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StarCom wegen unlauterer Werbemethoden abgemahnt


28.10.2008 17:24 - Gestartet von kamischke
"Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin
28.10.2008

StarCom wegen untergeschobener Verträge verurteilt

In den vergangenen Wochen häuften sich bei der Verbraucherzentrale Berlin die Beschwerden über die StarCom Telekommunikation oHG aus München. Das Unternehmen hatte Vertragsbestätigungen an Verbraucher geschickt, obwohl diese beteuerten, keinen Vertrag mit StarCom geschlossen zu haben.
Als "Beweis" legte der Telekommunikationsanbieter teilweise Bestellformulare mit offenbar gefälschten Unterschriften der angeblichen Besteller vor.

Die Verbraucherzentrale Berlin hat StarCom wegen dieser unlauteren Werbemethoden abgemahnt und anschließend verklagt.
Kurz darauf hat StarCom den Unterlassungsanspruch anerkannt und das Landgericht München hat den Telekommunikationsanbieter verurteilt, es künftig zu unterlassen, Verbrauchern unverlangt und ohne Vertragsschluss Vertragsbestätigungen zuzuschicken (Urteil vom 15.10.2008, Aktenzeichen 4HK O 15405/08).

..."

Vollständige Meldung unter:
http://www.vz-berlin.de/UNIQ122521001805850/link510571A

Ein Erfolg ganz im Sinne der Verbraucher - Herzlichen Glückwunsch an die Verbraucherzentrale Berlin und vielen Dank für das Engagement.

Gruß Kamischke