Thread
Menü

Digitale Signatur


07.01.2010 12:10 - Gestartet von ThomasB

Und wie sieht es mit steuerlich ordnungsgemäßen Rechnungen aus ?

Umsatzsteuerlich sind die nicht ordnungsgemäß, da keine digital signierten Rechnungen zur Verfügung gestellt werden.

Wie soll man dann vorgehen wenn das Finanzamt mal nicht mitspielt für den Vorsteuerabzug und vielleicht auch noch den Betriebsausgabeabzug versagen will ?
Menü
[1] brusch antwortet auf ThomasB
07.01.2010 12:22
Benutzer ThomasB schrieb:
...
Umsatzsteuerlich sind die nicht ordnungsgemäß, da keine digital signierten Rechnungen zur Verfügung gestellt werden.

Wenn man das braucht, nimmt man halt einen anderen Tarif.

Wie soll man dann vorgehen wenn das Finanzamt mal nicht mitspielt für den Vorsteuerabzug und vielleicht auch noch den Betriebsausgabeabzug versagen will ?

Wenn der Vorsteuerabzug relevant wird, gibt es sicher andere Tarife, die ähnlich günstig sind, aber Papierrechnung bieten.

Für die Betriebsausgaben kann man problemlos eine Pauschale ansetzen.

Wenn man da drüber liegt, sollte es auch kein Problem sein, 1..2 Eu mehr für die Rechnung zu zahlen.
Ansonsten mach man was falsch und sollte sich ein anderes Tätigkeitsfeld suchen.
Menü
[1.1] Pieter6 antwortet auf brusch
07.01.2010 12:41
...........Ansonsten mach man was falsch und sollte sich ein anderes Tätigkeitsfeld suchen.

oh mann selten 2010 so gelacht wie auf diesen satz,hast recht !
richtig lustig hier zu lesen wie ihr alle im sinne der landes leiter und lenker funktioniert .........
über was für 1 MÜLL denkt ihr den ploß in eurer freizeit nach oder habt ihr garkeine mehr? nneee nix mehr mit denken immer schön funktionieren und mit vollgas gegen die wand .......................... lach .....!
Menü
[2] Monika Penthouse antwortet auf ThomasB
07.01.2010 12:57

einmal geändert am 07.01.2010 13:01
Benutzer ThomasB schrieb:

Wie soll man dann vorgehen wenn das Finanzamt mal nicht mitspielt für den Vorsteuerabzug und vielleicht auch noch den Betriebsausgabeabzug versagen will ?


Ist das Kind bei dir schon in den Brunnen gefallen?
Da gibt es meiner Ansicht nach zwei Möglichkeiten:

1. Das machen, was das Finanzamt gerne hätte.

Doch da ich zivilen Ungehorsam klasse finde, würde ich

2.Den Rechtsweg zu beschreiten. Das könnte so aussehen, daß du versuchst, ein Rechnungsfax mit einer nicht digital signierten E-Mail Rechnung gleichstellen zu lassen.

Für das Fax ist vorgeschrieben, daß:

Es von Standard-FAX zu Standard-FAX gesendet werden muß und
Rechnungsausteller und Rechnungsempfänger eine ausgedruckte Papier-Kopie aufbewahren müssen.

Somit muß gewährleistet sein, daß beide E-Mail Parteien einen Ausdruck der Rechnung haben.

Zusätzlich müssen selbstverständlich alle internen Daten der Geschäftsbeziehung korrekt angegeben sein, sprich Kundennummer, Handelsregisternummer, Steuernummer, etc..

Dann berufst du dich auf das Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf, 16.Senat, 09.07.2009, Aktenzeichen 16 K 572/09 E.

Vielleicht funktioniert es. Viel Glück.

Monika
Menü
[3] spaghettimonster antwortet auf ThomasB
07.01.2010 23:24
Benutzer ThomasB schrieb:

Und wie sieht es mit steuerlich ordnungsgemäßen Rechnungen aus ?

Umsatzsteuerlich sind die nicht ordnungsgemäß, da keine digital signierten Rechnungen zur Verfügung gestellt werden.

Das konnte die klagende Verbraucherzentrale nicht geltend machen, weil das steuerliche Absetzen von Arbeitsausgaben kein Verbraucherrecht ist. Im Übrigen hat das Gericht ja gesagt, dass es unzulässig wäre, wenn der Anbieter ausschließlich Onlinerechnungen anböte. Ähnliches hat auch die BNetzA im Zusammenhang mit dem Einzelverbindungsnachweis bereits verfügt.