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Umsetzung


25.05.2011 14:44 - Gestartet von Arc092
Habe ich das jetzt richtig verstanden:

Die im Artikel aufgeführten Punkte müssten ab heute umgesetzt werden?

Wenn ja: kann es sein, dass es weder Vodafone noch T-Mobile tun?

lG
Arc
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[1] interessierter_Laie antwortet auf Arc092
25.05.2011 15:20
Benutzer Arc092 schrieb:
Habe ich das jetzt richtig verstanden:

Die im Artikel aufgeführten Punkte müssten ab heute umgesetzt werden?

nein bis heute! jedoch nur in nationales Recht der Mitgliedsstaaten

Wenn ja: kann es sein, dass es weder Vodafone noch T-Mobile tun?

Ja kann es (e+ und o2 auch nicht) denn wer bisher gepennt hat ist unsere Regierung (und bestimmt viele andere), die die Umsetzung in nationales Recht nicht erledigt hat.
EU Richtlinien sind zwar für die Mitgliedsstaaten verpflichtend nicht jedoch für die Unternehmen, für die gelten erst die nationalen Gesetze.

Das ist bei der EU aber so üblich, erst mal passiert nichts und wenn sich dann jemand beschwert das Mitglied x Richtlinie y noch nicht umgesetzt wird ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und es passiert wieder nichts. Dann kommt irgendwann eine Sanktionsandrohung und dann wird die Richtlinie kurz vor knapp in nationales Recht umgesetzt;)
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[1.1] reiseesel antwortet auf interessierter_Laie
25.05.2011 17:28
Benutzer interessierter_Laie schrieb:
Benutzer Arc092 schrieb:
Habe ich das jetzt richtig verstanden:

Die im Artikel aufgeführten Punkte müssten ab heute umgesetzt werden?

nein bis heute! jedoch nur in nationales Recht der Mitgliedsstaaten

Wenn ja: kann es sein, dass es weder Vodafone noch T-Mobile tun?

Ja kann es (e+ und o2 auch nicht) denn wer bisher gepennt hat ist unsere Regierung (und bestimmt viele andere), die die Umsetzung in nationales Recht nicht erledigt hat. EU Richtlinien sind zwar für die Mitgliedsstaaten verpflichtend nicht jedoch für die Unternehmen, für die gelten erst die nationalen Gesetze.

Das ist bei der EU aber so üblich, erst mal passiert nichts und wenn sich dann jemand beschwert das Mitglied x Richtlinie y noch nicht umgesetzt wird ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und es passiert wieder nichts. Dann kommt irgendwann eine Sanktionsandrohung und dann wird die Richtlinie kurz vor knapp in nationales Recht umgesetzt;)

Genau so ist es: die EU verpflichtet die Regierungen, etwas in nationales Recht umzusetzen. Verpflichteter ist hier also die jeweilige Regierung.

Die Unternehmen in den einzelnen Ländern dürfen / müssen den EU-Willen also erst dann umsetzen, wenn die eigene Regierung das entsprechende nationale Recht geschaffen hat. Der Verbraucher hat also solange keinen Anspruch darauf, wie die eigene Regierung untätig bleibt.

"bestraft" werden kann von der EU also nur die nationale Regierung.

Die Novellierung des TKG ist für Herbst geplant, dann gilt das auch für uns. ( es sei denn, diverse Ausführungsverordnungen fehlen noch bis 2450 oder so...)

viele Grüße,

reiseesel
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[1.1.1] interessierter_Laie antwortet auf reiseesel
25.05.2011 18:15
Benutzer reiseesel schrieb:

Die Unternehmen in den einzelnen Ländern dürfen / müssen den EU-Willen also erst dann umsetzen, wenn die eigene Regierung das entsprechende nationale Recht geschaffen hat.

Nein dürfen dürfen sie jetzt schon.
In vielen Fällen klappt die Übernahme eines Anschlusses / einer Rufnummer ja hierzulande auch innerhalb eines Werktages.
Wenns mal nicht rund läuft steht man zukünftig aber nicht ohne Anschluss da, denn wenn gehts ja richtig schief.
In anderen EU Ländern sieht es diesbezüglich deutlich schlechter aus.
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[1.1.1.1] Arc092 antwortet auf interessierter_Laie
25.05.2011 18:33

einmal geändert am 25.05.2011 18:36
Ich danke euch für die Infos :)

Mal noch etwas anderes:

Wie sieht es eigentlich mit der Änderung des Umsatzsteuerrechtes vom 01.01.2011 aus? Kennt sich jemand von euch auf diesem Gebiet aus?

Es geht um folgendes:

"Aufgrund einer Änderung des deutschen Umsatzsteuerrechts sind Roaming-Umsätze von Privatkunden mit Ursprung aus Nicht-EU-Ländern ab/seit dem 01.01.2011 nicht mehr umsatzsteuerpflichtig."
Quelle: o2 Homepage

Müssten dann nicht die Preise um die enthaltene USt. gesenkt werden? Also wenn die SMS vor dem 1.1.2011 0,46€ mit USt. gekostet hat, so dürfte doch diese jetzt nur noch 0,39€ kosten oder? Weil wenn der Betreiber den Preis beibehält liegt doch eine Preiserhöhung vor, die dem Kunden mitgeteilt werden muss. Liege ich da richtig?
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[1.1.1.2] koelli antwortet auf interessierter_Laie
26.05.2011 14:02
Benutzer interessierter_Laie schrieb:
In vielen Fällen klappt die Übernahme eines Anschlusses / einer Rufnummer ja hierzulande auch innerhalb eines Werktages.

Also ich verstehe das so:
Kunde X hat einen Vertrag ohne Mindestlaufzeit bei Alice und kann künftig innerhalb eines Tages mit seiner Rufnummer zu 1&1 wechseln.
Das ist ja derzeit nicht möglich. Gerade mit Rufnummernportierung dauert so ein Wechsel immer ein paar Wochen, da die Firmen ja angeblich so viel Zeit brauchen, um sich auf einen Portierungstermin zu einigen
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[1.1.1.2.1] interessierter_Laie antwortet auf koelli
26.05.2011 14:25
Benutzer koelli schrieb:
Benutzer interessierter_Laie schrieb:
In vielen Fällen klappt die Übernahme eines Anschlusses / einer Rufnummer ja hierzulande auch innerhalb eines Werktages.

Also ich verstehe das so:
Kunde X hat einen Vertrag ohne Mindestlaufzeit bei Alice und kann künftig innerhalb eines Tages mit seiner Rufnummer zu 1&1 wechseln.

Nein, das wird niemals funktionieren.
Zum einem steht dem auch die Kündigungsfrist entgegen und zum anderen wäre es ach etwas zu viel verlangt heute zu sagen man wechselt von A zu B und morgen soll alles reibungslos laufen, das wäre utopisch!

Es geht wirklich um die Ausfallzeiten die entstehen, wenn man aus einem 24 Monatsvertrag bei A kommt B aber erst 1-2 Wochen nach Ende der Laufzeit bei A den Anschluss schalten kann.
Andere EU Länder haben in diesen Szenarien deutlich mehr Ausfälle als wir hierzulande.


Das ist ja derzeit nicht möglich. Gerade mit Rufnummernportierung dauert so ein Wechsel immer ein paar Wochen, da die Firmen ja angeblich so viel Zeit brauchen, um sich auf einen Portierungstermin zu einigen.

Daran wird sich nichts ändern und bis zu 4 Wochen (entspricht der üblichen Kündigungsfrist bei Verträgen ohne feste Laufzeit) finde ich auch absolut OK.