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Gilt das für ALLE DSL-Verträge?


24.11.2009 10:26 - Gestartet von hafenbkl
Normalerweise geht die envacom-Rechnung für mein CalleroDSL SuperDSL 2008 (Mindesvertragslaufzeit 24 Monate, von mir auf nächstes Jahr gekündigt) von Mitte des Monats bis Mitte des nächsten Monats.

Die letzte Rechnung ging aber nur einen halben Monat bis 30.11.2009. Das wunderte mich und ich habe bei envacom angerufen. Antwort: "Da hat sich nur die Abrechnung geändert. Die beginnt künftig immer am 1."

Muss ich jetzt auch mit einer unverschämt kurzen Kündigung rechnen?

In den für mich geltenden AGB steht folgender Satz:
"9.2 Soweit in den Leistungsbeschreibungen keine anderen Kündigungsfristen definiert sind, ist eine Kündigung immer mit einer *Frist von 1 Monat* zum Ablauf eines Kalendermonats möglich, *jedoch nicht vor Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit*."
Kündigungsfristen gelten doch für beide Parteien?
Diese Frist kann envacom bei mir nicht zum 30.11.2009 einhalten.
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[1] bartd antwortet auf hafenbkl
24.11.2009 10:33
Benutzer hafenbkl schrieb:
...
Muss ich jetzt auch mit einer unverschämt kurzen Kündigung rechnen?


ja!!!
gerade bei hotline angerufen:
ALLE dsl-verträge werden zum 30.11. gekündigt.
agb-verstoß (1 monat kündigungsfrist) wird 'riskiert'
...
(mir bleibt die sprache weg)
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[1.1] zenga2k antwortet auf bartd
24.11.2009 10:55
Benutzer bartd schrieb:
Benutzer hafenbkl schrieb:
...
Muss ich jetzt auch mit einer unverschämt kurzen Kündigung rechnen?


ja!!!
gerade bei hotline angerufen:
ALLE dsl-verträge werden zum 30.11. gekündigt. agb-verstoß (1 monat kündigungsfrist) wird 'riskiert' ...
(mir bleibt die sprache weg)

Ist denn überhaupt bei einem von den Störungen nicht betroffenen Kunden eine Kündigung eingetroffen?
Also bei mir nicht. Und bei meinen Eltern und Schwiegereltern bisher auch nicht.
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[1.1.1] bartd antwortet auf zenga2k
24.11.2009 11:03
Benutzer zenga2k schrieb:
Ist denn überhaupt bei einem von den Störungen nicht betroffenen Kunden eine Kündigung eingetroffen? Also bei mir nicht. Und bei meinen Eltern und Schwiegereltern bisher auch nicht.

lt. hotline sind die briefe am freitag raus ...
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[1.1.1.1] karmic.koala antwortet auf bartd
24.11.2009 11:26
Ich habe heute der Kündigung widersprochen, und werde Ersatzbeschaffungskosten bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit in Rechnung stellen. Inzwischen sauge ich noch mal das Internet leer.
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[1.1.2] zbsi antwortet auf zenga2k
24.11.2009 12:31
Benutzer zenga2k schrieb:
Ist denn überhaupt bei einem von den Störungen nicht betroffenen Kunden eine Kündigung eingetroffen?

Ja.
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[1.1.3] rmax antwortet auf zenga2k
24.11.2009 21:57
Benutzer zenga2k schrieb:

Ist denn überhaupt bei einem von den Störungen nicht betroffenen Kunden eine Kündigung eingetroffen? Also bei mir nicht. Und bei meinen Eltern und Schwiegereltern bisher auch nicht.

Wir haben hier die gleiche Konstellation: Eltern, Schwiegereltern und mein Anschluß. Alle drei waren nicht von den Störungen betroffen und wurden mit einem Schreiben, das auf den 18.11. datiert und erst heute eingegangen ist, zum 30.11. gekündigt.

Für alle drei Anschlüsse gilt laut der beim Vertragsschluß gültigen AGB (die seitdem durch callando bzw. envacom für Bestandsverträge nicht geändert wurden) eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der jeweils drei Monate laufenden Mindest- bzw. Folgelaufzeit. Da die Verträge damals Ende Dezember und Mitte Februar begonnen haben, hätte envacomm uns frühestens auf Ende März bzw. Mitte Mai 2010 kündigen können.

Wenn der Anbieter mit Vorleistungsanbietern Verträge abschließt, die kürzer laufen als die, die er seinen Kunden abietet, dann macht er das auf eigenes Risiko. Nach meinem Verständnis berechtigt ihn die Kündigung des Vorleistungsanbieters nicht dazu, sich mit einem nebulösen Hinweis auf ein angebliches gesetzliches Sonderkündigungsrecht aus dem Vetrag zu stehlen.
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[1.1.3.1] zenga2k antwortet auf rmax
24.11.2009 22:12
Benutzer rmax schrieb:

Für alle drei Anschlüsse gilt laut der beim Vertragsschluß gültigen AGB (die seitdem durch callando bzw. envacom für Bestandsverträge nicht geändert wurden) eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der jeweils drei Monate laufenden Mindest- bzw. Folgelaufzeit. Da die Verträge damals Ende Dezember und Mitte Februar begonnen haben, hätte envacomm uns frühestens auf Ende März bzw. Mitte Mai 2010 kündigen können.

Wenn der Anbieter mit Vorleistungsanbietern Verträge abschließt, die kürzer laufen als die, die er seinen Kunden abietet, dann macht er das auf eigenes Risiko. Nach meinem Verständnis berechtigt ihn die Kündigung des Vorleistungsanbieters nicht dazu, sich mit einem nebulösen Hinweis auf ein angebliches gesetzliches Sonderkündigungsrecht aus dem Vetrag zu stehlen.

Ja sicher hast Du recht und ich finds auch eine Schweinerei, was Envacom hier abzieht. Wäre ja schon froh, wenn sie einem wenigstens einen Monat Zeit eingeräumt hätten.
Nur wenn man jetzt klagt, kriegt man u.U. nur die 5 Euro/Monat ersetzt und das ist es nicht wert.
Ich zieh jetzt alle zu Vodafone um, gibt grad ein nettes Angebot mit 215 Euro Auszahlung.

http://talkthisway.de/details/139/+vodafone+dsl+tt-aktion.htm
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[1.2] Ja: Gilt für ALLE DSL-Verträge
hafenbkl antwortet auf bartd
25.11.2009 13:49
Benutzer bartd schrieb:
Benutzer hafenbkl schrieb:
...
Muss ich jetzt auch mit einer unverschämt kurzen Kündigung rechnen?


ja!!!
gerade bei hotline angerufen:
ALLE dsl-verträge werden zum 30.11. gekündigt. agb-verstoß (1 monat kündigungsfrist) wird 'riskiert' ...
(mir bleibt die sprache weg)

Muß ich inzwischen bestätigen: Gestern habe auch ich die Kündigung zum 30.11.2009 erhalten.
Ich werde die Kündigung akzeptieren, aber nur gem. AGB zum 31.12.2009 unter Hinweis auf Schadenersatz.

Dass Freenet verkauft wird, war schon lange klar. Da muss man als envacom einen Plan B in der Schublade haben.

Freenet hat sicher nicht am 18.11.2009 zum 30.11.2009 gekündigt. Da meine Rechnung auf einmal nur noch bis 30.11. lief, wusste envacom spätestens bei der Rechnungserstellung von der Kündigung.

Was Vorlieferanten von envacom machen, ist mir völlig wurscht. Ich habe einen Vertrag mit envacom, an den sich BEIDE Seiten zu halten haben! Sollen sie doch einen anderen Vorlieferanten nehmen. Zahlen sie eben drauf. Mir egal.
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[1.2.1] cello antwortet auf hafenbkl
25.11.2009 14:08
Benutzer hafenbkl schrieb:
Benutzer bartd schrieb:
gerade bei hotline angerufen: ALLE dsl-verträge werden zum 30.11. gekündigt. agb-verstoß (1 monat kündigungsfrist) wird 'riskiert' ...
(mir bleibt die sprache weg)


...Was Vorlieferanten von envacom machen, ist mir völlig wurscht. Ich habe einen Vertrag mit envacom, an den sich BEIDE Seiten zu halten haben! Sollen sie doch einen anderen Vorlieferanten nehmen. Zahlen sie eben drauf. Mir egal.



dito. Spieß umdrehen.
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" SGDH,
ein Eigentümerwechsel hat nie fristverändernden Einfluß auf bestehende Verträge. Bitte prüfen Sie daher die angebliche Kündigung der freenet-AG Ihnen gegenüber.

Unabhängig davon betrifft sie nicht unser Vertragsverhältnis.
Ihre am 18.11.2009 ausgesprochene Kündigung wird laut AGBn rechtskräftig zum xx.xx.xxxx.

Bitte erfüllen Sie bis dahin unseren Vertrag.

Sollten Sie Wert auf eine vorzeitige Vertragsauflösung legen,
biete ich Ihnen eine fristlose Aufhebung gegen Zahlung einer Entschädigung (zum Überbrücken mittels UMTS, Erwerb, Einrichtung, Volumen) iHv yyy,- EUR an.

Mit Abschaltung Ihrer Dienstleistung vor dem xx.xx.xxxx treten Sie diese einvernehmliche Lösung an, umd akzeptieren die Fälligkeit og. Summe.

Die Vorfälligkeitsentschädigung erbitte ich binnen 10 Tagen nach Abschaltung auf mein Konto zzz."
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Bin gespannt, wann sie reagieren. Wenn nicht, und sie abschalten, ist obiges ein einseitiger Vertrag - damit wirds einfacher mit der geforderten Entschädigungssumme.