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Untersagung


13.01.2011 14:26 - Gestartet von spaghettimonster
https://www.teltarif.de/telekom-congstar-...

"Und sollte man sich auch dann noch weigern, sieht das TKG als letzte - wenn in diesem Fall auch eher unwahrscheinliche - Maßnahme die Untersagung der "Tätigkeit als Betreiber von Telekommunikationsnetzen oder Anbieter von Telekommunikationsdiensten" vor."

Realistischer ist zunächst die Festsetzung eines Zwangsgelds, das bis zu 500.000 EUR betragen kann (§ 126 Abs. 5 TKG).

Schade, dass die BNetzA keine Möglichkeit hat auch gleich das Ende von Congstars Rechnungs-Chaos, mit dessen Behebung Congstar seit Sommer anscheinend einen Einzel-Informatiker in 5%-Teilzeit beauftragt hat, anzuordnen.
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[1] Orikalkos antwortet auf spaghettimonster
13.01.2011 15:52
Wenn ich bei der BNetzA wäre, würde ich den Angenommenen Preis, den die Telekom als Kosten aufführt, schlicht als Strafe auswerfen wenn Sie weiterhin sich dem Urteil verweigert. Und dann muß Sie den Selben Betrag nochmal aufwenden. Damit dürfte es nicht mehr lohnen sich zu verweigern. Denn dann muß Sie das Geld zweimal ausgeben.

Jeder Techniker würde bei der Argumentation nur den Kopf schütteln.

Und sollte das immer noch nicht Fruchten, als Letzte Konsiquenz die Geschäftsfähig entziehen.
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[1.1] securityman antwortet auf Orikalkos
13.01.2011 16:53
Und sollte das immer noch nicht Fruchten, als Letzte Konsiquenz die Geschäftsfähig entziehen.

Ob man bei der Regulierungsbehörde eigentlich merkt, daß Congstar auf Zeit spielt? Pure Hinhaltetaktik seitens Congstar ist das. Jeder Bürger, der sich behördlichen Anordnungen widersetzt hat ganz schnell eine Menge Probleme am Halse. Bei Firmen wie Congstar wird behördlicherseits nur angedroht und gebettelt, aber richtige Zwangsmassnahmen zugunsten der Nutzer sind Fehlanzeige.
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[1.1.1] darcduck antwortet auf securityman
13.01.2011 17:25
Ich glaube nicht, das die Congstar bzw. die Telekom das so umsetzen werden. Die Kosten-Nutzen Erwägung wird dann eher in die Richtung gehen auf einige Kunden zu verzichten.

Unter der Annahme der angegebenen Fakten (Vorleister Telekom -geht, All-IP geht) gibt es nur einen Problemfall:

Kunden mit QSC als Vorleister die keinen All-IP Anschluss haben.

3 Lösungen:
1. Die Telekom/congstar verzichtet auf diese Kunden
2. Die Kunden verzichten explizit auf Call-by-Call (keine Ahnung ob die BNetzA das akzeptiert)
3. Die Kunden werden auf All-IP umgestellt. D.h. die Telefonie läuft über die VoIP Infrastruktur der Telekom und damit sollte die Abrechnung möglich sein.