Anschlusswechsel

Gescheiterter Anbieterwechsel: So will die BNetzA helfen

Alter Anbieter ist bei Scheitern zur Weiterversorgung verpflichtet
Von Thorsten Neuhetzki

Hapert's beim Wechsel? Die BNetzA will helfen. Hapert's beim Wechsel? Die BNetzA will helfen.
Foto: dpa
Die Bundes­netzagentur will Telefon- und Internet­anbietern bei einem ge­schei­ter­ten Anbieter­wechsel verstärkt auf die Finger hauen. Jeder Ver­braucher kann sich daher bei einem Scheitern des Wechsels an den Regulierer wenden und seine Kunden­daten übermitteln. Die Bundes­netzagentur versucht dann zu vermitteln.

"Wir setzen uns für jeden ein­zelnen Ver­braucher ein, bei dem es beim An­bieter­wechsel zu einer Ver­sorgungs­unter­brechung gekommen ist", heißt es vom Präsidenten der Bundes­netzagentur, Jochen Homann. Dies sei bisher in mehr als 4 000 Fällen geschehen. Um auch diesen Ablauf zu vereinfachen, hat die Bundes­netzagentur auf einer Spezial-Seite zum Anbieter­wechsel ein Beschwerde­formular online gestellt [Link entfernt] . Dieses allerdings ist ein klassisches Word-Formular, das dann per E-Mail mit Anhang an die Bundesnetzagentur geschickt werden soll. Bei einem gescheiterten DSL-Wechsel könnte dieses etwas schwierig werden. Alternativ wäre eine Postadresse oder Faxnummer als Adressierungsmöglichkeit sinnvoll gewesen.

Alter Anbieter muss weiter versorgen

Hapert's beim Wechsel? Die BNetzA will helfen. Hapert's beim Wechsel? Die BNetzA will helfen.
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Gleichzeitig weitet die Bundes­netzagentur die Ermittlungen in den drei eingeleiteten Bußgeldverfahren zum Anbieter­wechsel im Tele­kommunikations­markt aus. Es wird geprüft, ob die Unter­nehmen ihre Pflichten als abgebende Anbieter verletzt haben. "Ziel der Neu­regelung zum Anbieter­wechsel im Tele­kommunikations­gesetz ist es, den End­kunden vor lang­wierigen Ausfällen beim Wechsel zu schützen. Damit hat der Gesetzgeber nicht nur den neuen, sondern auch den abgebenden Anbieter in die Pflicht genommen, alle Vorkehrungen für einen weitestgehend unterbrechungsfreien Wechsel zu treffen. Seit Dezember 2012 ist der abgebende Anbieter im Falle eines Scheiterns des Wechselprozesses verpflichtet, zunächst die Versorgung wieder aufzunehmen", erläutert Homann weiter.

Kunden müssen Vertrauen in Anbieterwechsel haben

"Wir haben in den letzten Monaten unsere Ermittlungen in den Bußgeldverfahren nochmals intensiviert und erweitert. Damit gehen wir nicht nur gegen den aufnehmenden Anbieter vor, wenn dieser den Wechselprozess nicht ordnungsgemäß vorbereitet, sondern untersuchen darüber hinaus auch Fälle, in denen der abgebende Anbieter bei einem fehlgeschlagenen Wechsel vorübergehend nicht die Weiterversorgung des Verbrauchers sichergestellt hat", sagte Homann.

Damit die Kunden bereit sind, ihren Anbieter zu wechseln, müssen sie sich sicher sein, dass dieser Wechsel reibungslos funktioniert. Die aktuellen Beschwerdezahlen zeigen nach Angaben der Bundesnetzagentur jedoch, dass die gesamte Branche noch "erhöhte Anstrengungen" unternehmen muss, um das zu erreichen. Realisiert werden soll das beispielsweise mit automatisierten und standardisierten Abstimmungsprozessen, die dann eine geringere Fehlerquote beim Anbieterwechsel zur Folge haben. Welche Rechte Verbraucher haben, haben wir bereits vor einigen Wochen in einer Meldung zusammengestellt.

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