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Diese Urteil wird bestimmt auch für OTTO Versand gut sein.


11.08.2009 03:04 - Gestartet von enixx
Dann werden die Otto Kunden, die sich vor kurzem das MacBook für ein paar Euro gekauft haben, jetzt doch nicht freuen.
Richtig so. Fehler können passieren!
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[1] Meine Quelle
chrispac antwortet auf enixx
11.08.2009 10:28
Otto hatte einen Fehler gemacht?

Quelle faszinierender Weise auch. 97% reduzierte Töpfe und Bräter, günstiges Geschirr etc. Soviel "preiswerte" Kundenfreundlichkeit wurde gar in diversen Foren diskutiert und viele alte Kunden wie "Neukunden" fanden Ihren Weg zu Quelle.

Dieses Urteil halte ich im Grund für richtig, gebe jedoch zu bedenken, dass Schnäppchen und Dumpingpreise von einigen Anbietern scheinbar willentlich genutzt werden um Neukundenzahlen zu generieren und kostengünstig zu werben. Dieses Verhalten wiederstrebt dem ehrlichen Wettbewerb und die Justiz sollte "versehentliche" Falschauszeichnungen daher auf Häufikeit prüfen, statt pauschale Urteile zu fällen.