Anbieterwechsel

Richtig kündigen: So klappt es mit dem Anbieterwechsel

In der Regel ist der Wechsel zu einem neuen Telefon- und Internet-Anbieter mit der Kündigung beim bisherigen Dienstleister verbunden - was Sie in Sachen Kündigung jetzt besser nicht tun sollten, verraten wir in unserer Meldung.
Von Marie-Anne Winter

Wichtig ist auch, dass Sie sämtliche von Ihnen genutzte Festnetznummern in den Vertragsunterlagen korrekt angeben, wenn Sie Ihre Festnetznummern behalten möchten - allerdings können Sie Ihre Festnetznummer nur dann behalten, wenn Sie innerhalb eines Vorwahlbereichs umziehen. Wenn Sie die Portierung Ihrer Telefonnummern nicht beantragen, verfallen diese und der neue Anbieter weist Ihnen neue Rufnummern zu. Überhaupt gilt: Je genauer Sie die Unterlagen beim Anbieterwechsel ausfüllen, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Fehler passieren. Was beim einem Anschlusswechsel im Hintergrund passiert, beschreiben wir in einem eigenen Artikel. Kündigen Sie beim Anbieterwechsel Ihren Anschluss nicht selbst. Kündigen Sie beim Anbieterwechsel Ihren Anschluss nicht selbst.
Bild: Vodafone

So kündigen Sie Ihren Mobilfunkvertrag

Wenn Sie einen vergleichsweise teuren Mobilfunk-Vertrag vor Jahren nur abgeschlossen haben, weil Sie das tolle neue Smartphone haben wollten, das es damals zum Vertrag gab, sollten Sie auf jeden Fall über einen Anbieterwechsel nachdenken. Natürlich gilt auch im Mobilfunk, dass eine Kündigung erst zum Ablauf der Mindest­vertragslaufzeit möglich ist und auch hier muss der Kündigungszeitraum - in der Regel mindestens drei Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit - beachtet werden. Und auch hier gilt: Wenn Sie Ihre Mobilfunknummer behalten möchten, müssen Sie das dem bisherigen Anbieter unbedingt rechtzeitig mitteilen. Inzwischen ist es auch möglich, aus einem laufenden Vertrag bereits vor dem Vertragsende eine Mobilfunknummer zu portieren, wenn Sie diese anderweitig benutzen möchten. Das ändert aber nichts daran, dass Sie anfallende Kosten für den bisherigen Vertrag bis zur erfolgreichen Kündigung tragen müssen. Auch für die Portierung der Mobilfunknummer zu einem Anbieter berechnet der bisherigen Anbieter in der Regel eine einmalige Gebühr, die unter Umständen durch eine entsprechende Pauschale vom neuen Anbieter ausgeglichen wird. Weitere Informationen rund um die Rufnummernportierung im Mobilfunk finden Sie in unserm Ratgeber.

Immer Kündigung bestätigen lassen

Anders als bei der Kündigung im Festnetz sollten Sie Ihren Mobilfunkvertrag selbst kündigen - und bei der Kündigung im Mobilfunk gilt: Nehmen Sie eine Vertragskündigung stets schriftlich vor und lassen Sie sich die Kündigung auch schriftlich bestätigen. Allerdings bieten einige Anbieter, etwa Vodafone, inzischen auch spezielle Kündigungsformulare online an und bestätigen die entsprechend eingereichte Kündigung per E-Mail. Das geht unter Umständen schneller und einfacher als ein Einschreiben per Post.

Tappen Sie anschließend aber nicht in die Falle eines "fernmündlichen Widerrufs der Kündigung", wenn der Anbieter anruft und versucht, Sie zurück zu werben - bleiben Sie klar und deutlich bei einem Nein und legen Sie ruhig auf, wenn der Anrufer von der Rückgewin­nungs­hotline nicht locker lassen will.

Bevor Sie sich wieder für einen neuen Laufzeitvertrag entscheiden: Inzwischen gibt es so viele günstige Prepaid-Angebote, dass es sich eigentlich nur noch lohnt, einen Mobilfunkvertrag zu unterschreiben, wenn man ganz besondere Optionen wünscht, die es beim Prepaid-Anbieter nicht gibt, etwa mehrere SIM-Karten für dieselbe Mobilfunknummer. Schauen Sie doch einfach einmal in unseren Tarifrechner für Mobifunk-Tarife. Hier finden Sie bestimmt den richtigen Tarif für Ihren Bedarf.

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