Gescheiterter Anbieterwechsel: So will die BNetzA helfen
Hapert's beim Wechsel? Die BNetzA will helfen.
Foto: dpa
Die Bundesnetzagentur will Telefon- und Internetanbietern
bei einem gescheiterten Anbieterwechsel
verstärkt auf die Finger hauen. Jeder Verbraucher kann sich daher bei einem
Scheitern des Wechsels an den Regulierer wenden und seine Kundendaten übermitteln.
Die Bundesnetzagentur versucht dann zu vermitteln.
"Wir setzen uns für jeden einzelnen Verbraucher ein, bei dem es beim Anbieterwechsel zu einer Versorgungsunterbrechung gekommen ist", heißt es vom Präsidenten der Bundesnetzagentur, Jochen Homann. Dies sei bisher in mehr als 4 000 Fällen geschehen. Um auch diesen Ablauf zu vereinfachen, hat die Bundesnetzagentur auf einer Spezial-Seite zum Anbieterwechsel ein Beschwerdeformular online gestellt [Link entfernt] . Dieses allerdings ist ein klassisches Word-Formular, das dann per E-Mail mit Anhang an die Bundesnetzagentur geschickt werden soll. Bei einem gescheiterten DSL-Wechsel könnte dieses etwas schwierig werden. Alternativ wäre eine Postadresse oder Faxnummer als Adressierungsmöglichkeit sinnvoll gewesen.
Alter Anbieter muss weiter versorgen
Hapert's beim Wechsel? Die BNetzA will helfen.
Foto: dpa
Gleichzeitig weitet die Bundesnetzagentur die Ermittlungen in den drei eingeleiteten Bußgeldverfahren
zum Anbieterwechsel im Telekommunikationsmarkt aus. Es wird geprüft, ob
die Unternehmen ihre Pflichten als abgebende Anbieter verletzt haben.
"Ziel der Neuregelung zum Anbieterwechsel im Telekommunikationsgesetz ist es, den Endkunden vor
langwierigen Ausfällen beim Wechsel zu schützen.
Damit hat der
Gesetzgeber nicht nur den neuen, sondern auch den abgebenden Anbieter in die Pflicht genommen,
alle Vorkehrungen für einen weitestgehend unterbrechungsfreien
Wechsel zu treffen. Seit Dezember 2012 ist der abgebende Anbieter im Falle eines Scheiterns des
Wechselprozesses verpflichtet, zunächst die Versorgung wieder
aufzunehmen", erläutert Homann weiter.
Kunden müssen Vertrauen in Anbieterwechsel haben
"Wir haben in den letzten Monaten unsere Ermittlungen in den Bußgeldverfahren nochmals intensiviert und erweitert. Damit gehen wir nicht nur gegen den aufnehmenden Anbieter vor, wenn dieser den Wechselprozess nicht ordnungsgemäß vorbereitet, sondern untersuchen darüber hinaus auch Fälle, in denen der abgebende Anbieter bei einem fehlgeschlagenen Wechsel vorübergehend nicht die Weiterversorgung des Verbrauchers sichergestellt hat", sagte Homann.
Damit die Kunden bereit sind, ihren Anbieter zu wechseln, müssen sie sich sicher sein, dass dieser Wechsel reibungslos funktioniert. Die aktuellen Beschwerdezahlen zeigen nach Angaben der Bundesnetzagentur jedoch, dass die gesamte Branche noch "erhöhte Anstrengungen" unternehmen muss, um das zu erreichen. Realisiert werden soll das beispielsweise mit automatisierten und standardisierten Abstimmungsprozessen, die dann eine geringere Fehlerquote beim Anbieterwechsel zur Folge haben. Welche Rechte Verbraucher haben, haben wir bereits vor einigen Wochen in einer Meldung zusammengestellt.