Benutzer rotella schrieb:
Wir hatten ja schon mal vor einiger Zeit die Definition von marktbeherrschender Stellung gesucht, aber auch keine feste Prozentangabe gefunden.
Alle Anbieter mit marktbeherrschender Stellung müssen ja CbC anbieten, diese sind z.Zt. nur die Telekom.
Die Frage ist hier, wie man "Markt" definiert. Die Tendenz der Regulierung ist derzeit, immer feiner zu untergliedern, und zum Beispiel auch die Märkte der Terminierung in einzelne Netze getrennt zu betrachten. Da aber z.B. nur o2 Verbindungen zu o2-Kunden herstellen kann, unterliegen somit die Entgelte, die o2 für diese Verbindungen berechnet, der Regulierung, obwohl o2 als (von der Zahl der Kunden her) kleinster Mobilfunk-Netzbetreiber derzeit definitiv nicht als marktbeherrschend anzusehen ist.
Würde man analog die Originierungs-Märkte (Originierung = Gesprächsaufbau) betrachten, käme man sofort zum selben Schluss, dass die jeweiligen Teilnehmernetzbetreiber marktbeherrschend sind, und müsste alle Netzbetreiber zu Call by Call verpflichten, und zwar im Festnetz wie im Mobilfunk.
Und angesichts dessen, welche Mondpreise bis heute für Auslandsgespräche nicht nur von den Mobilfunkern, sondern z.B. auch von Kabelnetzbetreibern an deren "Festnetzanschlüssen" berechnet werden, ist eine solche generelle CbC-Verpflichtung durchaus im Sinne des Verbraucherschutzes.
Wenn der Kundenabfluss so weiter geht, wird sie es eines Tages nicht mehr sein und auch keine CbC-Verpflichtung mehr haben.
Der Marktanteil der Telekom ist im Festnetz-Bereich in den letzten Jahren sogar wieder gewachsen: CbC wird dank Flatrates weniger genutzt, und bei den Vollanschlüssen sind ebenfalls viele Kunden entnervt von 1&1 & Co. zurück zur Telekom.
Allerdings verstehe ich nicht, wieso die Verfügung auch für Congstar gilt, es ist doch ein eigenes Tochterunternehmen...?
Weil sonst könnte die Telekom sofort alle Kunden auf ein Tochterunternehmen auslagern und sich so der Regulierung entziehen. Deswegen gelten Kartellentscheidungen immer für komplette Konzerne.
Kai