Ratgeber

Wenn die Leitung tot ist: Ihre Rechte beim Wechsel des Anbieters

So geht der Wechsel möglichst reibungslos über die Bühne
Von Marleen Frontzeck-Hornke mit Material von dpa

So geht der Wechsel möglichst reibungslos über die Bühne So geht der Wechsel möglichst reibungslos über die Bühne
Bild: Wavebreak Media Micro - Fotolia.com
Beim Anbieter­wechsel für Festnetz­telefon und Internet müssen Verbraucher höchstens einen Tag ohne Leitung dulden. Scheitert die Überleitung aus Gründen, die der Kunde nicht verschuldet hat, muss ihn der alte Anbieter wieder versorgen - so ist es im Telekommunikationsgesetz von 2012 (TKG) nieder­geschrieben. Bis der Wechsel klappt, fällt zudem über das Vertragsende hinaus nur noch die Hälfte der ursprünglichen Grundgebühr an. Aus der Pflicht ist der Alt­provider erst, wenn der Kunde selbst die Ab­schaltung des Anschlusses verlangt, den Vertrag beim neuen Anbieter widerrufen hat oder der Vertrag einvernehmlich aufgelöst wurde.

Damit der Wechsel möglichst reibungslos über die Bühne geht und Verbraucher ein Scheitern der Überleitung nicht versehentlich selbst provozieren, sollten sie einige Punkte beachten. So ist eine Kündigung beim alten Anbieter nur zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit unter Einhaltung der in den AGB ausgewiesenen Kündigungs­frist möglich.

Kündigung auf keinen Fall selbst durchführen

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Die Kündigung sollte man nicht selbst übernehmen, sondern damit den neu gewählten Provider rechtzeitig beauftragen - etwa sechs bis acht Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist des alten Vertrages. Nicht selbst zu kündigen, ist besonders wichtig, wenn die Rufnummer mitgenommen werden soll. Auch damit kann der neue Versorger bei der Bestellung beauftragt werden.

Dabei ist es wichtig auf eine richtige Anmeldung beim neuen Anbieter zu achten. Beim Ausfüllen des Auftragsformulars müssen Verbraucher penibel auf die korrekte Angabe der Daten achten. Name und Adresse müssen exakt den Angaben beim alten Anbieter entsprechen. Auch bei der oder den Rufnummern, die mitgenommen werden sollen, darf kein Zahlendreher passieren. In fast allen Fällen kann dies auch online durchgeführt werden. Dies ist praktisch, da der potentielle Kunde nochmals das Kleingedruckte in Ruhe durchlesen kann und sich auf Wunsch für eine zubuchbare Option entscheiden kann. Wie der Anschluss-Wechsel richtig gelingt, erfahren Sie in unserem Hintergrund-Bericht.

Wenn der Wechsel trotzdem scheitern sollte...

Scheitert der Wechsel trotz aller Vorkehrungen, sollten sich Betroffene nicht nur bei den Anbietern schnellstmöglich melden und gegebenenfalls eine Beschwerde einreichen, sondern dies umgehend auch der Bundesnetzagentur über ein dafür vorgesehenes Beschwerdeformular mitteilen [Link entfernt] .

Die Bundesnetzagentur hat derzeit tausende Beschwerden von Verbrauchern über Probleme beim Wechsel des Telefonanbieters erhalten. Zwischen dem 1. Juni 2012 und dem 30. Juni dieses Jahres habe die Netzagentur in 4 048 Fällen Verbrauchern helfen müssen, weil wegen eines Anbieterwechsels die Versorgung unterbrochen gewesen sei.

Was Sie generell bei der Suche nach einem neuen Anbieter beachten sollten, lesen Sie in unserem ausführlichen Ratgeber. Was bei einem Anbieter-Wechsel genau im Hintergrund passiert, haben wir ebenfalls in einem Ratgeber näher beleuchtet.

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