Hier kommen eher die Regelungen der TKV zu tragen, die eine Änderung der Telefonnummer (wie sie jetzt geschieht) definitiv vorsehen/vorgeben.
"Eher" heißt: Ich weiß es nicht.
Und eine Quelle wäre nett. Habe ich ja auch genannt.
Zudem haben falsch vergebene Rufnummern wohl keinen Bestandsschutz.
Kann dem Kunden völlig egal sein, er hat nicht falsch vergeben. Wenn die Änderung unumgänglich ist, können also Schadenersatzansprüche entstehen.
Grüße,