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Wieder einmal StarCom... und nix passiert


15.08.2008 18:53 - Gestartet von blubbla
einmal geändert am 15.08.2008 18:54
Wie oft muss der Anbieter StarCom noch durch Kundenbeschiss auffallen, bevor der Laden dicht gemacht wird? Betrüge ich als Einzelperson Menschen, komm ich in den Knast oder muss verlucht hohe Strafen zahlen. StarCom fällt mit seinen Methoden immer wieder auf und was passiert? Nix...
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[1] rainbow antwortet auf blubbla
15.08.2008 23:55
Benutzer blubbla schrieb:
Wie oft muss der Anbieter StarCom noch durch Kundenbeschiss auffallen, bevor der Laden dicht gemacht wird? Betrüge ich als Einzelperson Menschen, komm ich in den Knast oder muss verlucht hohe Strafen zahlen. StarCom fällt mit seinen Methoden immer wieder auf und was passiert? Nix...

Im Gegenteil:
"Die Verbraucherzentrale rät Kunden, den Auftragsbestätigungen per Einschreiben zu widersprechen."
Den Opfern wird also offensichtlich nicht geholfen, nachdem sie den Betrug gemeldet haben. Sie müssen erst einmal mittels nicht gerade billigen Einschreibens aktiv werden.
Sollte neuerdings nicht gelten, dass Kunden ohne ihre schriftliche Zustimmung nicht umgestellt werden dürfen?
mfg
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[1.1] blubbla antwortet auf rainbow
16.08.2008 11:28
Im Gegenteil:
"Die Verbraucherzentrale rät Kunden, den Auftragsbestätigungen per Einschreiben zu widersprechen." Den Opfern wird also offensichtlich nicht geholfen, nachdem sie den Betrug gemeldet haben. Sie müssen erst einmal mittels nicht gerade billigen Einschreibens aktiv werden.

eben. und das ist einfach eine sauerei. man haut dich übers ohr und du musst auch noch zahlen um den mist loszuwerden. und wenn von 10 "neukunden" nur 7 oder 8 widersprechen, hat man immernoch ein paar kunden "gewonnen".

Sollte neuerdings nicht gelten, dass Kunden ohne ihre schriftliche Zustimmung nicht umgestellt werden dürfen?

ne unterschrift interessiert doch niemanden. ich hab schon mehrere verträge sowie kündigungen mit "xxx" unterschrieben. gelegentlich meldet sich eine firma das das keine unterschrift ist und ich nochmal schreiben soll, beim zweiten schreiben wird aber "xxx" angenommen.