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Grenzkosten der Information sind Null! Wozu neue Grundgebühren, wenn ...


29.06.2009 23:24 - Gestartet von JStefan
Da möchte also ein Anbieter verhindern, dass die einen Kunden die anderen subventionieren? Lustig! Wo kommen eigentlich die ganzen Bundle-Angebote mit Handys auf einer bekannten Auktionsplattform her, die abgegriffen und dann alsbald gekündigt werden? HIER liegt für mich der Stilbruch! No-frills, aber dann doch subventionierte Hardware verteilen, das passt nicht zusammen!

Hal Varian , Chef-Ökonom von Google und internationale Kapazität auf dem Gebiet der Wirtschaftswissenschaft, wurde letzte Woche in diversen Zeitungen zitiert. U.a. ist seine Erkenntnis, dass die Grenzkosten der Information gleich Null sind. Das heisst, ein gespeichertes oder übertragenes Byte kostet soviel wie das vorhergehende - nämlich Null.

Das sollten sich jene Leute, die noch im letzten Jahrtausend ihre wirtschaftswissenschaftliche Ausbildung durchlaufen haben und Unternehmen leiten, mal zu Herzen nehmen.

Die Rufnummer, die Subscriber ID, Name , Anschrift des Kunden, der aktuelle Rechnungssaldo - diese paar Datensätze sind auch nur ein paar Bytes. Für die SIM-Karte hat der Kunde bereits bezahlt. Im übrigen hält die BWL-Wissenschaft auch auf- und abgezinste Zahlungsreihen für den Beginn und/oder das Ende (SIM-Kartenpfand, gar nicht so dumm ;-)) der Kundenbeziehung bereit, warum also mit solchen Ekelhaftigkeiten wie "GrundGEBÜHR" und "Administrations-Entgelt" , ja gar Nichtnutzungsgebühr (*) die Kundenbeziehung vergiften?

Für einen lockeren und entspannten Bezug zum Konsum hat die Kostenlos-Kultur des Internet wesentlich beigetragen. Wenn ein Unternehmen ein ".de" im Namen führt, erwartet man eigentlich, dass es diese Aspekte versteht, positiv verkörpert und davon auch selber profitiert.


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(*) Im Bankensektor hat mal der BGH - zu recht -dazwischengefunkt. Privatbanken hatten, wenn ein Überweisungsauftrag mangels Deckung nicht ausgeführt werden konnte, eine Handlingpauschale im Sinne einer "Nichtausführungsgebühr" verlangt. Der BGH stellte damals klar: Wenn keine Leistung erbracht wird, ist auch kein Entgelt fällig, und verbot diese Praxis. Auch das fällt mir zum Thema "Klarmobil will Nichtnutzungsentgelt durchsetzen" ein.
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[1] hafenbkl antwortet auf JStefan
30.06.2009 01:52
Benutzer JStefan schrieb:
(*) Im Bankensektor hat mal der BGH - zu recht -dazwischengefunkt. Privatbanken hatten, wenn ein Überweisungsauftrag mangels Deckung nicht ausgeführt werden konnte, eine Handlingpauschale im Sinne einer "Nichtausführungsgebühr" verlangt...

Nicht nur Privatbanken. Meine Kreissparkasse damals (vor ca. 10 Jahren) auch.
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[1.1] marbri antwortet auf hafenbkl
02.07.2009 01:01
Benutzer hafenbkl schrieb:
Benutzer JStefan schrieb:
(*) Im Bankensektor hat mal der BGH - zu recht -dazwischengefunkt. Privatbanken hatten, wenn ein Überweisungsauftrag mangels Deckung nicht ausgeführt werden konnte, eine Handlingpauschale im Sinne einer "Nichtausführungsgebühr" verlangt...

Nicht nur Privatbanken. Meine Kreissparkasse damals (vor ca. 10 Jahren) auch.
Hatte ich auch schon festgestellt, dass diese "Körperschaften des öffentlichen Rechts" diese "Nichtausführungsgebühr" im Gegensatz zur Volks- und Raiffeisenbank rechtswidrig noch lange nach dem Urteil verlangt haben. Ob es heute noch so ist, weiss
ich allerdings nicht. Ist schon ne zeitlang her.

Gruß Marbri