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Unfassbar!


10.07.2008 15:11 - Gestartet von siegenlester
Ein Datenschutzbeauftragter dem selbst bei der ungenehmigten Ablichtung von Personen im Internet - immerhin gilt in Deutschland das Recht am eigenen Bild - keine Bedenken hat sondern statt dessen äußert die meisten fänden das ohnehin "cool" hat seinen Job mehr als nur verfehlt und gehört UMGEHEND ABBERUFEN!

Solche Bewertungen mögen sicher dem einen oder anderem Nutzer zustehen und dann kann man über Sinn, Unsinn und Rechtmäßigkeit gerne diskutieren. Wenn aber jemand, der dafür bezahlt wird mahnend den Zeigefinger zu heben, nur solche Sprüche parat hat ist mehr als nur völlig fehl an seinem Platz!
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[1] GrößterNehmer antwortet auf siegenlester
10.07.2008 17:13

einmal geändert am 10.07.2008 17:15
Benutzer siegenlester schrieb:
immerhin gilt in Deutschland das Recht am eigenen Bild
Wenn man sich in der Öffentlichkeit befindet, kann man aber nicht einfach verlangen, dass man aus einem Bild entfernt oder unkenntlich gemacht wird. Die Leute, die sich z.B. auf einem Konzert befinden, bei dem gefilmt oder fotographiert wird haben kein Recht darauf aus den Bildern entfernt zu werden. Sie sind halt dort, jeder kann sie sehen und wenn Fotos gemacht werden, sind sie eben drauf. Ähnlich dürfte es auch hier sein. Die Leute sind sich dessen bewußt, dass sie auf der Straße in der Öffentlichkeit sind und von jedem gesehen werden können.

Ich finde die im Artikel angesprochenen Bedenken schon eher nachvollziehbar: Personen können über die Suche nicht gefunden werden, Adressen schon. Somit kann jeder, der deine Adresse kennt auch deine Wohngegend sehen. Das kann man zwar auch, wenn man persönlich vorbei kommt, aber per Google Streetview geht es eben per Mausklick. Sowas könnte schon mal zum Nachteil für einen werden, wenn man sich irgendwo bewirbt und der zuständige Mitarbeiter der Personalabteilung sieht mal eben in was für einer runtergekommenen Bruchbude du wohnst. Bei Bewerbungsauswahlverfahren werden ja ganz gerne mal Entscheidungskritierien benutzt, die vor keinem Arbeitsgericht stand halten würden. Nur nachweisen kann man ja leider nicht, dass die Stelle an einen anderen gegangen ist, weil der in einer besseren Gegend wohnt (oder unverheiratet ist, oder nicht schwanger, oder eine Frau/ein Mann, oder Nationalität x hat, oder...)

Gruß
GrößterNehmer
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[1.1] twix antwortet auf GrößterNehmer
10.07.2008 19:08
Benutzer GrößterNehmer schrieb:
Benutzer siegenlester schrieb:
immerhin gilt in Deutschland das Recht am eigenen Bild
Wenn man sich in der Öffentlichkeit befindet, kann man aber nicht einfach verlangen, dass man aus einem Bild entfernt oder unkenntlich gemacht wird.

Richtig. Recht am eigenen Bild - was ein Quatsch. Hat "siegenlester" noch niemals Zeitung gelesen oder TV gesehen?? Oder werden da etwa alle mit schwarzem Balken dargestellt?
Insofern wieder mal nur sinnloser Populismus der "Datenschutz-Beauftragten". Da gibts viel wichtigere Dinge, aber da versagen die Dank vorhereilendem Gehorsam (der Rollstuhlfahrer aus Berlin lässt grüßen)ja erst recht.

Ich finde die im Artikel angesprochenen Bedenken schon eher nachvollziehbar: Personen können über die Suche nicht gefunden werden, Adressen schon. Somit kann jeder, der deine Adresse kennt auch deine Wohngegend sehen. Das kann man zwar auch, wenn man persönlich vorbei kommt, aber per Google Streetview geht es eben per Mausklick. Sowas könnte schon mal zum Nachteil für einen werden, wenn man sich irgendwo bewirbt und der zuständige Mitarbeiter der Personalabteilung sieht mal eben in was für einer runtergekommenen Bruchbude du wohnst.

Wohnst du in so einer "Bruchbude"?
Ich sehe es eher als Vorteil, da werden vermutlich die ganzen "Blender" (toller Lebenslauf, aber alles getürkt) schon vorher ausgesiebt.
Viel besser finde ich aber, dass dann auch Briefkasten-Firmen, Ebay-Powerseller u.ä. "Gesocks" sofort auffällt.
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[1.1.1] GrößterNehmer antwortet auf twix
11.07.2008 01:02
Benutzer twix schrieb:
Wohnst du in so einer "Bruchbude"?
Nein, wohne ich nicht. Bevor "meine" Stadt bei Streetview "geviewstreetet" wird, haben die sowieso noch etwas zu tun. Außerdem ist unser Haus von der Straße sowieso nicht einsehbar.
Ich sehe es eher als Vorteil, da werden vermutlich die ganzen "Blender" (toller Lebenslauf, aber alles getürkt) schon vorher ausgesiebt.
Egal, ob zu meinem Vor- oder Nachteil: solche Informationen haben einen Arbeitgeber einfach nciht zu interessieren. Aber da du Rollstuhlrampen ansprichst: Was wäre, wenn der Sachbearbeiter eine Bewerbung auf dem Tisch liegen hat, einfach mal bei Streetview die Adresse nachguckt und eine Rollstuhlrampe sieht. Möglicherweise wird dann der Bewerber nicht eingeladen, weil man keine Lust hat einen behindertengerechten Arbeitsplatz einzurichten. Natürlich würde man den Rollstuhl spätestens beim Bewerbungsgespräch sehen, aber so hätte der Bewerber nicht einmal die Chance den Mitarbeiter durch sein Können zu überzeugen. Außerdem lassen sich ja beliebige Fälle konstruieren. Ich bin auch nicht gegen Streetview, aber ich kann da die Bedenken schon verstehen.

Gruß
GrößterNehmer
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[1.1.2] siegenlester antwortet auf twix
11.07.2008 09:20
Richtig. Recht am eigenen Bild - was ein Quatsch. Hat "siegenlester" noch niemals Zeitung gelesen oder TV gesehen?? Oder werden da etwa alle mit schwarzem Balken dargestellt?

Wenn man keine Ahnung hat sollte man entweder still sein - oder sich vorher einfach mal informieren, z.B. unter http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

Und nur weil so manche Zeitungen sich nicht dran halten - und dafür wie z.B. eine große deutsche Boulevardzeitung oft genug zu Schadensersatz verurteilt werden - wirds auch nicht richtiger. Und wer im Fernsehn mehr zu sehen ist als gesichtslos im Hintergrund einer Fußgängerzone während einer Reportage hat in der Regel eine ausdrückliche Bildrechts-Abtretungserklärung unterschrieben, bzw. wenn jemand der im Hintergrund laufenden Personen gegen die Filmaufnahme protestiert wird sie auch nicht gesendet, ich arbeite schließlich in diesem Bereich und bekomme das oft genug mit.
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[1.1.2.1] twix antwortet auf siegenlester
12.07.2008 09:32
Benutzer siegenlester schrieb:
Richtig. Recht am eigenen Bild - was ein Quatsch. Hat "siegenlester" noch niemals Zeitung gelesen oder TV gesehen?? Oder werden da etwa alle mit schwarzem Balken dargestellt?

Wenn man keine Ahnung hat sollte man entweder still sein - oder sich vorher einfach mal informieren, z.B. unter http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

Ach so, Wikipedia als Rechtsgrundlage. Alles klar. Hast du das selbst da geschrieben ;-O?
Im Übrigen, wird dort nicht auf das hier vorliegende Problem (ganz normale Fotos auf der Strasse) eingegangen.

Und nur weil so manche Zeitungen sich nicht dran halten - und dafür wie z.B. eine große deutsche Boulevardzeitung oft genug zu Schadensersatz verurteilt werden - wirds auch nicht richtiger.

Manche? Du solltest mal IRGENDEINE Zeitung (keine Fachpresse wie die BILD) in die Hand nehmen, und im Lokalteil irgendein Foto der betreffenden Stadt betrachten. Da ist IMMER JEDER zu erkennen, sogar Autokennzeichen. Und nicht nur im Hintergrund.

der im Hintergrund laufenden Personen gegen die Filmaufnahme protestiert wird sie auch nicht gesendet, ich arbeite schließlich in diesem Bereich und bekomme das oft genug mit.

Kabelträger oder was ;-) ?
Wieso muss erst jemand protestieren, wenn er doch laut deiner "Quellen" ein Recht am eigenen Bild hat, und vorher von dir/euch explizit gefragt werden und seine Zustimmung geben muss??? Du widersprichst dir selbst, oder verstösst genau wie alle anderen gegen "Gesetze"!
Die Realität ist doch, dass Fotos in der Öffentlichkeit (z.B. Fussgängerzone, Reportage über irgendein Stadtviertel/Geschäft/Bauvorhaben, Verkehrsunfall,...) zu 99,9% ohne irgendwelche vorher eingeholten Zustimmungen veröffentlicht werden. Ist mir erst vor ein paar Wochen selbst passiert, in Grossaufnahme mit nur 3 anderen Personen auf Seite 5. Ich habe zwar gesehen, dass diverse Leute Fotos machten, aber niemand hat gefragt, und ich hätte auch nicht dagegen protestieren können. Warum und wie aber auch, bei solchen Massen an Menschen und Leuten mit Fotoapparaten und Fotohandy. Da müsste ich ja permanent schreien "kein Foto!".
Und in welchem Fall hat eine 0815-Person wie du (oder ich) in einem Prozess gewonnen? Ich kann mich nur an irgendwelche B und C-Promis erinnern.

Nenn mir bitte mal Quellen (z.B. Foto in der Fussgängerzone oder ganz normal auf der Strasse - wie halt diese Google-Fotos um die es hier ja geht), dann kann ich ja gegen mein Foto vorgehen, und mir meinen nächsten Urlaub von der Presse sponsern lassen.

Ich gehe aber davon aus, dass du deine Äußerungen durch NICHTS belegen kannst. oder doch? Also, leg los!
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[1.2] siegenlester antwortet auf GrößterNehmer
11.07.2008 09:14
Wenn man sich in der Öffentlichkeit befindet, kann man aber nicht einfach verlangen, dass man aus einem Bild entfernt oder unkenntlich gemacht wird.

Wenn man dabei deutlich erkennbar, nicht Bestandteil einer Masse oder als simples "Hintergrundrauschen" eines Bildes erkennbar ist kann man das sehr wohl! Bekannte deutsche Boulevardzeitungen die sich gerne mal nicht an diese Regel halten werden gerne und häufig auch von deutschen Gerichten entsprechend zu Schadensersatz belangt.

Die Leute, die sich z.B. auf einem Konzert befinden, bei dem gefilmt oder fotographiert wird > haben kein Recht darauf aus den Bildern entfernt zu werden. Sie sind halt dort, jeder kann sie sehen und wenn Fotos gemacht werden, sind sie eben drauf. Ähnlich dürfte es auch hier sein. Die Leute sind sich dessen bewußt, dass sie auf der Straße in der Öffentlichkeit sind und von jedem gesehen werden können.

Nein, die Sachlage ist hier eine völlig andere: Wer auf ein Konzert geht akzeptiert mit dem Kauf der Konzertkarte, spätestens aber mit dem Besuch des Konzertes auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Konzertveranstalters - und diese sehen einen ausdrücklichen Verzicht auf das Recht am eigenen Bild vor. In vielen Fällen sind diese Bestimmungen sogar auf der Kartenrückseite aufgedrückt. Bei Filmaufnahmen in der Öffentlichkeit z.B. (ich arbeite in diesem Bereich) achten die Beteiligten peinlich genau darauf dass keine deutlich sichtbaren Personen im Bild zu sehen sind ohne dass diese vorher eine Bildrechts-Abtretungserklärung unterschrieben hätten.

Wenn man ansonsten in der Öffentlichkeit herumläuft kann einem dieses Recht am eigenen Bild nicht einfach so genommen werden, dafür gibt es klare rechtliche Rahmenbedingungen - näheres findet sich übrigens sehr ausführlich auch in der Wikipedia unter "Recht am eigenen Bild"
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[1.3] Ed antwortet auf GrößterNehmer
12.07.2008 02:10
Benutzer GrößterNehmer schrieb:
Benutzer siegenlester schrieb:
immerhin gilt in Deutschland das Recht am eigenen Bild
Wenn man sich in der Öffentlichkeit befindet, kann man aber nicht einfach verlangen, dass man aus einem Bild entfernt oder unkenntlich gemacht wird. Die Leute, die sich z.B. auf einem Konzert befinden, bei dem gefilmt oder fotographiert wird haben kein Recht darauf aus den Bildern entfernt zu werden. Sie sind halt dort, jeder kann sie sehen und wenn Fotos gemacht werden, sind sie eben drauf. Ähnlich dürfte es auch hier sein. Die Leute sind sich dessen bewußt, dass sie auf der Straße in der Öffentlichkeit sind und von jedem gesehen werden können.

Niemand muss damit rechnen das er auf einer normalen Strasse fotografiert wird und das jeder Mensch der Welt sehen kann. Etwas anderes st es wenn du mit deiner Freundin zur Aufzeichnung von Wetten Dass... gehst, dort ist bekannt das das eine Fernsehsendung ist und wer dort hin geht braucht sich dann nicht beschweren wenn seine Ehefrau daheim mit dem Nudelholz wartet.

Das Problem bei den Fotos ist nämlich auch das die dich ganz dumm treffen können, du drehst dich einfach um und du wirst in dem Moment fotografiert wo dein Blick den Ausschnitt der Blondine neben dir kreuzt oder allein durch die Kameraperspektive gerätst du in eine peinliche Situation und alle Kollegen lachen. Selbstverständlich wird das Bild gespeichert so das es selbst dann noch verfügbar ist wenn du google auf dein Persönlichkeitsrecht aufmerksam gemacht hast.
Für solche Bilder gibt es in den USA schon einige Foren.

Ich finde die im Artikel angesprochenen Bedenken schon eher nachvollziehbar: Personen können über die Suche nicht gefunden werden, Adressen schon. Somit kann jeder, der deine Adresse kennt auch deine Wohngegend sehen. Das kann man zwar auch, wenn man persönlich vorbei kommt, aber per Google Streetview geht es eben per Mausklick. Sowas könnte schon mal zum Nachteil für einen werden, wenn man sich irgendwo bewirbt und der zuständige Mitarbeiter der Personalabteilung sieht mal eben in was für einer runtergekommenen Bruchbude du wohnst. Bei Bewerbungsauswahlverfahren werden ja ganz gerne mal Entscheidungskritierien benutzt, die vor keinem Arbeitsgericht stand halten würden. Nur nachweisen kann man ja leider nicht, dass die Stelle an einen anderen gegangen ist, weil der in einer besseren Gegend wohnt (oder unverheiratet ist, oder nicht schwanger, oder eine Frau/ein Mann, oder Nationalität x hat, oder...)

Du hast schon komische Argumente, oben findest du es normal das man wenn man auf der Strasse entlang läuft und z.B. beim Naseboren fotografiert wird, das das die ganze Welt sehen kann, wenn aber ein Personaler mal eben den Zustand deines Hauses auf einen Klick sehen kann dann stört dich das.

Grüße

Ed
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[2] Hartmut Lubomierski wohl eher Datenschmutz-Beauftragter ;-)
hscd antwortet auf siegenlester
10.07.2008 17:34
Ganz meiner Meinung, Hartmut Lubomierski scheint eine Schande für die "Zunft der Datenschützer" zu sein. Wobei man sagen muß, daß der staatliche Datenschutzbeauftragte sowieso meist nur eine Art Innenministeriums-Beamter mit Pseudo-Freiheiten Marke Hofnarr darstellt...

Benutzer siegenlester schrieb:
Ein Datenschutzbeauftragter dem selbst bei der ungenehmigten Ablichtung von Personen im Internet - immerhin gilt in Deutschland das Recht am eigenen Bild - keine Bedenken hat sondern statt dessen äußert die meisten fänden das ohnehin "cool" hat seinen Job mehr als nur verfehlt und gehört UMGEHEND ABBERUFEN!

Solche Bewertungen mögen sicher dem einen oder anderem Nutzer zustehen und dann kann man über Sinn, Unsinn und Rechtmäßigkeit gerne diskutieren. Wenn aber jemand, der dafür bezahlt wird mahnend den Zeigefinger zu heben, nur solche Sprüche parat hat
ist mehr als nur völlig fehl an seinem Platz!