Zwischenstand

Verbotene CT1+-Telefone: Bisher keine Probleme

Mobilfunker o2 konnte noch keine Probleme wegen alter Telefone feststellen
Von Thorsten Neuhetzki

Seit dem 1. Januar dürfen alte schnurlose Telefone, die den analogen Standard CT1+ oder CT2 verwenden, in Deutschland nicht mehr verwendet werden. Die von diesen Telefonen verwendeten Frequenzen dürfen nur noch exklusiv vom Mobilfunknetzanbieter o2 benutzt werden. Dieser Anbieter hat die Frequenzen, für die es bis Ende 2008 noch eine Allgemeinzuteilung gab, von der zuständigen Bundesnetzagentur zugeteilt bekommen.

Das Auslaufen der Allgemeinzuteilung hat zur Folge, dass ein Betrieb eines alten schnurlosen Telefones im fraglichen Frequenzbereich eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Würde ein solches Telefon die Mobilfunkversorgung von o2 stören, so könnte o2 die Bundesnetzagentur beauftragen, den Störer der Frequenz ausfindig zu machen. Dazu nutzt die Behörde einen Funkmesswagen. Deren Einsatz müsste der Störer - abgesehen vom Bußgeld für die Ordnungswidrigkeit - zahlen.

Auf Anfrage von teltarif.de teilte die Bundesnetzagentur mit, dass es bislang zu noch keiner Beschwerde aufgrund einer Störung durch CT1+-Telefone gekommen sei. Das mag zum einen daran liegen, dass viele Verbraucher die entsprechenden Telefone durch andere Telefone ausgetautscht haben. Ein anderer Grund liegt aber sicherlich auch in der geringen Sendeleistung der Heim-Basisstationen im Verhältnis zu einem Mobilfunk-Sendemast.

Kursierenden Aussagen, dass die alten Funktelefone von der Bundesnetzagentur weiterhin geduldet würden, erteilte diese eine Absage. Diese Aussagen stammen aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion aus dem vergangenen Jahr. Hier wurde sinngemäß geantwortet, dass diese Telefone weiterhin geduldet würden. Ein Sprecher sagte hierzu auf Anfrage, dass hier keine Duldung im rechtlichen Sinne gemeint sei und der Nutzer der alten Telefone eine Ordnungswidrigkeit begehe.

Ein Verbot für den Verkauf oder Erwerb der Telefone gibt es in Deutschland nicht. Damit hat die Bundesnetzagentur auch keine Handhabe gegen kommerzielle oder private Verkäufer, die diese alten Telefone anbieten - egal ob sie vom Verbot wissen oder nicht.

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