StarCom

Gewinnspiel führte zu ungewollter StarCom-Preselection

Verbraucherzentrale mahnt Anbieter StarCom ab
Von dpa / Marc Kessler

Erst ein unverfängliches Gewinnspiel, dann ein neuer Telefontarif ohne Bestellung - nach diesem Prinzip soll der Telekommunikationsanbieter StarCom laut Verbraucherzentrale Berlin neue Kunden geworben haben. Die Verbraucherschützer mahnten das Münchner Unternehmen ab und beriefen sich dabei auf Berichte betroffener Kunden. StarCom äußerte sich auf Anfrage vorerst nicht. Das Unternehmen bietet Telefon- und Internetzugänge an und hat nach eigenen Angaben 500 Beschäftigte im Direktvertrieb.

Nach einem Beispiel der Verbraucherzentrale soll eine Frau auf der Straße bei einem Gewinnspiel mit Rubbellosen 120 Freiminuten gewonnen haben. Sie habe jedoch nichts unterschrieben und gesagt, dass sie nicht ihren Telefonanbieter wechseln wolle. 14 Tage später habe sie aber eine Auftragsbestätigung erhalten. Andere Kunden hätten von falschen Unterschriften unter Verträgen berichtet. Die Verbraucherzentrale rät Kunden, den Auftragsbestätigungen per Einschreiben zu widersprechen.