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Antwort auf Schreiben Schadenersatz


30.01.2010 13:02 - Gestartet von spoilerjunkie
Hallo,

ich habe an Envacom ein Schreiben betreffend Schadenersatz geschrieben und nun eine Antwort erhalten.

Irgendwie haben die meinen Brief nicht gelesen, denn ich habe scheinbar ein Standard-Antwortschreiben erhalten, das der Praktikant ausdrucken durfte.

Sie müssen auf der Kündigung bestehen. Nun ja, gegen die hatte ich ja nix, ich wollte ja nur meine Auslagen zurück.

Sie würden sich freuen, wenn ich den neuen Tarif nehmen würde. (Okay, den Satz, daß ich ihr Geschäftsgebaren für untragbar halte und somit nix mehr mit ihnen zu tun haben möchte, haben sie wohl überlesen. Daß ich mittlerweile einen Surfstick habe und versorgt bin, wohl auch.)

"Schadenersatzansprüche oder sonstige Aufwendungen können wir leider nicht erfüllen. Natürlich steht Ihnen der Rechtsweg jederzeit frei. Vielen Dank für Ihr Verständnis."

Tja, hätte ich als "Normalkunde" versucht, irgendwo aus einem 24-Monats-Vertrag rauszukommen, wäre das nie gelungen. Die sitzen da als Anbieter irgendwie am längeren Hebel.

War schon jemand bei der Verbraucherzentrale oder beim Anwalt?

Danke für Eure Rückmeldungen.
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[1] hafenbkl antwortet auf spoilerjunkie
30.01.2010 17:09

einmal geändert am 30.01.2010 17:10
Benutzer spoilerjunkie schrieb:
War schon jemand bei der Verbraucherzentrale oder beim Anwalt?

Ich war sogar vor dem Amtsgericht Wiesbaden. Über den Ausgang der mündlichen Verhandlung am 08.12.2009 mit envacom, Aktenzeichen 92 C 6850/09 (28), kann ich mich leider nicht äußern.
Ich kann dir nur dringend raten, dich schnellstmöglich bei RA Wüstenberg
http://www.wüstenberg-medienrecht.de/
zu melden.
Du wirst nicht enttäuscht werden.
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[1.1] hotte70 antwortet auf hafenbkl
31.01.2010 03:55
Wie war es denn möglich so schnell nach der Kündigung von envacom schon einen Gerichtstermin zu bekommen?


Benutzer hafenbkl schrieb:
Benutzer spoilerjunkie schrieb:
War schon jemand bei der Verbraucherzentrale oder beim Anwalt?

Ich war sogar vor dem Amtsgericht Wiesbaden. Über den Ausgang der mündlichen Verhandlung am 08.12.2009 mit envacom, Aktenzeichen 92 C 6850/09 (28), kann ich mich leider nicht äußern.
Ich kann dir nur dringend raten, dich schnellstmöglich bei RA Wüstenberg
http://www.wüstenberg-medienrecht.de/
zu melden.
Du wirst nicht enttäuscht werden.
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[1.1.1] hafenbkl antwortet auf hotte70
31.01.2010 07:09
Benutzer hotte70 schrieb:
Wie war es denn möglich so schnell nach der Kündigung von envacom schon einen Gerichtstermin zu bekommen?

Schon mal was von Vorläufigem Rechtsschutz (Einstweilige Verfügung/Einstweilige Anordnung) gehört?
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[1.2] spoilerjunkie antwortet auf hafenbkl
31.01.2010 09:21
Benutzer hafenbkl schrieb:
Ich war sogar vor dem Amtsgericht Wiesbaden. Über den Ausgang der mündlichen Verhandlung am 08.12.2009 mit envacom, Aktenzeichen 92 C 6850/09 (28), kann ich mich leider nicht äußern.
Ich kann dir nur dringend raten, dich schnellstmöglich bei RA Wüstenberg
http://www.wüstenberg-medienrecht.de/
zu melden.
Du wirst nicht enttäuscht werden.

Oh, danke für den Tip.

Was muß man denn kostenmäßig für die Geschichte einkalkulieren?
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[1.2.1] hafenbkl antwortet auf spoilerjunkie
31.01.2010 16:22
Benutzer spoilerjunkie schrieb:
Was muß man denn kostenmäßig für die Geschichte einkalkulieren?

Das kann ich dir leider nicht sagen, da es bei mir um Vorläufigen Rechtsschutz ging und dafür dürfte es inzwischen zu spät sein.

Aber so gaanz allgemein ist es zum Einen ja so, dass die Partei, die verliert, alles bezahlen muss und zum Anderen muss es ja gar nicht bis vor das Gericht gehen, denn da war envacom ja schon... Insofern...:
Am besten RA Wüstenberg fragen.
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[2] hotte70 antwortet auf spoilerjunkie
31.01.2010 03:54
Naja, hätte mich auch stark gewundert, wenn die dir deine Kosten anstandslos erstattet hätten. Drohungen werden die nicht interessieren, da muss man schon rechtliche Schritte einleiten.