https://www.teltarif.de/telekom-congstar-..."Und sollte man sich auch dann noch weigern, sieht das TKG als letzte - wenn in diesem Fall auch eher unwahrscheinliche - Maßnahme die Untersagung der "Tätigkeit als Betreiber von Telekommunikationsnetzen oder Anbieter von Telekommunikationsdiensten" vor."
Realistischer ist zunächst die Festsetzung eines Zwangsgelds, das bis zu 500.000 EUR betragen kann (§ 126 Abs. 5 TKG).
Schade, dass die BNetzA keine Möglichkeit hat auch gleich das Ende von Congstars Rechnungs-Chaos, mit dessen Behebung Congstar seit Sommer anscheinend einen Einzel-Informatiker in 5%-Teilzeit beauftragt hat, anzuordnen.