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CT1+ kann weiterhin verwendet werden


12.12.2008 19:18 - Gestartet von Kati.--
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin empört über den Titel, den Sie Ihrem Bericht zu CT 1+ geben. Die Sendefrequenz wurde zwar an O2 weiter verkauft, der Endverbraucher darf die Telefone aber weiterhin nutzen, da sie ja, wie sie es auch beschrieben - nur beim Telefonieren und nur von der jeweiligen Station bis zum Hörer senden. Was bei 98% der DECT-Geräte nicht der Fall ist, weswegen sie bei einem Weiterverkauf der Frequenz sehr wohl zu Störungen führen werden.
Bitte stellen Sie sachgemäße Informationen auf Ihre Seite. Anbei zwei Anlagen, die o. erwähntes untermauern und vertiefen. In Anlage DECT2008 Kriterien muss es auf Seite 1 unten (Stand Juni 2008) anstatt nicht mehr erlaubt, weiterhin erlaubt heißen, diese Aussage wird auf Seite 2 unten (Stand Oktober 2008) detailliert geklärt. Anlage zu CT1+2008 informiert über die Handhabung des Standards durch "etwaige" Messungen, wo besonders die Verhältnismäßigkeit Ausschlag gibt. Es kann nicht angehen, dass der Endverbraucher teuer Geräte erwirbt, die er plötzlich nicht mehr nutzen können soll, ohne beim Kauf oder mittels Gebrauchsanweisung darauf hingewiesen worden zu sein. Das ist ein Fall für den Verbraucherschutz und auch insofern völlig absurd.
Erschreckend, wie der Weiterverkauf von Frequenzen nach wie vor die Münder stopft.
Mit freundlichen Grüßen
K. Kowski
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[1] m_maier antwortet auf Kati.--
12.12.2008 20:03
Benutzer Kati.-- schrieb:
der Endverbraucher darf die Telefone aber weiterhin nutzen

Also die müssten's wissen:

http://www.bund­esnetzagentur.de

Dort "Verbrauerservice Telekommunikation - Aktuelle Information zu schnurlosen Telefonen".

(Der Link ist zu lang zum Posten...)

da sie [...] nur
von der jeweiligen Station bis zum Hörer senden.

Leider wissen die Funkwellen nicht, wie sie auf gezieltem Wege von der Basisstation zum Hörer kommen. D.h. sowohl die Basis als auch der Hörer sind praktisch "rundstrahlend".

Es kann nicht angehen, dass der Endverbraucher teuer Geräte erwirbt, die er plötzlich nicht mehr nutzen können soll, ohne beim Kauf oder mittels Gebrauchsanweisung darauf hingewiesen worden zu sein. Das ist ein Fall für den Verbraucherschutz und auch insofern völlig absurd.

Das ist sicher richtig. Allerdings habe ich einen Bericht im Fernsehen gesehen, wonach es der Verbraucherschutz schlicht und einfach "verschlafen" hat, gegen einen entsprechenden Entwurf der Bundesnetzagentur vorzugehen. (Naja, war vermutlich auch nicht ganz einfach zu finden im Amtsblatt...)

Ich bin auch etwas überrascht, dass für CT1+ kein Bestandschutz gilt. Ein Gerät, das einmal zugelassen ist, sollte auch zugelassen bleiben, oder wenn, dann sollten sehr lange Übergangsfristen gelten. Aber rein rechtlich gesehen - ohne dass ich das gutheiße - scheint gegen das Verbot von CT1+ nichts einzuwenden sein.

Marcus
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[1.1] DJB antwortet auf m_maier
12.12.2008 23:59

Ich bin auch etwas überrascht, dass für CT1+ kein Bestandschutz gilt. Ein Gerät, das einmal zugelassen ist, sollte auch zugelassen bleiben, oder wenn, dann sollten sehr lange Übergangsfristen gelten. Aber rein rechtlich gesehen - ohne dass ich das gutheiße - scheint gegen das Verbot von CT1+ nichts einzuwenden sein.

Marcus
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also soweit ich weiß gab es 10 Jahre Übergangsfrist. Die Entscheidung der BNetzA ist von 1998...