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Widerspruch scheint zwecklos?


27.06.2009 21:45 - Gestartet von koelli
Im Artikel steht, Widerspruch sei zwecklos. Was passiert denn bei einem Widerspruch? Muss dann das Prepaidguthaben nicht ausgezahlt werden oder gilt die neue Gebühr nicht für Prepaidkunden? Darauf geht der Artikel leider nicht ein.
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[1] Halina antwortet auf koelli
27.06.2009 22:15
wieso denn *Widerspruch sei zwecklos* ? bei der hochzeit besteht auch noch die scheidung...wo sind wir denn bzw...was ist schon klarmobil ?
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[1.1] Kohlerevier antwortet auf Halina
28.06.2009 01:25
Bitte Beitrag noch mal lesen - Widerspruch ist deswegen zwecklos, weil man dann die Karte ohnehin abgeben muss, wenn man widerspricht. Also braucht man auch nicht zu widersprechen, in der Hoffnung, man dürfte seine Klarmobil SIM behalten.
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[1.1.1] j.reinke antwortet auf Kohlerevier
28.06.2009 09:02

einmal geändert am 28.06.2009 09:03
Benutzer Kohlerevier schrieb:
Bitte Beitrag noch mal lesen - Widerspruch ist deswegen zwecklos, weil man dann die Karte ohnehin abgeben muss, wenn man widerspricht. Also braucht man auch nicht zu widersprechen, in der Hoffnung, man dürfte seine Klarmobil SIM behalten.

Wo steht denn dass man die Karte abgeben muss??
Kündigen ja, aber Karte zurückgeben?
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[1.1.1.1] Albi aus Kiel antwortet auf j.reinke
28.06.2009 09:58
Benutzer j.reinke schrieb:
Wo steht denn dass man die Karte abgeben muss?? Kündigen ja, aber Karte zurückgeben?

Wer muß dann kündigen. Du sicherlich nicht sondern Klarmobil, wenn sie die alten Bedingungen nicht fortführen will.

Ich finde so ein Verhalten von Klarmobil typisch für Unternehmen, die sich hinter 0900 verstecken. Da ich vor 0900 einen weiten Bogen mache, habe ich solchen Ärger nicht.
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[1.1.1.1.1] tatort antwortet auf Albi aus Kiel
28.06.2009 10:23
Benutzer Albi aus Kiel schrieb:

Ich finde so ein Verhalten von Klarmobil typisch für Unternehmen, die sich hinter 0900 verstecken. Da ich vor 0900 einen weiten Bogen mache, habe ich solchen Ärger nicht.

Das ist doch "Käse". Bieten denn solche Telekommunikationsunternehmen, die sich nicht hinter 0900 oder 01805 verstecken, auch Verbindungspreise auf dem Niveau von klarmobil?

Die Discounter sind nun mal keine "Premium-Anbieter".
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[1.1.1.1.2] michael ciesla antwortet auf Albi aus Kiel
28.06.2009 13:12
Als nicht einverstandener Kunde braucht man eigentlich gar nichts machen ...
Nur die Lastschrift widerrufen, falls klarmobil falsche Rechnungsbeträge abbucht.
Denn erstens ist klarmobil sowieso erst mal nachweispflichtig, daß das Ersuchen den Kunden auch wirklich erreicht hat (per mail - ha-ha - das sollten die mal versuchen, rechtssicher nachzuweisen) und darüber hinaus bedeutet im deutschen Rechtsverkehr Schweigen noch immer Ablehnung und nicht Zustimmung. Das kann auch nicht durch einen Passus "wenn Sie nicht reagieren ..." ausgehebelt werden.
Man kann allen betroffenen Kunden nur diese Vorgehensweise "wärmstens" ans Herz legen, damit deutsche Anbieter endlich mal kapieren, daß man so mit Kunden nicht umgeht!



Benutzer Albi aus Kiel schrieb:
Benutzer j.reinke schrieb:
Wo steht denn dass man die Karte abgeben muss?? Kündigen ja, aber Karte zurückgeben?

Wer muß dann kündigen. Du sicherlich nicht sondern Klarmobil, wenn sie die alten Bedingungen nicht fortführen will.

Ich finde so ein Verhalten von Klarmobil typisch für Unternehmen, die sich hinter 0900 verstecken. Da ich vor 0900
einen weiten Bogen mache, habe ich solchen Ärger nicht.
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[1.1.1.1.2.1] six..pack antwortet auf michael ciesla
29.06.2009 03:07
und darüber hinaus bedeutet im deutschen Rechtsverkehr Schweigen noch immer Ablehnung und nicht Zustimmung. Das kann auch nicht durch einen Passus "wenn Sie nicht reagieren ..." ausgehebelt werden.


Nun ja, so rechtssicher ist das leider doch noch nicht.
Immerhin steckt unser Rechtssystem bei vielen Dingen ja noch in den Kinderschuhen und so richtig ran will da keiner.

Jetzt müssen die uns erstmal Steuerentlastungen verkaufen.
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[1.1.1.1.2.2] webflash antwortet auf michael ciesla
02.07.2009 16:43
Benutzer michael ciesla schrieb:
und darüber hinaus bedeutet im deutschen Rechtsverkehr Schweigen noch immer Ablehnung und nicht Zustimmung. Das kann auch nicht durch einen Passus "wenn Sie nicht reagieren ..." ausgehebelt werden.

Es existiert dazu das Urteil des Landgerichta Frankfurt am Main vom 15.12.2005 [Aktenzeichen: 2-03 O 352/05]

http://www.lg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prtroot/slimp.CMReader/HMdJ_15/LG_Frankfurt_Internet/med/dd6/dd660650-5b05-4411-aeb6-df144e9169fc,22222222-2222-2222-2222-222222222222,true.pdf

http://www.kostenlose-urteile.de/newsview2057A.htm
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[1.1.1.1.2.2.1] michael ciesla antwortet auf webflash
02.07.2009 16:52
Leider bringt das im deutschen Un-Rechtsverkehr nur wenig, denn es wird sich immer rausgeredet: ein Urteil gilt nur für den konkreten Fall und ist nicht auf - seien sie auch absolut identisch - andere Fälle übertragbar.
Denn unsere Justiz muß sich ja dringend Arbeit beschaffen, da sie sonst nichts zu tun hat ...

Benutzer webflash schrieb:
Benutzer michael ciesla schrieb:
und darüber hinaus bedeutet im deutschen Rechtsverkehr Schweigen noch immer Ablehnung und nicht Zustimmung. Das kann auch nicht durch einen Passus "wenn Sie nicht reagieren ..." ausgehebelt werden.

Es existiert dazu das Urteil des Landgerichta Frankfurt am Main vom 15.12.2005 [Aktenzeichen: 2-03 O 352/05]

http://www.lg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/servlet/prt/portal /prtroot/slimp.CMReader/HMdJ_15/LG_Frankfurt_Internet/med/dd6/d d660650-5b05-4411-aeb6-df144e9169fc,22222222-2222-2222-2222-222
222222222,true.pdf

http://www.kostenlose-urteile.de/newsview2057A.htm
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[1.1.1.1.2.3] diet99 antwortet auf michael ciesla
11.05.2010 13:18
Moin!

Benutzer michael ciesla schrieb:
Als nicht einverstandener Kunde braucht man eigentlich gar nichts machen ...
Nur die Lastschrift widerrufen, falls klarmobil falsche Rechnungsbeträge abbucht.

Genialer Vorschlag :-(
Schon mal drüber nachgedacht, daß man sich damit ganz schnell ein schlechtes Scoring bei Schufa und Konsorten einhandelt?

Gruß, Diet
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[1.1.1.1.2.3.1] Beschder antwortet auf diet99
11.05.2010 13:21
warum?

in meinem vertrag steht nichts von einer derartigen gebühr, also würden sie unrechtens abbuchen.

habe leider keinen vertrag, würde es aber drauf ankommen lassen.

die rechtsabteilung von tt darf sich auch gerne äussern ;-)


gruss
beschder
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[1.1.1.1.2.3.2] michael ciesla antwortet auf diet99
11.05.2010 13:45
Benutzer diet99 schrieb:

Genialer Vorschlag :-(
Schon mal drüber nachgedacht, daß man sich damit ganz schnell ein schlechtes Scoring bei Schufa und Konsorten einhandelt?

Gruß, Diet

Na klar!
Einen Negativeintrag gibt (darf es) nur für rechtskräftig festgestellte Forderungen. Auf deutsch: unwidersprochener Mahnbescheid oder Verurteilung zur Klage. Zum 2. wird es nie kommen, zum 1. darf man es selbst nicht kommen lassen (daher ist das entsprechende Schreiben vom Mahngericht auch das einzigste Schreiben, auf das man überhaupt reagieren muß).

Falls - was schon mal vorkommen könnte - trotzdem ein Eintrag "seinen Weg" findet, ist dieser mit einem kurzen formlosen Schreiben an die Schufa wieder raus.

PS: wer braucht hierzulande noch eine "reine Schufa"? In Zeiten eines offenen Europas gibt es alles auch außerhalb Deutschlands zu beschaffen und dort interessiert niemanden eine deutsche Schufa (egal ob positiv oder negativ).

Gleiches wie oben gilt auch für die vorgenannten "Konsorten".
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[1.1.1.1.2.3.2.1] Telly antwortet auf michael ciesla
11.05.2010 13:53
PS: wer braucht hierzulande noch eine "reine Schufa"? In Zeiten eines offenen Europas gibt es alles auch außerhalb Deutschlands zu beschaffen und dort interessiert niemanden eine deutsche Schufa (egal ob positiv oder negativ).

Korrekt! Die EZB nimmt "Ramschpapiere" aus Griechenland als "Sicherheit"... Wozu braucht es da noch "Schufas" oder Rating-Agenturen...?

;-) *Galgenhumor*

Telly
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[2] Keks antwortet auf koelli
28.06.2009 22:42
Benutzer koelli schrieb:
Im Artikel steht, Widerspruch sei zwecklos. Was passiert denn bei einem Widerspruch? Muss dann das Prepaidguthaben nicht ausgezahlt werden oder gilt die neue Gebühr nicht für Prepaidkunden? Darauf geht der Artikel leider nicht ein.

klarmobil ist doch Postpaid. Bieten die auch Prepaid?

Liebe Grüße, Keks
www.blitztarif.de
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[2.1] hafenbkl antwortet auf Keks
28.06.2009 23:21
Benutzer Keks schrieb:
... Bieten die auch Prepaid?

Ja.
http://www.klarmobil.de/prepaid
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[2.1.1] Keks antwortet auf hafenbkl
29.06.2009 20:53
Benutzer hafenbkl schrieb:
Benutzer Keks schrieb:
... Bieten die auch Prepaid?

Ja.
http://www.klarmobil.de/prepaid

Danke. Das haben die aber gut versteckt. Normal verlinkt ist es anscheinend nicht.

Liebe Grüße, Keks
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[2.1.1.1] koelli antwortet auf Keks
29.06.2009 21:10
Benutzer Keks schrieb:
Danke. Das haben die aber gut versteckt. Normal verlinkt ist es anscheinend nicht.

Liebe Grüße, Keks

Jetzt sag bloß, dir sind in den letzten Wochen die auffälligen Pfanni-Packungen im Supermarkt entgangen. Da prangt groß und fett das Klarmobil-Logo drauf und man bekommt ne 10-Euro-Prepaidkarte geschenkt, wenn man Kartoffelpürree oder Bechersuppen kauft...
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[2.1.1.1.1] Keks antwortet auf koelli
29.06.2009 21:27
Benutzer koelli schrieb:
Jetzt sag bloß, dir sind in den letzten Wochen die auffälligen Pfanni-Packungen im Supermarkt entgangen. Da prangt groß und fett das Klarmobil-Logo drauf und man bekommt ne 10-Euro-Prepaidkarte geschenkt, wenn man Kartoffelpürree oder Bechersuppen kauft...

Hmmm... Also, die legt immer mein Freund in den Einkaufswagen, da er auch derjenige ist, der das Kartoffelpürree kocht. Er hat ne Ausbildung zum Koch hinter sich. Hach, ich hab mir immer einen Freund gewünscht, der (mich be)kochen kann. :) Ich selbst hab mir immer nur Fertiggerichte gemacht. ;)

Mal nachschaun... Wir habe nämlich erst gestern Pfanni Kartoffelpürree gegessen. :) *nachschau* Ja, die Packung ist noch da. Da ist aber nix von klarmobil drauf. Ist wohl auch schon 2-3 Wochen alt. Beim nächsten Kauf achte ich drauf. :D

Liebe Grüße, Keks
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[2.1.1.1.1.1] koelli antwortet auf Keks
29.06.2009 21:48
Na dann Mahlzeit ;-)
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[2.1.1.1.1.2] VariusC antwortet auf Keks
29.06.2009 21:51
Huch, Keks; da ist Dir wohl tatsächlich mal was entgangen? :-O Solch eine Aktion gabs sogar im letzten September zusammen mit Bibop. (http://www.bierspot.de/news/Schwarzbiermix_bibo­p_verschen­kt_10_Euro­_Startguth­aben_von_k­larmobilde_163.html)

lg
Varius

Benutzer Keks schrieb:

Hmmm... Also, die legt immer mein Freund in den Einkaufswagen, da er auch derjenige ist, der das Kartoffelpürree kocht. Er hat ne Ausbildung zum Koch hinter sich. Hach, ich hab mir immer einen Freund gewünscht, der (mich be)kochen kann. :) Ich selbst hab mir immer nur Fertiggerichte gemacht. ;)

Mal nachschaun... Wir habe nämlich erst gestern Pfanni Kartoffelpürree gegessen. :) *nachschau* Ja, die Packung ist noch da. Da ist aber nix von klarmobil drauf. Ist wohl auch schon 2-3 Wochen alt. Beim nächsten Kauf achte ich drauf. :D

Liebe Grüße, Keks
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[2.1.1.1.1.2.1] Keks antwortet auf VariusC
29.06.2009 22:30
Benutzer VariusC schrieb:
Huch, Keks; da ist Dir wohl tatsächlich mal was entgangen? :-O

Sowas passiert. :)

Solch eine Aktion gabs sogar im letzten September zusammen mit Bibop.
(http://www.bierspot.de/news/Schwarzbiermix_bi­bop_verschenkt_10
_Euro_Startguthab­en_von_kla­rmobilde_163.html)

/me trinkt keinen Alkohol. :D
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[2.1.1.1.1.3] kunde-bei-teltarif antwortet auf Keks
30.06.2009 08:52

2x geändert, zuletzt am 30.06.2009 08:59
Benutzer Keks schrieb:
Benutzer koelli schrieb:


Hmmm... Also, die legt immer mein Freund in den Einkaufswagen, da er auch derjenige ist, der das Kartoffelpürree kocht. Er hat ne Ausbildung zum Koch hinter sich.

Dein Freund ist gelehrnter Koch und braucht Pfanni um Kartoffelpürree zu kochen?

http://www.chefkoch.de/rezepte/699241172493828/Kartoffelpuerree-mit-Speck-Zwiebeln.html
:-)

Hach, ich hab mir immer einen Freund gewünscht, der (mich be)kochen kann.

Ich kann kochen.:-)
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[2.1.1.2] ElaHü antwortet auf Keks
30.06.2009 07:59
Benutzer Keks schrieb:
Benutzer hafenbkl schrieb:
Benutzer Keks schrieb:
... Bieten die auch Prepaid?

Ja.
http://www.klarmobil.de/prepaid

Danke. Das haben die aber gut versteckt. Normal verlinkt ist es anscheinend nicht.

Liebe Grüße, Keks

Das ist deshalb auf der Homepage versteckt, weil man die Prepaidkarten nicht bestellen kann. Man kann sie in Elektrofachmärkten, z.B. Media Markt,kaufen.

Die Sache mit den AGB- Änderungen betrifft nicht die Prepaid- sondern nur die Postpaid- Kunden.
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[2.1.1.2.1] hafenbkl antwortet auf ElaHü
30.06.2009 08:04
Benutzer ElaHü schrieb:
... Man kann sie in Elektrofachmärkten, z.B. Media Markt, kaufen.

Ja, da haben sie die Nachfolge von callmobile clevertoGo angetreten.

Die Sache mit den AGB- Änderungen betrifft nicht die Prepaid- sondern nur die Postpaid- Kunden.

Hat irgendjemand was anderes behauptet?
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[3] ElaHü antwortet auf koelli
30.06.2009 08:14
Lies mal den Eingangsthread

Benutzer koelli schrieb:
Im Artikel steht, Widerspruch sei zwecklos. Was passiert denn bei einem Widerspruch? Muss dann das Prepaidguthaben nicht ausgezahlt werden oder gilt die neue Gebühr nicht für Prepaidkunden? Darauf geht der Artikel leider nicht ein.

Hier fragt koelli, ob die Prepaidkarten betroffen sind. Da dies bisher niemand beantwortet hatte, habe ich es getan.