Wenn die Leitung tot ist: Ihre Rechte beim Wechsel des Anbieters
So geht der Wechsel möglichst reibungslos über die Bühne
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Beim Anbieterwechsel für Festnetztelefon und
Internet müssen Verbraucher höchstens einen Tag ohne Leitung
dulden. Scheitert die Überleitung aus Gründen, die der Kunde nicht
verschuldet hat, muss ihn der alte Anbieter wieder versorgen - so ist es im Telekommunikationsgesetz von 2012 (TKG) niedergeschrieben. Bis der Wechsel klappt, fällt zudem
über das Vertragsende hinaus nur noch die Hälfte der ursprünglichen
Grundgebühr an. Aus der Pflicht ist der Altprovider erst, wenn der
Kunde selbst die Abschaltung des Anschlusses verlangt, den Vertrag
beim neuen Anbieter widerrufen hat oder der Vertrag einvernehmlich
aufgelöst wurde.
Damit der Wechsel möglichst reibungslos über die Bühne geht und Verbraucher ein Scheitern der Überleitung nicht versehentlich selbst provozieren, sollten sie einige Punkte beachten. So ist eine Kündigung beim alten Anbieter nur zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit unter Einhaltung der in den AGB ausgewiesenen Kündigungsfrist möglich.
Kündigung auf keinen Fall selbst durchführen
So geht der Wechsel möglichst reibungslos über die Bühne
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Die Kündigung sollte man nicht selbst übernehmen, sondern damit
den neu gewählten Provider rechtzeitig beauftragen - etwa sechs bis
acht Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist des alten Vertrages. Nicht
selbst zu kündigen, ist besonders wichtig, wenn die Rufnummer
mitgenommen werden soll. Auch damit kann der neue Versorger bei der
Bestellung beauftragt werden.
Dabei ist es wichtig auf eine richtige Anmeldung beim neuen Anbieter zu achten. Beim Ausfüllen des Auftragsformulars müssen Verbraucher penibel auf die korrekte Angabe der Daten achten. Name und Adresse müssen exakt den Angaben beim alten Anbieter entsprechen. Auch bei der oder den Rufnummern, die mitgenommen werden sollen, darf kein Zahlendreher passieren. In fast allen Fällen kann dies auch online durchgeführt werden. Dies ist praktisch, da der potentielle Kunde nochmals das Kleingedruckte in Ruhe durchlesen kann und sich auf Wunsch für eine zubuchbare Option entscheiden kann. Wie der Anschluss-Wechsel richtig gelingt, erfahren Sie in unserem Hintergrund-Bericht.
Wenn der Wechsel trotzdem scheitern sollte...
Scheitert der Wechsel trotz aller Vorkehrungen, sollten sich Betroffene nicht nur bei den Anbietern schnellstmöglich melden und gegebenenfalls eine Beschwerde einreichen, sondern dies umgehend auch der Bundesnetzagentur über ein dafür vorgesehenes Beschwerdeformular mitteilen [Link entfernt] .
Die Bundesnetzagentur hat derzeit tausende Beschwerden von Verbrauchern über Probleme beim Wechsel des Telefonanbieters erhalten. Zwischen dem 1. Juni 2012 und dem 30. Juni dieses Jahres habe die Netzagentur in 4 048 Fällen Verbrauchern helfen müssen, weil wegen eines Anbieterwechsels die Versorgung unterbrochen gewesen sei.
Was Sie generell bei der Suche nach einem neuen Anbieter beachten sollten, lesen Sie in unserem ausführlichen Ratgeber. Was bei einem Anbieter-Wechsel genau im Hintergrund passiert, haben wir ebenfalls in einem Ratgeber näher beleuchtet.