrzeuge immernoch?

Weil die Untersuchungsbehörden die Daten haben wollten?

Und wieso hat Google sie dann noch? Es reicht doch, wenn die Behörden sie haben.
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[1.1.1] myselfme antwortet auf handytim
04.11.2010 12:36
... dann lieber Google. Die wollen nur was verkaufen !
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[1.1.2] mirdochegal antwortet auf handytim
04.11.2010 13:56
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer Fony schrieb:
Und wieso existieren die Daten aus der "versehentlichen" WLAN-Aufzeichnung der StreetView-Fahrzeuge immernoch?

Tun sie das? Wo kann man die denn abrufen?

Und wieso hat Google sie dann noch? Es reicht doch, wenn die Behörden sie haben.

Welche Behörden führen denn jetzt total wichtige Untersuchungen dazu durch? Waren die Forderungen danach nicht auch nur wieder heiße Luft von irgendwelchen Politikern und fehltgeleiteten Datenschützern?
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[1.1.2.1] handytim antwortet auf mirdochegal
04.11.2010 14:04
Benutzer mirdochegal schrieb:
Tun sie das? Wo kann man die denn abrufen?

Wieso sollte man die Daten abrufen können? Reicht doch schon, wenn Google sie noch gespeichert hat...


Welche Behörden führen denn jetzt total wichtige Untersuchungen dazu durch? Waren die Forderungen danach nicht auch nur wieder heiße Luft von irgendwelchen Politikern und fehltgeleiteten Datenschützern?

Naja, Google UK hatte die Daten noch... http://www.heise.de/newsticker/meldung/Google-muss-in-Grossbritannien-gesammelte-WLAN-Daten-vernichten-1130104.html

Und wieso fehlgeleitete Datenschützer? Google hat doch mit dem Fehler bei den Verpixelungen gerade erneut bewiesen, dass Datenschutz kleingeschrieben wird und deshalb eine externe Kontrolle absolut notwendig ist.
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[1.1.2.1.1] mirdochegal antwortet auf handytim
04.11.2010 14:22
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer mirdochegal schrieb:
Tun sie das? Wo kann man die denn abrufen?

Wieso sollte man die Daten abrufen können? Reicht doch schon, wenn Google sie noch gespeichert hat...

Die könnten nur per Gerichtsurteil gezwungen werden die Daten zu löschen.

Und wieso fehlgeleitete Datenschützer? Google hat doch mit dem Fehler bei den Verpixelungen gerade erneut bewiesen, dass Datenschutz kleingeschrieben wird und deshalb eine externe Kontrolle absolut notwendig ist.

Die "Verpixelung" von Häusern ist ein freiwilliges Angebot von Google. Sonst hätte der Staat oder wer auch immer gegen Google klagen müssen. Dann hätten sie es vielleicht auch so machen müssen oder auch nicht.

Wenn ein Datenschützer seinen Job ernst nimmt, dann erwarte ich auch, dass er nicht nur bei Hype-Themen aus seinem Büro hervorguckt. Wo waren die alle als die staatlich organisierten Datenschnüffel-Maßnahmen beschlossen wurden?
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[1.1.2.1.1.1] handytim antwortet auf mirdochegal
04.11.2010 14:34
Benutzer mirdochegal schrieb:
Die "Verpixelung" von Häusern ist ein freiwilliges Angebot von Google. Sonst hätte der Staat oder wer auch immer gegen Google klagen müssen. Dann hätten sie es vielleicht auch so machen müssen oder auch nicht.

Es gibt durchaus Grenzen. Beispielsweise darf man prinzipiell von öffentlichen Straßen aus Gebäude fotographieren. Allerdings (nach dem BGH) nur ohne Hilfsmittel wie Leiter oder Stative. Die Höhe der Kameras an den StreetView-Fahrzeugen geht IMO schon in Richtung "Hilfsmittel", welcher Fotograph erreicht die Höhe ohne Leiter oder Stativ? Aber diese Diskussion wurde ja schon geführt.

Ganz freiwillig ist die Verpixelung also nicht. Und nur dank Opt-Out-Lösung sind überhaupt soviele Gebäude zu sehen...


Wenn ein Datenschützer seinen Job ernst nimmt, dann erwarte ich auch, dass er nicht nur bei Hype-Themen aus seinem Büro hervorguckt. Wo waren die alle als die staatlich organisierten Datenschnüffel-Maßnahmen beschlossen wurden?

Naja, bei der größten Maßnahme in der letzter Zeit waren die Datenschützer letztendlich erfolgreich.
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[1.1.2.1.1.1.1] mirdochegal antwortet auf handytim
04.11.2010 14:49
Benutzer handytim schrieb:
schon in Richtung "Hilfsmittel", welcher Fotograph erreicht die Höhe ohne Leiter oder Stativ? Aber diese Diskussion wurde ja schon geführt.

Richtig. Google hätte keine Opel Astra sondern z.B. VW Multivan oder SUVs nehmen sollen. :)

Ganz freiwillig ist die Verpixelung also nicht. Und nur dank Opt-Out-Lösung sind überhaupt soviele Gebäude zu sehen...

Nein, nicht ganz freiwillig. Google wollte einlenken damit es mit ein paar Kompromissen weitergehen kann anstatt z.B. ein Jahr das ganze Projekt auf Eis legen zu müssen.

Einen gewissen Schwund durch Desinteresse, Misstrauen, kein Bock, keine Zeit, verloren gegangen oder so hat man natürlich immer.
Nichtmal wenn du ein Opt-In für die Frage machst, wer gerne 100 Euro geschenkt haben möchte kämen 100% zurück.
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[1.1.2.1.1.1.2] CBS antwortet auf handytim
05.11.2010 14:58

Es gibt durchaus Grenzen. Beispielsweise darf man prinzipiell von öffentlichen Straßen aus Gebäude fotographieren. Allerdings (nach dem BGH) nur ohne Hilfsmittel wie Leiter oder Stative. Die Höhe der Kameras an den StreetView-Fahrzeugen geht IMO schon in Richtung "Hilfsmittel",

Da habe ich auch schon Schriften von Googlegegnern gesehen, welche von Kamerahöhen bis zu 4 Meter (!!) sprechen. Also bitte, damit kommt man nicht mal mehr unter so mancher Brücke durch, absoluter Quatsch.

Bis zu 2,5 Meter sollte man ohne Probleme von "ohne Hilfsmittel" ausgehen. Ob dann 2,60m noch dazugehören kann man mit dem schönen deutschen Spiesertum abklären, sonst macht jede Diskussion keinen Sinn.

Bei uns haben viele Provinzfürsten in ihren Gemeindeblättern x-fach, so gut wie jede Woche über den Sommer zu einem Widerspruch aufgerufen, obwohl keinerlei handfeste Begründung hierfür vorlag (außer ungefähr meine Fassde ist meine Fassade ist MEINE!). Das grenzt fast schon an Mißbrauch. Zumal Fassade sowieso etwas beschreibt, was man gegenüber der Öffentlichkeit zeigt.
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[1.1.2.1.1.1.2.1] handytim antwortet auf CBS
05.11.2010 15:07
Benutzer CBS schrieb:
Bis zu 2,5 Meter sollte man ohne Probleme von "ohne Hilfsmittel" ausgehen. Ob dann 2,60m noch dazugehören kann man mit dem schönen deutschen Spiesertum abklären, sonst macht jede Diskussion keinen Sinn.

Laut Heise (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Google-Street-View-Rechtsverletzung-im-Sekundentakt-965410.html) sind die StreetView-Kameras auf 2,90 Meter Höhe.
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[1.1.2.1.1.1.2.1.1] Fanta antwortet auf handytim
05.11.2010 15:19
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer CBS schrieb:
Bis zu 2,5 Meter sollte man ohne Probleme von "ohne Hilfsmittel" ausgehen. Ob dann 2,60m noch dazugehören kann man mit dem schönen deutschen Spiesertum abklären, sonst macht jede Diskussion keinen Sinn.

Laut Heise (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Google-Street-View-Rech tsverletzung-im-Sekundentakt-965410.html) sind die StreetView-Kameras auf 2,90 Meter Höhe.

Auf welche Höhe kommt man, wenn ein hoch gewachsener Mensch jemand anderen auf den Schultern trägt und dieser mit ausgestreckten Armen über Kopf fotografiert/filmt?
Könnte man da auch von unerlaubten Hilfsmitteln reden?
Für mich wäre diese Höhe das Maß in solchen Fällen.

Fanta
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[1.1.2.1.1.1.2.1.1.1] handytim antwortet auf Fanta
05.11.2010 15:21
Benutzer Fanta schrieb:
Auf welche Höhe kommt man, wenn ein hoch gewachsener Mensch jemand anderen auf den Schultern trägt und dieser mit ausgestreckten Armen über Kopf fotografiert/filmt? Könnte man da auch von unerlaubten Hilfsmitteln reden?

Ja, eindeutig. Denn sonst könnte man ja eine menschliche Pyramide nehmen und auf zehn Meter und mehr kommen...
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[1.1.2.1.1.1.2.1.1.2] Beschder antwortet auf Fanta
05.11.2010 17:12
setz dich in einen reisebus und du siehst mehr ;-)

wahrscheinlich ziehen die pixler die vorhänge zu, lassen die rolläden runter und verkriechen sich im keller wenn der bus kommt, haha.

gruss
beschder
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[1.1.2.1.1.1.2.1.1.2.1] Fanta antwortet auf Beschder
05.11.2010 21:34

einmal geändert am 05.11.2010 21:42
Benutzer Beschder schrieb:
setz dich in einen reisebus und du siehst mehr ;-)

wahrscheinlich ziehen die pixler die vorhänge zu, lassen die rolläden runter und verkriechen sich im keller wenn der bus kommt, haha.

gruss
beschder

Welcher Baumarkt verkauft Fassadenfarbe und Rollos mit Pixelmuster?

Man hätte das Haus renoviert und könnte sich gleichzeitig den Widerspruch bei Google sparen.

Gruss Fanta

Nachtrag:
Wenn man sein Haus so anstreichen läßt wie der Hintergrund aussieht dürfte doch fast Unsichtbarkeit zu erreichen sein?
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[1.1.2.1.1.1.2.1.1.2.2] CGa antwortet auf Beschder
06.11.2010 23:46
Benutzer Beschder schrieb:
setz dich in einen reisebus und du siehst mehr ;-)

Richtig. BTW: Google selbst schrieb in einer früheren FAQ über SV, dass die Kameras erhöht montiert sind, um nicht nur andere Autos oder LKW auf den Fotos zu haben und vor allem weil es die Passanten unangenehm finden würden, wenn die Kameras auf Augenhöhe (wie hier von vielen gefordert) wären unsd man den Passanten faktisch ins Gesicht geknipst hätte.

cu ChrisX
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[1.1.2.1.1.1.2.1.1.2.2.1] mirdochegal antwortet auf CGa
07.11.2010 15:30
Benutzer CGa schrieb:
Autos oder LKW auf den Fotos zu haben und vor allem weil es die Passanten unangenehm finden würden, wenn die Kameras auf Augenhöhe (wie hier von vielen gefordert) wären unsd man den Passanten faktisch ins Gesicht geknipst hätte.

Interessant. Aber ist ja klar, dass es keine Kamerahöhe gäbe mit der die Gegner sich halbwegs anfreunden könnten.
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[1.1.2.1.1.1.2.1.2] Telly antwortet auf handytim
05.11.2010 15:22
Laut Heise (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Google-Street-View-Rech tsverletzung-im-Sekundentakt-965410.html) sind die StreetView-Kameras auf 2,90 Meter Höhe.

Genau dieser Wert ging schon immer durch die Presse. Und wer das wirklich verfolgt hat, weiß das auch.

Spielt aber keine Rolle. Die Befürworter werden immer noch sagen: "Na und? Sind doch immer noch keine 3 Meter"...

Telly
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[1.1.2.1.1.1.2.1.2.1] mirdochegal antwortet auf Telly
05.11.2010 20:08
Benutzer Telly schrieb:
Spielt aber keine Rolle. Die Befürworter werden immer noch sagen: "Na und? Sind doch immer noch keine 3 Meter"...

Sieh dich mal mit Streetview in Oberstaufen um. Ich konnte da auf Anbieb nichts ertdecken, wo die erhöhte Kameraposition mehr Einblick in irgendeine Privatsphäre hätte. Nicht auszuschließen, dass es solche Beispiele gibt. Aber hauptsächlich soll die höhere Position vermutlich dazu dienen, dass nicht so oft nur andere Autos auf den Bildern zu sehen sind.
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[1.1.2.1.1.1.2.1.2.1.1] Telly antwortet auf mirdochegal
05.11.2010 22:15
Sieh dich mal mit Streetview in Oberstaufen um. Ich konnte da auf Anbieb nichts ertdecken, wo die erhöhte Kameraposition mehr Einblick in irgendeine Privatsphäre hätte. Nicht auszuschließen, dass es solche Beispiele gibt.

Um das zu beurteilen, brauche ich kein Streetview. Wenn ich durch unsere Dörfer hier in der Eifel laufe, dann stelle ich auch fest, dass es nahezu keine undurchsichtigen Zäune gibt. Sowas findet man dann doch eher in "Villenvierteln". Dennoch ist die 2,90-Meter-Position nicht die eines "Normalfotografierers" und vor allem Spaziergängers, der ja immer als "Vergleichsperson" herangezogen wird, wenn über die "Legitimierung" von Street-View gesprochen wird.

Aber hauptsächlich soll die höhere Position vermutlich dazu dienen, dass nicht so oft nur andere Autos auf den Bildern zu sehen sind.

Dies sehe ich genauso.

Ich verstehe momentan die Aufregung der Street-View-Befürworter nicht...

Ich habe meinen "Frieden" mit StreetView geschlossen, dass jeder widersprechen kann und fertig. Dass diese freie Entscheidung von vielen nicht akzeptiert oder gar mit unschönen Bemerkungen kommentiert wird, kann ich nicht nachvollziehen.

Telly
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[1.1.2.1.1.1.2.1.2.1.1.1] CBS antwortet auf Telly
06.11.2010 12:45
Benutzer Telly schrieb:
Sieh dich mal mit Streetview in Oberstaufen um. Ich konnte da auf Anbieb nichts ertdecken, wo die erhöhte Kameraposition mehr Einblick in irgendeine Privatsphäre hätte. Nicht auszuschließen, dass es solche Beispiele gibt.

Um das zu beurteilen, brauche ich kein Streetview. Wenn ich durch unsere Dörfer hier in der Eifel laufe, dann stelle ich auch fest, dass es nahezu keine undurchsichtigen Zäune gibt. Sowas findet man dann doch eher in "Villenvierteln". Dennoch ist die 2,90-Meter-Position nicht die eines "Normalfotografierers" und vor allem Spaziergängers, der ja immer als "Vergleichsperson" herangezogen wird, wenn über die "Legitimierung" von Street-View gesprochen wird.

Ob man jetzt mit 2,50 Meter Höhe direkt an der Hecke steht oder mit 2,90 Meter in der Straßenmitte, wo wird man wohl einen besseren Einblick über Hecken und Zäune haben? Abgesehen davon hat wohl kaum jemand eine 2,50m hohe Hecke. Google hätte es betimmt nicht weh getan, die Kamera 40cm tiefer zu hängen. Aber auf diese Höhendiskussion kam man ja erst später, als gar kein Argument mehr gegriffen hatte.