Benutzer Chakuza1984 schrieb:
Zudem wollte meine Schwester aus diesem völlig misslungenen Vertrag raus der Aufgrund von 1&1 nicht zustande kam, dies jedoch verweigerte man ihr mit der Begründung sie hätte einen Rechtswirksamen Vertrag geschlossen und diesen hätte sie gefälligst einzuhalten.
Auch 1&1 hat den Vertrag gefälligst einzuhalten.
Mittlerweile ist seit gut 2 Monaten "Funkstille" bei 1&1, man meldet sich gar nicht mehr bei ihr. Meine Schwester würde gerne von diesem Vertrag zurücktreten, steht jetzt aber völlig im Dunkeln.
BGB §281, 282, 286, 287, 241
wobei im Text 1&1 der "Schuldner" ist, weil die Firma die Leistung schuldet.
Sie sollte per Einschreiben+Rückschein 1&1 eine Frist von mindestens zwei Wochen setzen, die Leistung (funktionsfähige Verbindung) zu erbringen, und für den Fall, dass das nicht geschieht, wegen "Nichterfüllung" vom Vertrag zurücktreten.-