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Notruf via Handy: Worauf Sie ab 1. Juli achten müssen

Notrufe lassen sich nur noch mit aktiver SIM-Karte absetzen
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Wie berichtet sind Notrufe per Handy ab sofort nur noch mit eingelegter und betriebsbereiter SIM-Karte möglich. Dies geht aus der Notrufverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie hervor, die im März in Kraft getreten ist. Nach Angaben des Ministeriums werden mit der Verordnung die rechtlichen Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes für den Notruf ergänzt. Unter anderem werde in der Notrufverordnung neben der europaeinheitlichen Notrufnummer 112 die in Deutschland seit Jahrzehnten eingeführte Notrufnummer 110 festgeschrieben, die traditionell für den Polizei-Notruf genutzt wird.

Die Änderung gegenüber dem bisherigen Verfahren, bei dem Notrufe auch ohne SIM-Karte mit dem Handy abgesetzt werden konnten, wurde laut Ministerium notwendig, um dem Missbrauch der Notrufnummer 112 Einhalt zu gebieten. In Spitzenzeiten seien nach Angaben der Notruf-Abfragestellen über 80 Prozent aller Anrufe missbräuchlich gewesen. Wegen der fehlenden Karte seien die Anrufer aber nicht zu ermitteln gewesen. Wird in Zukunft ein Notruf abgesetzt, führt dieser im Zweifelsfall auf den Inhaber des genutzten Mobilfunk-Anschlusses zurück - unabhängig davon, wer Handy und SIM-Karte tatsächlich nutzt.

Notrufe aus Fremdnetzen sind weiterhin möglich

Wer ein Handy möglicherweise nur zum möglichen Absetzen eines Notrufs bereithalten will, muss demnach spätestens ab morgen sicherstellen, dass sich darin eine freigeschaltete SIM-Karte befindet. Man muss allerdings nicht zwingend im eigenen Netz eingebucht sein. Aus einem Funkloch heraus, das von einem anderen Netz abgedeckt wird, lassen sich mit aktiver SIM-Karte weiterhin Notrufe absetzen.

Während SIM-Karten von Laufzeitverträgen in der Regel nur nach einer Kündigung und nach Ablauf der Vertragslaufzeit abgeschaltet werden, müssen Nutzer von Prepaidkarten darauf achten, ihr Guthaben in den vom Anbieter vorgesehenen Intervallen nachzuladen. Zwar verfällt ggf. das Guthaben nicht mehr, aber die SIM-Karte kann dennoch vom Netzbetreiber, Service-Provider oder Discounter abgeschaltet werden. In diesem Fall ließe sich auch kein Notruf mehr absetzen.

Auf die Neuregelung für den Notruf in den Mobilfunknetzen haben auch einige Handy-Hersteller reagiert. Bei ersten Geräten erscheint nach dem Einschalten ohne eingelegte aktive SIM-Karte im Display der Hinweis, dass auch Notrufe nur dann getätigt werden können, wenn der jeweilige Netzbetreiber dies unterstützt.

Alternativen zum Notruf via Handy

Vielerorts wird es zum Absetzen eines Notrufs kaum Alternativen zur Handy-Nutzung geben. An Autobahnen und Bundesstraßen sind jedoch auch Notruf-Säulen zu finden, die ohne eigenes Equipment funktionieren. Eine weitere Möglichkeit wäre die Nutzung einer Telefonzelle. Im Zweifelsfall kann man natürlich auch mögliche Anwohner oder Passanten bitten, den Notruf von ihrem Telefon aus absetzen zu können.

An vollen Akku denken

Wer wirklich ein Handy speziell und ausschließlich für den Notruf ins Auto legt, muss neben der freigeschalteten SIM-Karte naturgemäß auch für einen vollen Akku sorgen. Auch im ausgeschalteten Zustand entlädt sich der Akku, so dass dieser in regelmäßigen Abständen neu aufgeladen werden muss. Selbst ein mitggeführtes Ladekabel hilft bei vollständig entleertem Akku nicht immer weiter. Viele Handys funktionieren nämlich nur dann, wenn der Akku zumindest geringfügig aufgeladen wird. Mehr zum Thema Akku-Pflege finden Sie auch in unserem Ratgeber zu diesem Thema.