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Die beste Lösung wäre...


13.01.2011 17:48 - Gestartet von RobbieG
einmal geändert am 13.01.2011 17:50
Zitat: "Und sollte man sich auch dann noch weigern, sieht das TKG als letzte - wenn in diesem Fall auch eher unwahrscheinliche - Maßnahme die Untersagung der "Tätigkeit als Betreiber von Telekommunikationsnetzen oder Anbieter von Telekommunikationsdiensten" vor."

Das wäre doch die Lösung :-)

Oder war das jetzt zu ironisch? :-)