Benutzer Alex Krycek schrieb:
Hier ist die Situation anders: Die Kaskoversicherung wird durch den Gesetzgeber verpflichtend eingerichtet, d.h. du bist gesetzlich verpflichtet diese zu haben. Du kannst nur den Anbieter wählen. Wenn nun aber die Regelungsgrundlage (das Auto) wegfällt, so fällt der gesetzliche Grund weg und kein freiwillig vertraglicher. Daher muss der Gesetzgeber hier die Vertragsfreiheit durchbrechen und dir die Möglichkeit geben, den Vertrag auflösen zu können.
Aber was ist mit der privaten Haftpflichtversicherung oder der Hausratversicherung? Beide sind keine Pflichtversicherungen, die man aber dennoch kündigen kann, wenn der Versicherungsgrund entfällt.
Ich denke, dass die Begründung darin liegt, dass der DSL-Anbieter regelmäßig eine Leistung erbringt, der Versicherer aber nicht. Eine Versicherung tritt ja nur ein, wenn ein Schadensfall eintritt. Gibt es keinen Versicherungsgrund mehr, besteht auch keine Möglichkeit mehr für die Versicherung im Bedarfsfall zu leisten. Sie erbringt also im Idealfall keine Leistung, wenn kein Schaden entsteht und ein Schadensfall (und nur in diesem Fall erbringt die Versicherung ja eine Leistung) kann ja gar nicht mehr eintreten. Der Beitrag ist nur ein kalkulierter Beitrag für einen Schadensfall, aber kein Beitrag für eine garantierte Leistung.
Anders sieht es z.B. bei Lebensversicherungen aus. Hier gibt es Rückkaufswerte, die je nach Laufzeit sehr ungünstig für den Kunden sein können.
Beides ist aber nur schwerlich mit dem vorliegenden Fall zu vergleichen. Ich bin der Meinung, dass es tatsächlich dem Anbieter nicht anzulasten ist, wenn der Kunde seinen Vertrag dann doch nicht erfüllen will oder kann.
Jedoch sollte es Möglichkeiten geben, die für beide Seiten erträglich sind und dem Kunden die Möglichkeit geben, aus einem Vertrag vorzeitig raus zu kommen - egal aus welchem Grund.
Auch bei Fitnessstudios liegt der Fall meines Erachtens anders. Die erbringen nämlich auch keine konkrete individuelle Leistung, sondern stellen etwas zur Verfügung (Kurse, Räume, Geräte), die sie aber ohnehin wegen der anderen Kunden im gleichen Umfang bereitstellen. Daher entsteht denen auch kein konkreter Schaden (kommt mir jetzt bloß nicht damit, was wäre, wenn alle Kunden gleichzeitig umzögen und kündigen wollten).
Abgesehen davon wird in Fitnessstudios genau so ein Fall schon bei Vertragsabschluss geregelt, weil sonst wohl kaum einer so einen Vertrag abschließen würde. DSL-Anbieter haben da eine ganz andere "Macht".
Ich wollte z.B. mal einen Handyvertrag vorzeitig ablösen. Ich wollte gar nicht weniger zahlen, sondern die reguläre Grundgebühr bis zum Ende der Laufzeit. Jedoch wollte ich es komplett bezahlen und nicht Monat für Monat bis zum Ende und dafür sofort aus dem Vertrag entlassen werden. Der Anbieter wollte das aber nicht. Er spekulierte wohl darauf, dass ich doch vielleicht noch mit der Karte telefonieren würde oder was auch immer.
Im Ergebnis war es für mich egal, aber wirklich verstanden hab ich das damals nicht.
Im vorliegenden Fall konnte ich mir gar kein anderes Urteil vorstellen.
Wie wurde vorhin irgendwo geschrieben?
Kundenunfreundlich ist das Urteil, aber dennoch geht in Ordnung.
Grundsätzlich sind Verträge einzuhalten.
Ich erwarte von meinem Anbieter doch auch, dass er den Vertrag einhält und nicht plötzlich die Leistung einstellt.
Wer das nicht will, sollte eben einfach keine langfristigen Verträge abschließen.