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Analogkäse, Formschinken & Flatrate


17.01.2010 14:14 - Gestartet von caslo
Warum dürfen Analogkäse und Formschinken nicht einfach als "Käse" und "Schinken" verkauft werden, während eine Flatrate vorgegaukelt werden darf, die in Wirklichkeit keine echte Flatrate ist!!???
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[1] koelli antwortet auf caslo
17.01.2010 14:22
Benutzer caslo schrieb:
Warum dürfen Analogkäse und Formschinken nicht einfach als "Käse" und "Schinken" verkauft werden,
während eine Flatrate vorgegaukelt werden darf, die in Wirklichkeit keine echte Flatrate ist!!???

Anderes Beispiel: Warum wird Jugendlichen unter 18 per Gesetz der Zutritt ins Solarium verboten, aber auf der anderen Seite die Flatrates für die Sonnenbank toleriert?
Flatrate-Partys fürs Komasaufen wurden doch auch verboten, aber Flatrates für "All-You-Can-Hautkrebs" sind offenbar OK...

Du siehst, es gibt haufenweise unlogische (gesetzliche) Regelungen.
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[1.1] caslo antwortet auf koelli
17.01.2010 14:28
Benutzer koelli schrieb:
Anderes Beispiel: Warum wird Jugendlichen unter 18 per Gesetz der Zutritt ins Solarium verboten, aber auf der anderen Seite die Flatrates für die Sonnenbank toleriert?
Flatrate-Partys fürs Komasaufen wurden doch auch verboten, aber Flatrates für "All-You-Can-Hautkrebs" sind offenbar OK...

Du siehst, es gibt haufenweise unlogische (gesetzliche) Regelungen.

Von mir aus soll es alles geben, solange es Leute gibt, die dafür zahlen wollen. Was mich nur nervt, sind irreführende Produktbeschreibungen und Produktnamen, die vom Anbieter beliebig interpretiert und kommuniziert werden dürfen.
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[1.1.1] CGa antwortet auf caslo
17.01.2010 18:15
Benutzer caslo schrieb:

Von mir aus soll es alles geben, solange es Leute gibt, die dafür zahlen wollen. Was mich nur nervt, sind irreführende Produktbeschreibungen und Produktnamen, die vom Anbieter beliebig interpretiert und kommuniziert werden dürfen.

Moment, interpretieren tut nur der Kunde, nicht der Anbieter die idR die AGB klar und deutlich sind, jedenfalls meide ich Anbieter bei denen das nicht der Fall ist. Produktnamen werte ich auch nicht als 100% ige Produktbeschreibung, AGB zählen. Es gab auch mal einen Transporter der wie Toilettenpapier hieß.

Klar ist jedenfalls für mich das ich unter einer Flatrate bei der der Anbieter pro Minute selbst bezahlen muss, wie zb in andere Netze keine 24/7 Standleitung erwarten kann. Will ich eine 24/7 Standleitung muss ich deren Preise zahlen die min dreistellig sind, ich warte auch schon auf die ersten o2o Kündigungen bei den Kunden wo o2 miese macht.

Da das Wort Flatrate von keinem Gericht im Telefonie-Bereich als 24/7 Standleitung definiert wurde zählen immernoch für mich die AGB und Leistungsbeschreibungen und nicht das was Herr X oder Y glaubt darunter zu verstehen.

cu ChrisX
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[1.1.1.1] rotella antwortet auf CGa
17.01.2010 19:48
Benutzer CGa schrieb:

Klar ist jedenfalls für mich das ich unter einer Flatrate bei der der Anbieter pro Minute selbst bezahlen muss, wie zb in andere Netze keine 24/7 Standleitung erwarten kann. Will ich eine 24/7 Standleitung muss ich deren Preise zahlen die min dreistellig sind, ich warte auch schon auf die ersten o2o Kündigungen bei den Kunden wo o2 miese macht.

Wobei solche Werbungen wie "endlich endlos telefonieren" genau das suggerieren, nämlich telefonieren ohne Pause.
Natürlich ist klar, dass ein Anbieter kein dauerhaften Minus bei seinen Kunden machen möchte, ich als Kunde möchte aber auch wissen, was für den Anbieter ok ist und was eindeutig zu viel.
Ich möchte ja nicht nach 2, 3 Monaten den Vertrag gekündigt bekommen, weil der Anbieter meint, ich hätte zuviel telefoniert.

Also entweder weg vom Wort "Flatrate" und wie früher sagen soundsoviele Pauschalstunden im Monat, danach gehts pro Minute weiter, oder sagen, Kunde, wenn du in einem Monat mehr als 2xyz oder 2 Monate mehr als xyz lang telefonierst, kündigen wir dich, dann weiß ich wenigstens, woran ich bin. So hat bzw. hatte es Vodafone ja mal gemacht...

Aber solange dies die Anbieter nicht offen kommunizieren, sehe ich darin eine Benachteiligung für den Kunden!
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[1.1.1.2] caslo antwortet auf CGa
17.01.2010 20:30
Benutzer CGa schrieb:

Da das Wort Flatrate von keinem Gericht im Telefonie-Bereich als 24/7 Standleitung definiert wurde zählen immernoch für mich die AGB und Leistungsbeschreibungen und nicht das was Herr X oder Y glaubt darunter zu verstehen.

cu ChrisX

in den AGB von o2 oder E-Plus/Simyo findest du aber keinen Verweis auf die Sperrung von bestimmten Festneznummern und genau das ist hier das Problem
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[1.1.1.2.1] CGa antwortet auf caslo
17.01.2010 23:28
Benutzer caslo schrieb:
Benutzer CGa schrieb:

Da das Wort Flatrate von keinem Gericht im Telefonie-Bereich als 24/7 Standleitung definiert wurde zählen immernoch für mich die AGB und Leistungsbeschreibungen und nicht das was Herr X oder Y glaubt darunter zu verstehen.

cu ChrisX

in den AGB von o2 oder E-Plus/Simyo findest du aber keinen Verweis auf die Sperrung von bestimmten Festneznummern und genau das ist hier das Problem.

Alle AGBs kennen ich nicht, jedoch wirst du auch kein Recht in den AGBs finden alle Rufnummern anrufen zu können.

cu ChrisX
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[1.1.1.2.1.1] marbri antwortet auf CGa
17.01.2010 23:34

einmal geändert am 17.01.2010 23:35
Benutzer CGa schrieb:
Benutzer caslo schrieb:
Benutzer CGa schrieb:

Da das Wort Flatrate von keinem Gericht im Telefonie-Bereich als 24/7 Standleitung definiert wurde zählen immernoch für mich die AGB und Leistungsbeschreibungen und nicht das was Herr X oder Y glaubt darunter zu verstehen.

cu ChrisX

in den AGB von o2 oder E-Plus/Simyo findest du aber keinen Verweis auf die Sperrung von bestimmten Festneznummern und genau das ist hier das Problem.

Alle AGBs kennen ich nicht, jedoch wirst du auch kein Recht in den AGBs finden alle Rufnummern anrufen zu können.

cu ChrisX

Unter Flatrate ins deutsche Festnetz versteht der Kunde aber
alle FN-Rufnummern anzurufen, da sich eben kein Verweis auf die
Sperrung von bestimmten Festnetznummern in den AGB findet!

Oder wie sollen die Kunden das sonst verstehen?

Man könnte ja mal der "Zentrale gegen den unlauteren Wettbewerb"
die Sache zur Prüfung vorlegen, mal schaun, was deren Juristen
unter Flatrate ins deutsche Festnetz verstehen....

Gruß Marbri
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[1.1.1.2.1.1.1] trzuno antwortet auf marbri
18.01.2010 11:30
Benutzer marbri schrieb:
>

Unter Flatrate ins deutsche Festnetz versteht der Kunde aber alle FN-Rufnummern anzurufen, da sich eben kein Verweis auf die Sperrung von bestimmten Festnetznummern in den AGB findet!

Oder wie sollen die Kunden das sonst verstehen?

Man kann jedermann privat und geschäftlich anrufen, den man anrufen will und wird keine Nummer finden, die gesperrt ist. Das verstehe ich als Leistung bei meiner Handy Sprachflatrate.

Nur "Sonderdienste" sind logischerweise von Sprachflatrates immer ausgeschlossen, weil deren Anbieter damit ja Geld verdienen wollen und die Anbieter von Sprachflatrates logischerweise kein Interesse daran haben andere Anbieter querzufinanzieren.
Und das gilt wohl auch für Sonderdienste, die sich mit einer normalen Rufnummer "tarnen" und gemeinsame Sache mit ihrem Netzbetreiber machen, um so doch Geld für ihren Dienst zu kassieren.


Man könnte ja mal der "Zentrale gegen den unlauteren Wettbewerb" die Sache zur Prüfung vorlegen, mal schaun, was deren Juristen unter Flatrate ins deutsche Festnetz verstehen....

Jo, das sollte man machen.
Mal sehen was die Juristen davon halten, dass sich Sonderdienste hinter normalen Festnetzrufnummern verstecken und von ihren Netzbetreibern dafür Geld kassieren, statt die dafür vorgesehenen 0180 oder 0900 Vorwahlen zu verwenden.

Das könnte ja auch unlauterer Wettbewerb oder so ähnlich sein.

...
Im Festnetzbereich gab es doch diese Diskussion auch schon vor geraumer Zeit, weil dort bei Sprachflatrates die Dauereinwahl zu Internetzugängen mit normalen Rufnummern nicht enthalten war und ggf. per Minute berechnet werden kann. Da haben sich die Schmarotzer auch nicht vor Gericht durchsetzen können.
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[1.1.1.2.1.1.1.1] caslo antwortet auf trzuno
18.01.2010 12:02
Benutzer trzuno schrieb:
Benutzer marbri schrieb:
Nur "Sonderdienste" sind logischerweise von Sprachflatrates immer ausgeschlossen, weil deren Anbieter damit ja Geld verdienen wollen und die Anbieter von Sprachflatrates logischerweise kein Interesse daran haben andere Anbieter querzufinanzieren.
Und das gilt wohl auch für Sonderdienste, die sich mit einer normalen Rufnummer "tarnen" und gemeinsame Sache mit ihrem Netzbetreiber machen, um so doch Geld für ihren Dienst zu kassieren.


Wir verstehen uns leider falsch. Der Tarif an sich spielt hier keine Rolle, jeder soll bestellen, was er will oder braucht.
Ich fordere NUR eine korrekte, eindeutige und verständliche Leistungsbeschreibung, damit jedem klar ist, was E-Plus oder o2 unter einer Flatrate versteht. Schließlich will man keine Katze im Sack kaufen, die man 12 oder sogar 24 Monate füttern muss.

Um es kurz zu fassen...lieber so:

>> Flatrate ins deutsche Festnetz ausgenommen "Sonderdienste, die sich hinter normalen Festnetzrufnummern verstecken" <<

als so:

>> Flatrate ins deutsche Festnetz <<
>> Telefonieren ohne Ende <<
oder
>> Endlich Endlos Telefonieren Egal Wo Sie Wollen! <<<
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[1.1.1.2.1.1.1.1.1] Flatlined...
schierlohfan antwortet auf caslo
18.01.2010 12:26
Benutzer caslo schrieb:

Um es kurz zu fassen...lieber so:

>> Flatrate ins deutsche Festnetz ausgenommen
"Sonderdienste, die sich hinter normalen
Festnetzrufnummern verstecken" <<


Kurz und knackig:

Base - die unbegrenzte Redefreiheit (*)

(*) zu von der E-Plus GmbH und Co Kg. ausgewählten Rufnummern (Font Arial 0.1 hellgrau)


:-)
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[1.1.1.2.1.1.1.2] handytim antwortet auf trzuno
18.01.2010 14:03
Benutzer trzuno schrieb:
Man kann jedermann privat und geschäftlich anrufen, den man anrufen will und wird keine Nummer finden, die gesperrt ist. Das verstehe ich als Leistung bei meiner Handy Sprachflatrate.

Ich verstehe unter der Leistung einer "Flatrate ins deutsche Festnetz", dass ich alle deutschen Festnetznummern anrufen kann.


Nur "Sonderdienste" sind logischerweise von Sprachflatrates immer ausgeschlossen, weil deren Anbieter damit ja Geld verdienen wollen und die Anbieter von Sprachflatrates logischerweise kein Interesse daran haben andere Anbieter querzufinanzieren.
Und das gilt wohl auch für Sonderdienste, die sich mit einer normalen Rufnummer "tarnen" und gemeinsame Sache mit ihrem Netzbetreiber machen, um so doch Geld für ihren Dienst zu kassieren.

Die Bundesnetzagentur hat immer wieder festgestellt, dass die gesperrten Rufnummern und die dahinter stehenden Dienste eben keine "Sonderdienste" darstellen.


Mal sehen was die Juristen davon halten, dass sich Sonderdienste hinter normalen Festnetzrufnummern verstecken und von ihren Netzbetreibern dafür Geld kassieren, statt die dafür vorgesehenen 0180 oder 0900 Vorwahlen zu verwenden.

Und welche Rufnummerngasse würdest Du für einen Dienst verwenden, der ohne Aufpreis erreichbar sein soll? Nicht alle Anbieter nutzen das im Artikel beschriebene Konstrukt mit einem alternativen Festnetzanbieter.


Im Festnetzbereich gab es doch diese Diskussion auch schon vor geraumer Zeit, weil dort bei Sprachflatrates die Dauereinwahl zu Internetzugängen mit normalen Rufnummern nicht enthalten war und ggf. per Minute berechnet werden kann. Da haben sich die Schmarotzer auch nicht vor Gericht durchsetzen können.

Aber Du weißt sicherlich, was der Anbieter der Flatrate machen musste. Einfach sperren ging nämlich nicht ;-)
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[1.1.1.2.1.1.1.2.1] trzuno antwortet auf handytim
18.01.2010 14:56
Benutzer handytim schrieb:

Und welche Rufnummerngasse würdest Du für einen Dienst verwenden, der ohne Aufpreis erreichbar sein soll?

Öhhh... eventuell ganz einfach eine 0800er Rufnummer, die ja genau den Zweck erfüllt, dass sie den Anrufer nix kostet, sondern daß der Angerufene die Kosten trägt.
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[1.1.1.2.1.1.1.2.1.1] handytim antwortet auf trzuno
18.01.2010 16:16
Benutzer trzuno schrieb:
Öhhh... eventuell ganz einfach eine 0800er Rufnummer, die ja genau den Zweck erfüllt, dass sie den Anrufer nix kostet, sondern daß der Angerufene die Kosten trägt.

Falsch, eine 0800-Rufnummer kostet den Nummerninhaber richtig viel.

Ich sprach von "ohne Aufpreis", also nicht von kostenlos. Eben zum normalen Preis eines Festnetzgesprächs...

032 fällt dank dem totalen Unvermögen der Bundesnetzagentur hier strikt normale Festnetzpreise zu verordnen als Alternative weg.
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[1.1.1.3] hafenbkl antwortet auf CGa
18.01.2010 19:05
Benutzer CGa schrieb:
... Es gab auch mal einen Transporter der wie Toilettenpapier hieß.

Und welcher Transporter soll das gewesen sein?