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irrenhaus perfekt


10.08.2009 18:58 - Gestartet von Pieter6
1 mal so und 1 mal so
http://www.jurablogs.com/de/olg-koeln-auch-ruinoese-ebay-vertraege-sind-bindend
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[1] andy-zeitz antwortet auf Pieter6
10.08.2009 19:12

einmal geändert am 10.08.2009 19:26
Benutzer Pieter6 schrieb:
1 mal so und 1 mal so http://www.jurablogs.com/de/olg-koeln-auch-ruinoese-ebay-vertra
ege-sind-bindend

DAs ist nicht ganz richtig. Bei einem Ebay-Angebot handelt es sich um eine Auktion. Wenn diese bei 1,- Euro startet muss man auch davon ausgehen das der Artikel nur ein Gebot von 1,- Euro bekommt. Bei einem Internetshop ist das etwas anders. Der Shop bietet Ware an und der Kunde stellt für den Artikel ein sogenanntes Kaufangebot. Das Kaufangebot nimmt der Händler mit dem zusenden einer verbindlichen Auftragsbestätigung an. Wenn aber wie im von Teltarif beschrieben Fall ein Fehler vorliegt muss er das Kaufangebot des Kunden nicht annehmen.
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[1.1] spunk_ antwortet auf andy-zeitz
10.08.2009 22:13
Benutzer andy-zeitz schrieb:

DAs ist nicht ganz richtig. Bei einem Ebay-Angebot handelt es sich um eine Auktion.


es gibt auch _nur_ Sofortkauf Angebote.

wenn dabei ein fehler auftaucht war es bisher bindend.... nun kann man zumindest versuchen dieses Urteil als Basis heranzuziehen.
perfekt.
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[1.1.1] andy-zeitz antwortet auf spunk_
10.08.2009 22:27
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer andy-zeitz schrieb:

DAs ist nicht ganz richtig. Bei einem Ebay-Angebot handelt es sich um eine Auktion.


es gibt auch _nur_ Sofortkauf Angebote.

wenn dabei ein fehler auftaucht war es bisher bindend.... nun kann man zumindest versuchen dieses Urteil als Basis heranzuziehen.
perfekt.

Ich hatte mich auf den verlinkten Fall bezogen und da handelte es sich um eine Auktion.