Vermittlungsausschuss

Bundesrat lehnt neues Telekommunikationsgesetz ab

Bundesrat ruft bei TKG-Novelle den Vermittlungsausschuss an
Von Thorsten Neuhetzki

Der Bundesrat hat bei der TKG-Novelle des Vermittlungsausschuss angerufen Der Bundesrat hat bei der TKG-Novelle des Vermittlungsausschuss angerufen
Foto: dpa
Erwartungsgemäß hat der Bundesrat in seiner heutigen Abstimmung über die TKG-Novelle den Vermittlungsausschuss angerufen. Damit könnte sich die Umsetzung neuen Gesetze weiter verzögern. Für die Verbraucher verschieben sich dadurch einige Gesetze, die ihnen mehr Rechte gegenüber den Telefongesellschaften einräumen.

Der Bundesrat hat bei der TKG-Novelle des Vermittlungsausschuss angerufen Der Bundesrat hat bei der TKG-Novelle des Vermittlungsausschuss angerufen
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Im Bundesrat war vor allem der Ausbau schneller Internetverbindungen in ländlichen Gebieten strittig. Die Länder schlagen vor, dass mögliche weitere Erlöse aus Versteigerungen von Funkfrequenzen hierfür verwendet werden sollten. Der Bundestag hatte einen so genannten Universaldienst, also den Ausbau weißer Flecken mit Staatsgeldern abgelehnt und hofft auf eine Lösung durch den Markt mit seinen unterschiedlichen Technologien. Der Bundesrat pocht zudem auf die Länder-Zuständigkeit für Rundfunkfragen.

Auch kostenlose Warteschleife verzögert sich

In der TKG-Novelle wird ein großes Paket an Gesetzesänderungen verabschiedet. Im Mittelpunkt der Medienberichterstattung steht unter anderem die geplante kostenlose Warteschleife, die den Verbraucher vor hohen Kosten bei Servicenummern schützen soll. Allerdings bringt diese Änderung auch zahlreiche Probleme mit sich, die wieder den Verbraucher treffen werden. teltarif.de hatte in dieser Woche ausführlich über diese möglichen Probleme berichtet.

Durch die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes sollen sich aber auch noch weitere Punkte ändern: So sollen Verbraucher künftig ihre Handynummer schon vor dem Ende ihres Vertrages zu einem anderen Mobilfunkanbieter mitnehmen können. Zudem soll das Umschalten eines Festnetzanschlusses vom alten auf den neuen Anbieter nicht mehr länger als ein Tag dauern und Call-by-Call-Dienste sollen mit einer Tarifansage versehen werden.

Zuletzt war vorgesehen, das neue TKG zum 1. März in Kraft zu setzen. Durch den Vermittlungsausschuss könnte sich dieses Datum allerdings noch verzögern. Der Parlamentarische Staatssekretär Hans-Joachim Otto des Bundeswirtschaftsministeriums warb für zügige weitere Verhandlungen. Es gebe ein gemeinsames Interesse am Breitbandausbau und Verbesserungen für Verbraucher.

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