Benutzer CGa schrieb:
Sorry aber bei den meisten Anbietern fängt nach einem Umzug die MVLZ neu an. Es ist der Kunde der einseitig den Vertrag ändert wenn er umzieht, da Arcor wohl bereit ist seine Leistung am alten Standort weiterhin zu erbringen. Immerhin sind mit der Schaltung in der neuen WHG auch wieder Kosten für den Anbieter zu entrichten, wenn er dort auf die Telekom angewiesen ist. Es sind ja ca. 300 Euro. Und da ist es üblich die MVLZ neu zu beginnen. Manche Kunden glauben wirklich überall alles umsonst oder geschenkt haben zu wollen. Hätte der Kd sich vor Abschluss auch über die Bedingungen bei einem Unzug richtig informiert würde er wohl jetzt nicht von einer überraschenden Klausel sprechen. Er hat die Bedingungen damals akzeptiert.
cu ChrisX
Der geschilderte Fall von Frontal21 liegt hier vermutlich ein wenig anders, denn der Arcor-Kunde zog innerhalb seiner Mindestvertragslaufzeit um und wollte nach Ablauf der MVLZ dann zu einem günstigeren Anbieter wechseln und sah sich dann mit einer aus seiner Sicht "ungewollten Vertragsverlängerung um 24 Monate" konfrontiert.
Das ein Umzug (egal wann) mit einer automatischen Vertragsverlängerung um 2 Jahre einhergeht dürfte vor Gericht nicht lange Bestand haben.
"2. Eine unerwünschte Vertragsverlängerung, etwa bei einem Umzug, wird dem Kunden untergeschoben.
Die Mitnahme einer Telefonnummer beim Umzug kann Jahn zufolge nicht zu einer Vertragsverlängerung führen.
Kunden sollten in diesem Fall schriftlich Einspruch einlegen. Will der Kunde später kündigen, muss er sich nur an die Laufzeit des "ursprünglichen" Vertrages halten und kann zu den entsprechenden Terminen kündigen. Häufig würden Firmen dann versuchen, einen Wechsel zu einem neuen Anbieter zu verhindern, indem sie den Anschluss nicht freigeben. In diesem Fall bleibe dem Kunden nur die Möglichkeit, gerichtlich eine einstweilige Verfügung zu erwirken.
Im Vorfeld eines Umzugs könnten Kunden Problemen vorbeugen, indem sie mit dem Anbieter die Mitnahme der Nummer schriftlich in einem Geschäft vereinbaren - und nicht wie häufig üblich telefonisch. Dann könnten die entsprechenden Klauseln in einem Umzugsformular gestrichen werden. Der Anbieter ist Jahn zufolge verpflichtet, den Umzug zu ermöglichen. Ansonsten hat der Kunde das Recht auf eine außerordentliche Kündigung."
Quelle: http://tinyurl.com/6z2d9c
Gruß Kamischke