Benutzer Robert Beloe schrieb:
Wo willst Du denn die Grenze setzen, von wo an eine Rechtsordnung integer bleiben soll?
Ich will keine Behörde zum Rechtsbruch auffordern.
Nein, ich hinterfrage einfach diese Regulierungsvorschrift. Eine Tochterfirma des Branchenprimus wird pauschal mitreguliert, auch wenn sie näher an der Insolvenz steht als an der Marktbeherrschung.
Gleichzeitig dürfen andere Anbieter von All-IP-Anschlüssen oder NGN-Anschlüssen ihre Router wettbewerbsfeindlich programmieren, so dass keine anderen VoIP-Anbieter in das Wahlverfahren einbezogen werden können. Das ist ja das Mindestmaß an Wettbewerb, dass congstar bereit ist anzubieten. Aber das wird der ALL-IP-Konkurrenz nicht abverlangt.
Jenseits des dünnen Argumentes Congstar sei eine Telekom-Tochter: Wer bereit ist von der Telekom zu congstar zu wechseln, vergleicht am Markt auch mit Angeboten von 1&1, Alice oder Arcor.
Aber diese Unternehmen brauchen kein "VoIP-by-Call" anzubieten, die sind von regulatorischen Eingriffen ausgenommen (geschützt). Und die Kunden zahlen teilweise noch 20ct/min zum Mobilfunk - hier wäre regulatorischer Schutz notwendig!
Der Hinweis mit dem Dioxin-Skandal ist merkwürdig
Nein, es ist nur ein anderes Beispiel für veraltete Vorschriften/Gesetze. Es wird schwierig werden, dem Unternehmer eine konkrete Körperverletzung konkreter Endkunden nachzuweisen, obwohl der statistische Zusammenhang augenfällig ist. Aber es wird schwierig sein konkrete Opfer bei Gericht anzugeben, die nachweislich nur wegen des Verzehrs der Dioxin-Eier geschädigt wurden und nur deshalb krank wurden und daher die Schuld des Dioxinbeimischers rechtswirksam beweisen.
Allerdings, werden wir solche Fälle von Habgier und statistischer Schädigung der Massen ("des Volkes") häufig erleben, es sei denn wir passen auch hier unsere Rechtsordnung an.
Das Vorschriften und sogar Gesetze manchmal als rechtswidrig eingestuft werden müssen und aktualisiert werden müssen erleben wir doch gerade auch in anderem Zusammenhang.
Also kurz und knapp: Ich bin der Meinung, dass Regulierungsvorschriften die nur die Telekom und ihr Tochterunternehmen ins Fadenkreuz nehmen, schlicht veraltet sind und dringend aktualisiert werden müßten.
Die automatische Einbeziehung anderer Anbieter z.B. für Gespräche zum Mobilfunk (oder ins Ausland) gehört auch 1&1, Arcor, Alice/O2 und den Kabelnetzbetreibern abverlangt.
Das sind Argumente die die Regulierungsvorschriften selbst in Frage stellen! Wer jetzt antwortet, die gegenwärtigen Vorschriften müßten umgesetzt werden sonst drohe ein Kolaps der FDGO, hat meine Argumentation entweder nicht gelesen, nicht kapiert oder einfach nicht zur Kenntnis genommen.