Urteil

Urteil: Kein Anspruch auf DVD-Player für 1 Cent

Kläger hatte fehlerhaft bepreiste Geräte bestellt und auf Lieferung bestanden
Von dpa / Marc Kessler

Kunden haben grundsätzlich keinen Anspruch auf den Kauf eines Geräts, das mit einem offensichtlich falschen Preis ausgezeichnet wurde. Das geht aus einem heute bekannt gewordenen Urteil des Amtsgerichts Frankfurt hervor. Die Klage eines Kunden gegen einen Internet-Versandhandel wurde zurückgewiesen. Der Kläger hatte vor Gericht den Kauf von 40 DVD-Playern zum Gesamtpreis von nur 40 Cent erzwingen wollen (Az.: 30 C 3125/08-47).

Die Firma hatte auf ihrer Internet-Seite wegen eines Computerfehlers die Geräte statt wie vorgesehen für jeweils 49 Euro zum Stückpreis von nur 1 Cent angeboten. Der spätere Kläger witterte ein "Schnäppchen" und fragte an, ob gleich 40 Geräte lieferbar seien. Die Firma bejahte die Anfrage, weigerte sich jedoch, die Geräte auszuliefern, weil der Fehler zwischenzeitlich bemerkt worden war.

Reine Verfügbarkeitsaussage ist nicht bindend

Laut Urteil ist durch die bloße Mitteilung, Gegenstände seien auf Lager und damit verfügbar, noch nicht bereits ein Kaufvertrag zustande gekommen. Dies gelte umso mehr, da der Kaufpreis offensichtlich unrichtig gewesen sei. Auch wenn ein Vertrag zustande gekommen wäre, hätte er im Wege der "Irrtumsanfechtung" annulliert werden können.