Benutzer suenkenberg schrieb:
Auch bekommt man sofort mit den vielen 1und1 -Inkassos zu tun,warum geht 1und 1 nicht den direkten Weg über ein ordentliches Gericht????????
Unabhängig von der Berechtigung ist dagegen nichts zu sagen, weil das die übliche Eskalations-Reihenfolge ist. Man muss doch nicht immer mit der großen Keule anfangen.
Oft genug reicht das ja auch schon, leider aber auch bei windigen Geschäftemachern, die Leuten unberechtigt Rechnungen über angeblich in Anspruch genommene Dienste ins Haus schicken.
In jedem Falle gilt (besonders natürlich, wenn man meint, im Recht zu sein): auf Inkassoschreiben muss man überhaupt nicht reagieren, egal, wie sich der Ton mit jedem Schreiben abkühlt und welche phantasievollen Mahnbeträge sie sich auch einfallen lassen, denn das sind nur private Firmen und keine staatlichen Institutionen der Justiz.
Erst wenn die Firma, die Geld von Dir will den Fall der Justiz übergibt, flattert ggf. ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus. Auf den gilt es schnellstens zu reagieren und entsprechend zu beantworten.
Mir ist aber kein Fall bekannt, wo einer der eben beschriebenen dubiosen Firmen diesen Schritt gegangen ist, denn sie wissen, dass es vor Gericht sehr wahrscheinlich SIE sind, die einen über die Mütze bekommen.