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Bescheuerte Blockadehaltung


31.10.2011 14:14 - Gestartet von arndt1972
Zitat aus dem Text:
Das neue Gesetz gilt frühestens ab 1. März 2012 und enthält je nach Themenbereich auch noch Fristen für die Umsetzung. Allerdings muss die TKG-Novelle noch den Bundesrat passieren. Hier hat die Regierung keine Mehrheit und die geschlossene Ablehnung der Opposition macht eine Annahme durch den Bundesrat nicht wahrscheinlich. Es ist also durchaus im Bereich des Möglichen, dass es durch den Vermittlungsausschuss noch Änderungen gibt.

Was soll dieser Schund und dieses Rumgeschacher?! Der Bundesrat soll dem Gesetz erst einmal zustimmen, meinetwegen unter dem Vorbehalt, daß man einige strittige Punkte nochmals nachverhandelt. Aber wenn man sich jetzt wieder profilieren will, dann geht das doch nur zu Lasten des Verbrauchers! Das Einsetzen eines Vermittlungsausschusses und finden einer Lösung, dauert mit Sicherheit einige Monate...
Die SPD und auch die Grünen machen nur noch auf Blockade. Bestes Beispiel das Steuerabkommen mit der Schweiz...
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[1] Telly antwortet auf arndt1972
31.10.2011 14:26
Die SPD und auch die Grünen machen nur noch auf Blockade. Bestes Beispiel das Steuerabkommen mit der Schweiz...

Die Rettungsschirme wurden von diesen beiden Parteien doch immer mitgetragen - zumindest letztenendes bei der Abstimmung. Die sog. Kanzlerinnenmehrheit war vom Abstimmergebnis her nicht notwendig.

Telly
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[1.1] arndt1972 antwortet auf Telly
31.10.2011 14:33
Benutzer Telly schrieb:
Die SPD und auch die Grünen machen nur noch auf Blockade. Bestes Beispiel das Steuerabkommen mit der Schweiz...

Die Rettungsschirme wurden von diesen beiden Parteien doch immer mitgetragen - zumindest letztenendes bei der Abstimmung. Die sog. Kanzlerinnenmehrheit war vom Abstimmergebnis her nicht notwendig.

Telly

Sorry Telly, aber hier geht es nicht um den Rettungsschirm, sondern um das abkommen zum aufdecken von Steuerflüchtlingen. So könnte der Staat voel eher Kohle einnehmen und hätte eine klare Regelung. Durch diese Spielchen könnte das Gesetz noch ein paar Jahre dauern, denn es muß ja auch die Schweiz zustimmen....
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[1.1.1] Telly antwortet auf arndt1972
31.10.2011 14:54

2x geändert, zuletzt am 31.10.2011 14:57
Sorry Telly, aber hier geht es nicht um den Rettungsschirm, sondern um das abkommen zum aufdecken von Steuerflüchtlingen.

Und ich dachte, es ginge hier um Telekommunikation und nicht darum, diesen Satz loszulassen:

Die SPD und auch die Grünen machen nur noch auf Blockade.

:P

Dieses "Spielchen" beherrschen leider alle Parteien, wenn sie in der Opposition sind.

Ich fände es der Demokratie auch absolut zuträglich, wenn man dem zustimmte, was dem eigenen Willen zumindest nahe kommt.

Telly
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[1.1.1.1] arndt1972 antwortet auf Telly
31.10.2011 15:00
Benutzer Telly schrieb:
Sorry Telly, aber hier geht es nicht um den Rettungsschirm, sondern um das abkommen zum aufdecken von Steuerflüchtlingen.

Und ich dachte, es ginge hier um Telekommunikation und nicht darum, diesen Satz loszulassen:

Die SPD und auch die Grünen machen nur noch auf Blockade.

:P

Dieses "Spielchen" beherrschen leider alle Parteien, wenn sie in der Opposition sind.

Auch das sehe ich ähnlich, wobei ich mich noch daran erinnern kann, daß man zumindestens mal gesagt hatte wir stimmen erst zu und ändern es nach der wahl ggfs. ....
Das finde ich ok!

Ich fände es der Demokratie auch absolut zuträglich, wenn man dem zustimmte, was dem eigenen Willen zumindest nahe kommt.

Das sehe ich genauso, denn es geht ja wohl hauptsächlich um Übergangsfristen etc., diese werden doch durch einen Vermittlungsausschuß etc. auch nicht verkürzt...
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[2] Wieso Blockade?
helmut-wk antwortet auf arndt1972
05.11.2011 08:59
Benutzer arndt1972 schrieb:
Zitat aus dem Text: Das neue Gesetz gilt frühestens ab 1. März 2012 ... Allerdings muss die TKG-Novelle noch den Bundesrat passieren. Hier hat die Regierung keine Mehrheit und die geschlossene Ablehnung der Opposition macht eine Annahme durch den Bundesrat nicht wahrscheinlich. Es ist also durchaus im Bereich des Möglichen, dass es durch den Vermittlungsausschuss noch Änderungen gibt.

Was soll dieser Schund und dieses Rumgeschacher?!

Es geht darum, dass das Gesetz noch verbessert wird. Wenn der Bundesrat ablehnt, wird der Vermittlungsausschuss angerufen, der erarbeitet einen Kompromissentwurf, und dann geht das noch mal in den Bundestag und Bundesrat.

Da das Gesetz erst zum 1.2.2012 in Kraft treten soll, reicht die Zeit ja dicke aus, um das zu erledigen. Da entsteht also keine Verzögerung. Ich schätze mal (aus dem Bauch heraus), dass das bis Weihnachten erledigt ist.

Der Bundesrat soll dem Gesetz erst einmal zustimmen, meinetwegen unter dem Vorbehalt, daß man einige strittige Punkte nochmals nachverhandelt.

Da müsste aber erst mal das Grundgesetz geändert werden, um so ein Vorgehen möglich zu machen.

Aber wenn man sich jetzt wieder profilieren will, dann geht das doch nur zu Lasten des Verbrauchers!

Also es geht um die Frage, ob ein Gesetz jetzt verkündet wird, oder in ein paar Wochen eine etwas verbraucherfreundliche Version.

Was du forderst, ist eine unnötige Hast zu Lasten der Verbraucher. Deine Vorwürfe wären berechtigt, wenn durch das Hin und her der Zeitpunkt, zu dem das Gesetz in Kraft tritt (1.März nächsten Jahres) in Gefahr gerät.

Du kannst dich natürlich auf den Standpunkt stellen, dass es besser ist, die Netzneutralität nicht gesetzlich festzuschreiben und keine Mindestbandbreite festzulegen. Aber du darfst dich nicht beschweren, wenn die Opposition das anders sieht. Das ist nun mal ihr gutes Recht.

Bestes Beispiel das Steuerabkommen mit der Schweiz...

Meinst du das Abkommen, mit dem zahlreiche Steuerhinterzieher vor einer Strafe geschützt werden, weil eine Pauschale (die vermutlich geringer ist als die Steuer, die sie eigentlich zahlen müssten) in Zukunft anonym aus der Schweiz bezahlt wird?
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[2.1] arndt1972 antwortet auf helmut-wk
07.11.2011 10:16
Aber wenn man sich jetzt wieder profilieren will, dann geht das doch nur zu Lasten des Verbrauchers!

Also es geht um die Frage, ob ein Gesetz jetzt verkündet wird, oder in ein paar Wochen eine etwas verbraucherfreundliche Version.

Was du forderst, ist eine unnötige Hast zu Lasten der Verbraucher. Deine Vorwürfe wären berechtigt, wenn durch das Hin und her der Zeitpunkt, zu dem das Gesetz in Kraft tritt (1.März nächsten Jahres) in Gefahr gerät.

So steht es doch sogar im Text (sinngemäß) " Der Termin ist noch fraglich, da der Bundesrat Widerstand angekündigt hat"...
Und genau daraum geht es, alles andere wäre die normalste Sache der Welt!

Bestes Beispiel das Steuerabkommen mit der Schweiz...

Meinst du das Abkommen, mit dem zahlreiche Steuerhinterzieher vor einer Strafe geschützt werden, weil eine Pauschale (die vermutlich geringer ist als die Steuer, die sie eigentlich zahlen müssten) in Zukunft anonym aus der Schweiz bezahlt wird?

Siehst Du, genau das ist der Irrglaube. Natürlich geht man den Kompromis ein, daß es keine Strafe für die Anleger gibt, aber die wird es sowieso nicht geben, denn wenn das Abkommen nicht kommt, kommt man an die Leute die keine Fehler machen eh nicht ran...
Also nimmt man doch lieber das Geld, was wohl Mrd. wären und bekommt künftig Steuern dafür!
Im Übrigen liegst Du mit Deiner Vermutung was die höhe angeht völlig daneben: es wird WESENTLICH mehr sein als es Zinsen und Gewinne gab. Die Rede ist von bis zu 34% pauschal auf die angelegte Summe!!!!!!! D.h. jemand müßte mehr als 50% Gewinn erzielt haben, damit es sich "gelohnt" hat. Und das ist bei den niedirgen Zinsen und der Tatsache, daß Aktiengewinne in D. bis 2009 eh steuerfrei waren (bei Haltefrist länger als ein Jahr) nahezu ausgeschlossen. Von daher bleibt ein Täter zwar anonym, hat aber nichts gewonnen. Im Gegenteil: neben den hohen Kosten noch deutlich höhere Abgaben...
Also wie blöde muß man sein so eine historische Chance (bisher war die Schweiz strikt dagegen) nicht zu nutzen?!
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[2.1.1] Telly antwortet auf arndt1972
07.11.2011 10:42
Die Rede ist von bis zu 34% pauschal auf die
angelegte Summe!!!!!!!

Oh da bin ich aber ganz schön gekniffen. Hab erst vor einem halben Jahr meine Milliarden rübergeschafft. Ich hätte es vor 20 Jahren machen sollen. Mist ;-)

Telly
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[2.1.2] helmut-wk antwortet auf arndt1972
08.11.2011 13:50
Benutzer arndt1972 schrieb:
>
So steht es doch sogar im Text (sinngemäß) " Der Termin ist noch fraglich, da der Bundesrat Widerstand angekündigt hat"...

Kann ich so im Text nicht erkennen. Wörtlich steht es jedenfalls nicht drin, und woraus du das gelesen hast, ist mir schleierhaft.

Bestes Beispiel das Steuerabkommen mit der Schweiz...

Meinst du das Abkommen, mit dem zahlreiche Steuerhinterzieher vor einer Strafe geschützt werden, weil eine Pauschale (die vermutlich geringer ist als die Steuer, die sie eigentlich zahlen müssten) in Zukunft anonym aus der Schweiz bezahlt wird?

Siehst Du, genau das ist der Irrglaube. Natürlich geht man den Kompromis ein, daß es keine Strafe für die Anleger gibt, aber die wird es sowieso nicht geben, denn wenn das Abkommen nicht kommt, kommt man an die Leute die keine Fehler machen eh nicht ran...

Naja, angesichts der vielen Steuer-CDs ist die Chance nicht so schlecht, einen großen Teil zu erwischen. Zumal in solchen Fällen auch Selbstanzeigen erfolgen, auch von Leuten, die nicht auf den CDs drauf sind, aber eben Grund zu der Annahme hatten, da drauf zu sein.

Im Übrigen liegst Du mit Deiner Vermutung was die Höhe angeht völlig daneben: es wird WESENTLICH mehr sein als es Zinsen und Gewinne gab. Die Rede ist von bis zu 34% pauschal auf die angelegte Summe!!!!!!!

Wenn ich den Spitzensteuersatz (für ein hohes Einkommen) sowie Vermögenssteuer für mehrere Jahre addiere, komme ich auf rund 50%, da kommen die Leute mit 34% doch ziemlich günstig weg.

D.h. jemand müßte mehr als 50% Gewinn erzielt haben, damit es sich "gelohnt" hat.

So wie du schreibst, könnte mensch glatt auf die Idee kommen, in Deutschland würde für die Gewinne, die schwarz in die Schweiz gewandert sind, statt ordentlich angegeben zu werden, keine Steuern erhoben. Ab ca. 53.000 Euro (1 Mio. in knapp 19 Jahren) zahlst du 42%, jeder Prozentpunkt darunter gehört schon in die Kategorie "hat sich gelohnt".
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[2.1.2.1] arndt1972 antwortet auf helmut-wk
08.11.2011 14:04
Benutzer helmut-wk schrieb:
Benutzer arndt1972 schrieb:
>
So steht es doch sogar im Text (sinngemäß) " Der Termin ist noch fraglich, da der Bundesrat Widerstand angekündigt hat"...

Kann ich so im Text nicht erkennen. Wörtlich steht es jedenfalls nicht drin, und woraus du das gelesen hast, ist mir schleierhaft.

Ich habe mal ein wenig geschaut, in den Updates der Texte heißt es jetzt frühestens 1.3.2012...

Naja, angesichts der vielen Steuer-CDs ist die Chance nicht so schlecht, einen großen Teil zu erwischen. Zumal in solchen Fällen auch Selbstanzeigen erfolgen, auch von Leuten, die nicht auf den CDs drauf sind, aber eben Grund zu der Annahme hatten, da drauf zu sein.

Die Steuer-CD's machen doch nur einen Bruchteil aus, ich habe gelesen man schätzt weniger als 0,1%...

Im Übrigen liegst Du mit Deiner Vermutung was die Höhe angeht völlig daneben: es wird WESENTLICH mehr sein als es Zinsen und Gewinne gab. Die Rede ist von bis zu 34% pauschal auf die angelegte Summe!!!!!!!

Wenn ich den Spitzensteuersatz (für ein hohes Einkommen) sowie Vermögenssteuer für mehrere Jahre addiere, komme ich auf rund 50%, da kommen die Leute mit 34% doch ziemlich günstig weg.

Nochmal: ich rede nicht von 34% auf die Gewinne (dann hättest Du Recht!), sondern auf die angelegte Summe!!!!!!! Das bedeutet: Du mußt erst einmal 34% steuerpflichtigen Gewinn gemacht haben damit es sich lohnt. Aktiengewinne waren wie gesagt auch in D. vor 2009 steuerfrei, also sind es hauptsächlich Zinseinkünfte. Und dann schau Dir einfach mal die Zinsen an, Bist Du da 34% zusammen hast, da braucht es schon Jahrzehnte...

D.h. jemand müßte mehr als 50% Gewinn erzielt haben, damit es sich "gelohnt" hat.

So wie du schreibst, könnte mensch glatt auf die Idee kommen, in Deutschland würde für die Gewinne, die schwarz in die Schweiz gewandert sind, statt ordentlich angegeben zu werden, keine Steuern erhoben. Ab ca. 53.000 Euro (1 Mio. in knapp 19 Jahren) zahlst du 42%, jeder Prozentpunkt darunter gehört schon in die Kategorie "hat sich gelohnt".

Es sind doch nicht hauptsächlich Gewinne die schwarz gemacht wurden (das geht ja auch nicht, wenn Wirtschaftsprüfer attestieren müssen), sondern i.d.R. sind es bereits versteuerte Gelder, die dort angelegt werden, weil man hier auf die Erträge nicht auch noch Steuern zahlen will. Und ich will damit gar nicht gutheißen, ich sehe es aber eher so, daß Deutschland so einen beträchtlichen Betrag an Zusatzeinnahmen erzielen kann, an den sie anders nie oder nicht annähernd kommen werden.
Im Übrigen haben wir jetzt auf Erträge die pauschale Abgeltungssteuer, da zahlt man maximal 25%...
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[2.1.2.1.1] helmut-wk antwortet auf arndt1972
08.11.2011 14:33
Benutzer arndt1972 schrieb:
Ich habe mal ein wenig geschaut, in den Updates der Texte heißt es jetzt frühestens 1.3.2012...

Nur ob das jetzt mit dem Einspruch des Bundesrats zusammenhängt, dass da "frühestens" steht, ist nicht ganz klar.

Die Steuer-CD's machen doch nur einen Bruchteil aus, ich habe gelesen man schätzt weniger als 0,1%...

Aha.

Nochmal: ich rede nicht von 34% auf die Gewinne (dann hättest Du Recht!), sondern auf die angelegte Summe!!!!!!!

Ich auch! Die angelegte Summe sind i.d.R. doch schwarz angelegte Gewinne, d.h. wenn die nicht hinterzogen wären, wären auf diese Summe, als sie nch Einkommen war, 42% Steuer drauf gewesen. Und je nach Zeitpunkt danach ggf. noch eine Weile Vermögenssteuer.

Also vergleiche 42%+X (Einkommenssteuer und Vermögenssteuer) mit 34% (Steuerersatz für entsprechende Konten).

Es sind doch nicht hauptsächlich Gewinne die schwarz gemacht wurden (das geht ja auch nicht, wenn Wirtschaftsprüfer attestieren müssen), sondern i.d.R. sind es bereits versteuerte Gelder, die dort angelegt werden,

Wenn die da legal rüber kommen, weiß doch das Finanzamt, dass da Geld ist, und versteuert das entsprechend? Wie lässt mensch denn versteuertes Geld so "verschwinden", dass das Finanzamt nichts merkt?

Im Übrigen haben wir jetzt auf Erträge die pauschale Abgeltungssteuer, da zahlt man maximal 25%...

Die wurde ja auch nur eingeführt, damit die Steuerhinterziehung nicht noch mehr um sich greift ...
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[2.1.2.1.1.1] arndt1972 antwortet auf helmut-wk
08.11.2011 16:09
Nochmal: ich rede nicht von 34% auf die Gewinne (dann hättest Du Recht!), sondern auf die angelegte Summe!!!!!!!

Ich auch! Die angelegte Summe sind i.d.R. doch schwarz angelegte Gewinne, d.h. wenn die nicht hinterzogen wären, wären auf diese Summe, als sie nch Einkommen war, 42% Steuer drauf gewesen. Und je nach Zeitpunkt danach ggf. noch eine Weile Vermögenssteuer.

Also vergleiche 42%+X (Einkommenssteuer und Vermögenssteuer) mit 34% (Steuerersatz für entsprechende Konten).

Sorry, ich kenne mich mit solchen Räubertaktiken nicht aus. Aber wie soll ich Gewinne die ich in D. mache am Fiskus vorbeischleusen?! Das mag in Weltkonzernen gehen, aber doch nicht bei kleineren Firmen oder Geschäftsleuten....
Genau die machen aber den Ahuptanteil aus, ebenso vermögende Privatleute.

Es sind doch nicht hauptsächlich Gewinne die schwarz gemacht wurden (das geht ja auch nicht, wenn Wirtschaftsprüfer attestieren müssen), sondern i.d.R. sind es bereits versteuerte Gelder, die dort angelegt werden,

Wenn die da legal rüber kommen, weiß doch das Finanzamt, dass da Geld ist, und versteuert das entsprechend? Wie lässt mensch denn versteuertes Geld so "verschwinden", dass das Finanzamt nichts merkt?

Na das ist doch das Einfachste der Welt! Bar abheben und rüberfahren. Und genau das ist eben der Hauptteil, deswegen führt doch der Zoll immer wieder Kontrollen nach Bargeld durch und genau deshalb gibt es auch die Grenzen ab wann man Summen anmelden muß (es sind Summen ab 10.000,- € anmeldepflichtig).
Du bist dem Finanzamt keine Rechenschaft schuldig wenn Dein Geld nciht mehr auf dem Konto ist...
Und genau deshalb würde es sich, wenn das Gesetz so kommt, im Nahhinein nicht mehr "rechnen", daß Geld dort angelegt zu haben. Man hätte weniger als wenn man es versteuert hätte. Und seit, ich glaube 2 Jahren, nimmt die schweiz auch keine Gelder mehr an, von denen nicht klar ist, daß sie versteuert sind.

Im Übrigen haben wir jetzt auf Erträge die pauschale Abgeltungssteuer, da zahlt man maximal 25%...

Die wurde ja auch nur eingeführt, damit die Steuerhinterziehung nicht noch mehr um sich greift ...

Blödsinn! Die wurde eingeführt, damit man künftig auch bei Kursgewinnen (speziell bei Aktien) Steuern kassiert und außerdem zur Vereinfachung, da es nur noch einen pauschalen Steuersatz gibt und man nicht mehr wie früher nachversteuern muß wenn man mehr verdiente. Dadurch nimmt der Staat insgesamt wesentlich mehr ein und hat weniger Aufwand...
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[2.1.2.1.1.1.1] helmut-wk antwortet auf arndt1972
08.11.2011 17:39
Benutzer arndt1972 schrieb:
Sorry, ich kenne mich mit solchen Räubertaktiken nicht aus. Aber wie soll ich Gewinne die ich in D. mache am Fiskus
vorbeischleusen?!

Aufträge ohne Beleg ("wollen Sie eine Rechnung? Ohne ist es billiger!") führen zu Einkommen, das nicht verbucht werden muss. Das ist jetzt nur eine Möglichkeit, wie jemand an Schwarzgeld herankommt.

Na das ist doch das Einfachste der Welt! Bar abheben und rüberfahren.

Und dem Finanzamt erklären, dass mensch das Geld verschenkt hat?

Im Übrigen haben wir jetzt auf Erträge die pauschale Abgeltungssteuer, da zahlt man maximal 25%...

Die wurde ja auch nur eingeführt, damit die Steuerhinterziehung nicht noch mehr um sich greift ...

Blödsinn! Die wurde eingeführt, damit man künftig auch bei Kursgewinnen (speziell bei Aktien) Steuern kassiert und außerdem zur Vereinfachung, da es nur noch einen pauschalen Steuersatz gibt und man nicht mehr wie früher nachversteuern muß wenn man mehr verdiente.

Und eben auch, weil es vorher jede Menge Leute gab, die ihre Zinsgewinne nicht versteuert haben.
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[2.1.2.1.1.1.1.1] arndt1972 antwortet auf helmut-wk
08.11.2011 21:11
Benutzer helmut-wk schrieb:
Benutzer arndt1972 schrieb:
Sorry, ich kenne mich mit solchen Räubertaktiken nicht aus. Aber wie soll ich Gewinne die ich in D. mache am Fiskus
vorbeischleusen?!

Aufträge ohne Beleg ("wollen Sie eine Rechnung? Ohne ist es billiger!") führen zu Einkommen, das nicht verbucht werden muss. Das ist jetzt nur eine Möglichkeit, wie jemand an Schwarzgeld herankommt.

Ja, das hat aber erstmal nichts mit der Schweiz zu tun...
Das ist Schwarzgeld und ein anderes Thema! Das kann man durch dieses Abkommen so oder so nicht lösen...
Es würde aber nichts an der Tatsache ändern, daß man dieses Geld auch bar rüberschaffen muß.

Na das ist doch das Einfachste der Welt! Bar abheben und rüberfahren.

Und dem Finanzamt erklären, dass mensch das Geld verschenkt hat?

Ausgegeben, Spielkasino, Du bist denen erst einmal keine Rechenschaft schuldig. Mit versteuertem Geld darfst Du machen was Du willst...

Im Übrigen haben wir jetzt auf Erträge die pauschale Abgeltungssteuer, da zahlt man maximal 25%...

Die wurde ja auch nur eingeführt, damit die Steuerhinterziehung nicht noch mehr um sich greift ...

Blödsinn! Die wurde eingeführt, damit man künftig auch bei Kursgewinnen (speziell bei Aktien) Steuern kassiert und außerdem zur Vereinfachung, da es nur noch einen pauschalen Steuersatz gibt und man nicht mehr wie früher nachversteuern muß wenn man mehr verdiente.

Und eben auch, weil es vorher jede Menge Leute gab, die ihre Zinsgewinne nicht versteuert haben.

Das war aber der mit Abstand kleinste Grund. Wobei ich behaupte nur deswegen läßt keiner sein Geld hier, wenn er es vorher nicht auch getan hätte...