Anbieterwechsel

Richtig kündigen: So klappt es mit dem Anbieterwechsel

In der Regel ist der Wechsel zu einem neuen Telefon- und Internet-Anbieter mit der Kündigung beim bisherigen Dienstleister verbunden - was Sie in Sachen Kündigung jetzt besser nicht tun sollten, verraten wir in unserer Meldung.
Von Marie-Anne Winter

Obwohl die Verbreitung von Handys und Smartphones rasant zugenommen hat und die Preise für die mobile Telefon- und Internetnutzung stark gefallen sind, verfügen die meisten Haushalte in Deutschland noch immer über einen Festnetzanschluss. Der Grund dafür ist meistens der Zugang zum Internet, denn für eine wirklich intensive Nutzung sind die Datentarife im Mobilfunk in der Regel nicht vorgesehen. Der Wettbewerb im Festnetz ist hart - um einen Neukunden zu gewinnen, muss man ihn einem anderen Wettbewerber abspenstig machen. teltarif.de erklärt, wobauf Sie bei der Kündigung achten sollten. Wer den Anbieter wechseln will, muss in der Regel kündigen - teltarif.de erklärt, worauf Sie achten sollten.
Bild: Fotolia: S-Kautz15
Das bedeutet, dass der Wechsel zu einem anderen Anbieter mit der Kündigung beim bisherigen Anbieter verbunden ist. Hier sollten die wechselwilligen Kunden auf jeden Fall die Nerven behalten - bei der Kündigung kann nämlich einiges schief gehen. Damit Sie im Zweifelsfall nicht ohne Anschluss da stehen, haben wir Ihnen diesen Hintergrundartikel zusammengestellt.

Bei einem Anbieterwechsel müssen Sie die Vertragslaufzeit und den Kündigungszeitraum bei Ihrem bisherigen Anbieter beachten: Wenn Sie einen Laufzeitvertrag über mindestens 24 Monate abgeschlossen haben, können Sie diesen nicht vorher kündigen - es sei denn, es gibt wichtige Gründe dafür. Wobei nicht jeder Anbieter etwa einen Umzug als wichtigen Grund definiert, insbesonders, wenn er Sie am neuen Wohnort ebenfalls versorgen kann. Meistens ist es sogar so, dass die Mindestvertragslaufzeit nach einem Umzug von vorn beginnt, weil Sie ja am neuen Wohnort einen neuen Anschluss bekommen, für den unter Umständen auch neue Vertragsbedingungen gelten.

Wenn Sie mitten in der Mindestlaufzeit wechseln wollen, können Sie versuchen, mit dem bisherigen Anbieter eine Ablösesumme zu verhandeln. Es kann allerdings sein, dass Ihr Anbieter darauf besteht, dass Sie die Grundgebühr für die verbleibenden Monate bis zum frühestmöglichen Vertragsende vollständig bezahlen. In einigen Fällen übernimmt der neue Anbieter auch für einige Monate die Kosten für den bisherigen Anschluss - meisten im Rahmen von Kundengewinnungsaktionen.

Überlassen Sie die Kündigung dem neuen Anbieter

Wichtig ist vor allem eines: Kündigen Sie auf keinen Fall selbst beim bisherigen Anbieter, sondern überlassen Sie das Ihrem neuen Anbieter. Wenn der Wechselvorgang nämlich länger als erwartet oder angekündigt dauert, stehen Sie im Zweifelsfall ohne Anschluss da. Anders ist es, wenn die Anbieter das untereinander regeln - dann gilt, dass der bisherige Anbieter Sie weiterhin versorgen muss, bis der neue Anschluss geschaltet wird. Die technischen Umschaltung an sich darf laut Telekommunikationsgesetz (TKG) nicht länger als einen Kalendertag dauern. Kündigen Sie beim Anbieterwechsel Ihren Anschluss nicht selbst. Kündigen Sie beim Anbieterwechsel Ihren Anschluss nicht selbst.
Bild: Vodafone

Anbieter, die sich nicht an diese Vorgabe halten, müssen mit einem Bußgeld seitens der Bundesnetzagentur rechnen. Trotzdem kommen immer wieder Verstöße vor, im vergangenen Jahr sind beim Regulierer 4 500 Fälle geschildert worden, bei denen der Wechsel nicht wie geplant abgelaufen ist. Verbraucher können sich hierfür an eine extra für den Anbieterwechsel geschaffene Beschwerdestelle bei der Bundesnetzagentur wenden. Wie die Bundesnetzagentur in solchen Fällen konkret helfen will, haben wir bereits in einem eigenen Artikel zusammengestellt.

Auf der folgenden Seite verraten wir Ihnen, was Sie beachten müssen, wenn Sie Ihre Rufnummer behalten möchten.

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