Benutzer Janmichael schrieb:
Benutzer Ed schrieb: ....................................
Trotzdem wird auch dann ein Mißbrauch möglich sein, da bei Prepaidkarten der Inhaber sich HANS WURST nennen kann und eine fiktive Anschrift angeben kann.
War es nicht so das man da beim kauf den Perso vorlegen mußte?
Heute kannst Du SIM-Karten bei vielen Handelsketten z.B. CONGSTAR bei Rossmann kaufen. Da mußt Du Dich selbst um die Registrierung kümmern und da kannst Du ohne weiteres HANS WURST angeben mit fiktiver Anschrift ( Muß allerdings konsistent sein,d.h. Straßenname, PLZ und ORT müssen zusammenpassen
Na tolles System, läd ja geradezu zum Mißbrauch ein.
Da frage ich mich ob man dann für die Einsätze nicht die Netzbetreiber in Haftung nehmen kann. Es wäre ja für sie kein Problem diesem Mißbrauch ein Ende zu setzen.
Ein Mietwagenbetreiber bekommt auch den Bußgeldbescheid und muß dann den Fahrer angeben, genau wie bei Urheberrechtsverletzungen im Internet der Geschädigte zum Provider geht der dann die Kundendaten rausrückt. Hat dann der Kunde ein offenes W-LAN hat er ein Problem. Und genauso würde ich es bei den Netzbetreibern machen.
Grüße
Ed
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