Benutzer marbri schrieb:
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Unter Flatrate ins deutsche Festnetz versteht der Kunde aber alle FN-Rufnummern anzurufen, da sich eben kein Verweis auf die Sperrung von bestimmten Festnetznummern in den AGB findet!
Oder wie sollen die Kunden das sonst verstehen?
Man kann jedermann privat und geschäftlich anrufen, den man anrufen will und wird keine Nummer finden, die gesperrt ist. Das verstehe ich als Leistung bei meiner Handy Sprachflatrate.
Nur "Sonderdienste" sind logischerweise von Sprachflatrates immer ausgeschlossen, weil deren Anbieter damit ja Geld verdienen wollen und die Anbieter von Sprachflatrates logischerweise kein Interesse daran haben andere Anbieter querzufinanzieren.
Und das gilt wohl auch für Sonderdienste, die sich mit einer normalen Rufnummer "tarnen" und gemeinsame Sache mit ihrem Netzbetreiber machen, um so doch Geld für ihren Dienst zu kassieren.
Man könnte ja mal der "Zentrale gegen den unlauteren Wettbewerb" die Sache zur Prüfung vorlegen, mal schaun, was deren Juristen unter Flatrate ins deutsche Festnetz verstehen....
Jo, das sollte man machen.
Mal sehen was die Juristen davon halten, dass sich Sonderdienste hinter normalen Festnetzrufnummern verstecken und von ihren Netzbetreibern dafür Geld kassieren, statt die dafür vorgesehenen 0180 oder 0900 Vorwahlen zu verwenden.
Das könnte ja auch unlauterer Wettbewerb oder so ähnlich sein.
...
Im Festnetzbereich gab es doch diese Diskussion auch schon vor geraumer Zeit, weil dort bei Sprachflatrates die Dauereinwahl zu Internetzugängen mit normalen Rufnummern nicht enthalten war und ggf. per Minute berechnet werden kann. Da haben sich die Schmarotzer auch nicht vor Gericht durchsetzen können.