Benutzer MarcoK schrieb:
Benutzer K @rl schrieb:
Ich möchte darauf aufmerksam machen,daß man bei einem IP Anschluß zwar keine Preselection oder CallbyCall betreiben, sehr wohl aber zusätzliche VoIP Provider wie Carpo oder Sipgate in den Router (z.B. Fritz!Box) einprogrammieren kann.
Über eine Wahlregel kann man dann ganz gezielt z.B. den günstigen 9,9 Cent/Minute Mobility Tarif (alle Mobilfunknetze) von Carpo nutzen - und das mit einem reinen IP Anschluß !
... genauso funktioniert natürlich Callback und Callthrough... so dass man enorm sparen kann.
Eben deshalb sollte es auch keine Frage sein, dass ein NGN eben nicht der Regulierung unterliegt. Sinn der Regulierung ist es, die marktbeherschende Stellung, die die Telekom als Nachfolger der Deutschen Bundespost aufgrund des ehemaligen Leitungsmonopols hat, aufzuheben. Bei einem rein IP-Anschluss besteht bezüglich der Telefonie über diesen Anschluss eben kein Monopol mehr. VoIP hat eben keine zwingende Anbieterbindung mehr. Man kann an dem Anschluss sowohl andere VoIP-Anbieter nutzen, als auch die VoIP-Zugangsdaten grundsätzlich von einem anderen Ort verwenden, sofern die T-com nicht künstlich eine Bindung an den Anschluss erzwingt.
Sollte die Telekom die Nutzung der VoIP-Zugangsdaten nicht auf die Leitung beschränken, sondern wie andere Anbieter (z.b. 1&1) auch die Möglichkeit der nutzung vom Zweitwohnsitz oder Urlaubsort ermöglichen, wäre sie juristisch aus dem Schneider. §40 gilt nämlich nur für Telefonanschlüsse zur Nutzung an einem festen Ort - und das ist VoIP eben eigentlich nicht.