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Die EU-Staaten können auch einfach austreten


20.07.2011 00:41 - Gestartet von paresc
Die EU-Staaten können, wenn sie dem Diktat aus Brüssel nicht folgen wollen, auch einfach austreten. Das sollte man nicht vergessen.
Mal sehen, wie es der EU gefallen würde, wenn Deutschland austritt.
Aber das wird eh nicht geschehen, dann gibt es eher ein "Europa der zwei Geschwindigkeiten", also ein Europa, in dem Richtlinien der EU gelten und eins, in dem sie nicht gelten.

Ich weiß, das ist jetzt eher allgemein und gehört nicht nur zu dieser EU-Richtlinie, aber das muss mal gesagt werden.
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[1] niveaulos antwortet auf paresc
20.07.2011 08:03
Benutzer paresc schrieb:
Die EU-Staaten können, wenn sie dem Diktat aus Brüssel nicht folgen wollen, auch einfach austreten. Das sollte man nicht vergessen.
Mal sehen, wie es der EU gefallen würde, wenn Deutschland austritt.
Aber das wird eh nicht geschehen, dann gibt es eher ein "Europa der zwei Geschwindigkeiten", also ein Europa, in dem Richtlinien der EU gelten und eins, in dem sie nicht gelten.

Ich weiß, das ist jetzt eher allgemein und gehört nicht nur zu dieser EU-Richtlinie, aber das muss mal gesagt werden.

Und dann muss auch mal gesagt werden, dass nicht eine "ominöse" EU diese Richtline als verbindlich für die einzelnen Staaten beschlossen hat sondern die jeweiligen Ministerialen Vertreter im Auftrag der Mitgliedsstaaten selbst (mit Zustimmung des Europäischen Parlamentes). Und zwar im konkreten Fall hier soweit ich das recherchieren konnte sogar alle Staaten ohne Gegenstimme. Hier von einem "Diktat" aus Brüssel zu sprechen ist absurd und zeugt von völliger Unkentniss der Strukturen und Prozessabläufe in der Europäischen Union. Aber "die EU ist böse und brummt uns immer Sachen auf die wir gar nicht wollen" ist halt immer so schön einfach, gell...

Das ist dann ungefähr so, als wenn das NRW-Verkehrsministerium die Bundesregierung aufgrund einer NRW-Regierungsentscheidung dazu drängt eine PKW-Maut einzuführen, die Bundesregierung diesem Vorschlag folgt und diese Maut beschließt - und dannn ausgerechnet dass NRW-Verkehrsministerium die dazu notwendige Ausführungsverordnung selbst einfach verweigert.