Benutzer ThomasB schrieb:
Wie soll man dann vorgehen wenn das Finanzamt mal nicht mitspielt für den Vorsteuerabzug und vielleicht auch noch den Betriebsausgabeabzug versagen will ?
Ist das Kind bei dir schon in den Brunnen gefallen?
Da gibt es meiner Ansicht nach zwei Möglichkeiten:
1. Das machen, was das Finanzamt gerne hätte.
Doch da ich zivilen Ungehorsam klasse finde, würde ich
2.Den Rechtsweg zu beschreiten. Das könnte so aussehen, daß du versuchst, ein Rechnungsfax mit einer nicht digital signierten E-Mail Rechnung gleichstellen zu lassen.
Für das Fax ist vorgeschrieben, daß:
Es von Standard-FAX zu Standard-FAX gesendet werden muß und
Rechnungsausteller und Rechnungsempfänger eine ausgedruckte Papier-Kopie aufbewahren müssen.
Somit muß gewährleistet sein, daß beide E-Mail Parteien einen Ausdruck der Rechnung haben.
Zusätzlich müssen selbstverständlich alle internen Daten der Geschäftsbeziehung korrekt angegeben sein, sprich Kundennummer, Handelsregisternummer, Steuernummer, etc..
Dann berufst du dich auf das Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf, 16.Senat, 09.07.2009, Aktenzeichen 16 K 572/09 E.
Vielleicht funktioniert es. Viel Glück.
Monika