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kaum wirksam


30.06.2009 20:25 - Gestartet von koelli
"Wird in Zukunft ein Notruf abgesetzt, führt dieser im Zweifelsfall auf den Inhaber des genutzten Mobilfunk-Anschlusses zurück."

Na dann weichen die eigentlich zu bremsenden Spaßvögel eben auf Telefonzellen aus, um ihre Witzanrufe bei der 112 abzusetzen.
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[1] Ed antwortet auf koelli
01.07.2009 16:16
Benutzer koelli schrieb:
"Wird in Zukunft ein Notruf abgesetzt, führt dieser im Zweifelsfall auf den Inhaber des genutzten
Mobilfunk-Anschlusses zurück."

Na dann weichen die eigentlich zu bremsenden Spaßvögel eben auf Telefonzellen aus, um ihre Witzanrufe bei der 112 abzusetzen.

Was mich mal interessieren würde warum das Leute machen. Ich meine was bringt es denen? Stehen die hinterm Fenster und schauen wie sie beim Nachbarn klingeln?

Natürlich könnten die auch an eine Telefonzelle gehen, nur gibt es davon nicht mehr so viele und man müßte sich erstmal raus bequemen. Das dürfte den meisten dann doch zuviel Aufwand sein. Ausserdem könnte man dabei gesehen werden.
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[1.1] Richtige Entscheidung
Janmichael antwortet auf Ed
01.07.2009 16:58
Ich finde es richtig, wenn Notrufe nur bei aktiver SIM-Karte möglich sind. Dann gibt es keinen Mißbrauch. Außerdem sollte bei Notrufen die Rufnummernunterdrückung nicht möglich sein und bei Notrufen von Telefonzellen soll standardmäßig die Identifikationsdaten der Telefonzelle weiter gegeben werden.
Trotzdem wird auch dann ein Mißbrauch möglich sein, da bei Prepaidkarten der Inhaber sich HANS WURST nennen kann und eine fiktive Anschrift angeben kann.
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[1.1.1] Ed antwortet auf Janmichael
01.07.2009 17:26
Benutzer Janmichael schrieb:
Ich finde es richtig, wenn Notrufe nur bei aktiver SIM-Karte möglich sind. Dann gibt es keinen Mißbrauch. Außerdem sollte bei Notrufen die Rufnummernunterdrückung nicht möglich sein und

Ob Du die Nummernabsendung unterdrückst oder nicht spielt keine Rolle, die Rettungsleitstellen sehen sie immer. Sie wird grundsätzlich mitgesendet und eine Information ob sie auch vom Empfänger gesehen werden kann. Die Rettungsleitstellen/Polizei bekommen die Nummer zu sehen, egal was man einstellt.

bei Notrufen von Telefonzellen soll standardmäßig die Identifikationsdaten der Telefonzelle weiter gegeben werden.

Wird wahrscheinlich auch gemacht, nur nützt das eben nur sehr begrenzt etwas.

Trotzdem wird auch dann ein Mißbrauch möglich sein, da bei Prepaidkarten der Inhaber sich HANS WURST nennen kann und eine fiktive Anschrift angeben kann.

War es nicht so das man da beim kauf den Perso vorlegen mußte? Naja hat wahrscheinlich wieder jemand eingespart.
Aber diese SIM-Karten kann man dann sperren und wenn die Anbieter anständige Registrierungen durchführen werden die Problemkarten auch aus dem Verkehr gezogen.

Grüße

Ed
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[1.1.1.1] Janmichael antwortet auf Ed
01.07.2009 22:15
Benutzer Ed schrieb:
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Trotzdem wird auch dann ein Mißbrauch möglich sein, da bei Prepaidkarten der Inhaber sich HANS WURST nennen kann und eine fiktive Anschrift angeben kann.

War es nicht so das man da beim kauf den Perso vorlegen mußte?

Heute kannst Du SIM-Karten bei vielen Handelsketten z.B. CONGSTAR bei Rossmann kaufen. Da mußt Du Dich selbst um die Registrierung kümmern und da kannst Du ohne weiteres HANS WURST angeben mit fiktiver Anschrift ( Muß allerdings konsistent sein,d.h. Straßenname, PLZ und ORT müssen zusammenpassen

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[1.1.1.1.1] Ed antwortet auf Janmichael
02.07.2009 00:51
Benutzer Janmichael schrieb:
Benutzer Ed schrieb: ..................­..................

Trotzdem wird auch dann ein Mißbrauch möglich sein, da bei Prepaidkarten der Inhaber sich HANS WURST nennen kann und eine fiktive Anschrift angeben kann.

War es nicht so das man da beim kauf den Perso vorlegen mußte?

Heute kannst Du SIM-Karten bei vielen Handelsketten z.B. CONGSTAR bei Rossmann kaufen. Da mußt Du Dich selbst um die Registrierung kümmern und da kannst Du ohne weiteres HANS WURST angeben mit fiktiver Anschrift ( Muß allerdings konsistent sein,d.h. Straßenname, PLZ und ORT müssen zusammenpassen

Na tolles System, läd ja geradezu zum Mißbrauch ein.

Da frage ich mich ob man dann für die Einsätze nicht die Netzbetreiber in Haftung nehmen kann. Es wäre ja für sie kein Problem diesem Mißbrauch ein Ende zu setzen.
Ein Mietwagenbetreiber bekommt auch den Bußgeldbescheid und muß dann den Fahrer angeben, genau wie bei Urheberrechtsverletzungen im Internet der Geschädigte zum Provider geht der dann die Kundendaten rausrückt. Hat dann der Kunde ein offenes W-LAN hat er ein Problem. Und genauso würde ich es bei den Netzbetreibern machen.

Grüße

Ed

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[1.1.1.1.1.1] Janmichael antwortet auf Ed
02.07.2009 09:59
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Heute kannst Du SIM-Karten bei vielen Handelsketten z.B. CONGSTAR bei Rossmann kaufen. Da mußt Du Dich selbst um die Registrierung kümmern und da kannst Du ohne weiteres HANS WURST angeben mit fiktiver Anschrift ( Muß allerdings konsistent sein,d.h. Straßenname, PLZ und ORT müssen zusammenpassen

Na tolles System, läd ja geradezu zum Mißbrauch ein.

Da frage ich mich ob man dann für die Einsätze nicht die Netzbetreiber in Haftung nehmen kann. Es wäre ja für sie kein Problem diesem Mißbrauch ein Ende zu setzen.
Ein Mietwagenbetreiber bekommt auch den Bußgeldbescheid und muß dann den Fahrer angeben, genau wie bei Urheberrechtsverletzungen im Internet der Geschädigte zum Provider geht der dann die Kundendaten rausrückt. Hat dann der Kunde ein offenes W-LAN hat er ein Problem. Und genauso würde ich es bei den Netzbetreibern machen.

Grüße

Ed

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Aber so ist es. SIM-Karten bekommst Du bei Penny, Aldi, Bild usw. Und anmelden kannst Du Dich überall als HANS WURST mit fiktiver Anschrift. Den Betreiber ist es egal, da er sein Geld sowieso bekommtwegen, da Du Deine SIM-Karte bar aufladen mußt.
Anders bei SIMYO und CALLMMOBILE, da wird das Geld vom Konto abgebucht und da kannst Du schlecht HANS WURST als Namen angeben.
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[1.1.2] hafenbkl antwortet auf Janmichael
01.07.2009 18:15
Benutzer Janmichael schrieb:
... bei Notrufen von Telefonzellen soll standardmäßig die Identifikationsdaten der Telefonzelle weiter gegeben werden...

Guten Morgen.
Das wird schon längst gemacht.