Als nicht einverstandener Kunde braucht man eigentlich gar nichts machen ...
Nur die Lastschrift widerrufen, falls klarmobil falsche Rechnungsbeträge abbucht.
Denn erstens ist klarmobil sowieso erst mal nachweispflichtig, daß das Ersuchen den Kunden auch wirklich erreicht hat (per mail - ha-ha - das sollten die mal versuchen, rechtssicher nachzuweisen) und darüber hinaus bedeutet im deutschen Rechtsverkehr Schweigen noch immer Ablehnung und nicht Zustimmung. Das kann auch nicht durch einen Passus "wenn Sie nicht reagieren ..." ausgehebelt werden.
Man kann allen betroffenen Kunden nur diese Vorgehensweise "wärmstens" ans Herz legen, damit deutsche Anbieter endlich mal kapieren, daß man so mit Kunden nicht umgeht!
Benutzer Albi aus Kiel schrieb:
Benutzer j.reinke schrieb:
Wo steht denn dass man die Karte abgeben muss?? Kündigen ja, aber Karte zurückgeben?
Wer muß dann kündigen. Du sicherlich nicht sondern Klarmobil, wenn sie die alten Bedingungen nicht fortführen will.
Ich finde so ein Verhalten von Klarmobil typisch für Unternehmen, die sich hinter 0900 verstecken. Da ich vor 0900
einen weiten Bogen mache, habe ich solchen Ärger nicht.