Themenspecial Telefonieren zuhause Verpflichtet

Amtlich: Telekom muss Call by Call bei All-IP-Anschlüssen anbieten

Verfügung betrifft auch alle Kunden der Marke congstar
Von Marc Kessler

Nun ist es amtlich: Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Deutsche Telekom sowie ihre Tochterunternehmen congstar und T-Systems dazu verpflichtet, Call by Call und Preselection auch bei IP-basierten Anschlüssen (sogenannten All-IP-Anschlüssen) anbieten zu müssen. Der Bescheid vom 25. Januar (BK2c 09/002-R), der teltarif.de vorliegt, verpflichtet den Bonner Ex-Monopolisten, unverzüglich die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen.

Damit ist der finale Entwurf der Bundesnetzagentur vom November 2009 - nachdem er zwischenzeitlich der EU-Kommission vorgelegt wurde - nun amtlich geworden. Künftig können sowohl IP-Anschluss-Bestands- als auch Neukunden der Telekom und congstar also Call by Call - wie im klassischen Festnetz - durch das Wählen einer Vor-Vorwahl nutzen beziehungsweise ihren Anschluss dauerhaft auf einen alternativen Anbieter voreinstellen lassen (Preselection).

In der Begründung ihrer Entscheidung findet die Bundesnetzagentur ungewöhnlich scharfe Worte gegenüber der Deutschen Telekom. Diese hatte noch am 22. Dezember vergangenen Jahres ein Schreiben an die Behörde versandt, in dem man (erneut) darauf verwiesen hatte, dass man eine "Implementierungsfrist" zur technischen Umstellung von neun Monaten benötige. Hier heißt es seitens der BNetzA aber klar, dass dies "nicht nachvollziehbar" sei. Einerseits habe die Telekom bereits seit Februar 2009 Kenntnis von der bevorstehenden Entscheidung und hätte sich insofern darauf einrichten müssen, andererseits sei es nach Ansicht der BNetzA technisch relativ unproblematisch, die Entscheidung umzusetzen. Schließlich habe die Betreiber(vor)auswahl an All-IP-Anschlüssen im Nachbarland Schweiz auch "ohne nennenswerten Aufwand implementiert" werden können. Daher verweigert die BNetzA der Telekom jegliche Implementierungsfrist, so dass das Unternehmen die Verfügung theoretisch sofort umsetzen müsste.

Bundesnetzagentur warnt die Telekom vor Tricksereien

Daneben warnt die Regulierungsbehörde das magentafarbene Unternehmen schon jetzt, Versuche zu unternehmen, die neue Verpflichtung zu unterlaufen. So habe jeder Kunde einen rechtlichen Anspruch, Call by Call am IP-Anschluss in Anspruch nehmen zu können. Und auch die Call-by-Call-Anbieter hätten einen Rechtsanspruch darauf, dass die Telekom "ihrer entsprechenden Verpflichtung (...) vollumfänglich, d.h. ohne Beschränkungen (...) nachkommt." Weiter heißt es unmissverständlich: "Dies bedeutet, dass die Betroffene [die Telekom] die Geltung der Verpflichtung gegenüber dem Endkunden im Grundsatz weder individualvertraglich noch im Rahmen ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließen darf. (...) Darüber hinaus hat sie (...) auch jedes sonstige Verhalten zu unterlassen, das darauf gerichtet ist, die Verpflichtung (...) zu unterlaufen." Sicherheitshalber hat die Bundesnetzagentur zugleich auch festgelegt, dass Betreiber(vor)auswahl sowohl für Bestands-, als auch Neukunden möglich sein muss.

Telekom kann Klage einreichen

Die Deutsche Telekom kann gegen den Bescheid nun innerhalb von vier Wochen Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln einlegen. Ein Sprecher des Unternehmens teilte auf Anfrage von teltarif.de mit, was die Verpflichtung zur Betreiber(vor)auswahl bei All-IP-Anschlüssen betreffe, "haben uns externe Dienstleister bereits darauf hingewiesen, dass die Umsetzung mindestens ein Dreivierteljahr dauern wird. Allein die dafür nötige Softwareentwicklung wird rund neun Monate in Anspruch nehmen." Hier könnte also bereits baldiges Konfliktpotenzial drohen, wenn sich die Telekom tatsächlich so lange Zeit lassen will. Ob das Unternehmen rechtlich gegen die Verfügung vorgehen wird, werde derzeit intern geprüft, so der Sprecher.

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