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Was treibst solche Leute nur an?


07.01.2010 11:15 - Gestartet von niveaulos
Also zur Klarstellung: Da schließt jemand explizit einen Vertrag ab, der nur Onlinerechnung vorsieht - vermutlich um Geld zu sparen weil das zum damaligen Zeitpunkt wenn man Klagedauern berücksichtigt wohl billiger war obwohl er genauso einen anderen Vertrag mit Papierrechnung hätte abschließen können - und klagt dann bis vor den BGH weil er keine Rechnung auf Papier bekommt? Ich kann nur hoffen, dass sämtliche durch die Klage entstehenden Kosten in voller Höhe auf den Verursacher umgelegt werden. Manche Dinge sind einfach unglaublich.
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[1] 7VAMPIR antwortet auf niveaulos
07.01.2010 11:50
Im Prinzip hast Du recht.

Es ist auch in meinem Sinne Vertragsfreigeit
zu ermöglichen.
Wer sich also entschliesst einen solchen Vertrag
einzugehen, sollte nachher nicht meckern.

Andererseits sollte gegen einen vernünftigen
Aufpreis die Zusendung einer Papierrechnung
möglich sein.

Leider hat sich aber die Praxis durchgesetzt
verfügbaren Service nicht einzeln und zu einem
vernünftigen Preis anzubieten. Angeboten werden
regelmässig "Servicepakete" zu einem insgesamt
horrenden Preis. Die enthalten dann einen bunten
Strauss aus Service, den man sicher nicht
unbedingt braucht, nur weil man gerne eine
Papierrechnung möchte. Noch schlimmer ist es
wenn man einen völlig anders strukturierten
Vertrag schliessen müsste, nur um an einen
Papier EVN zu kommen.

Andererseits ist ein Online EVN ein durchaus
vertretbares Instrument. Ich selbst bevorzuge
Online EVN.

Wer jedoch erlebt hat, dass der manchmal für
längere Zeit nicht zugänglich ist, oder sonst
aus technischen Gründen nicht funktioniert,
freut sich über die gedruckte Alternative.

Ausserdem ist nicht einzusehen, dass ein
"Offlinekunde" nicht auch alle
Vertragsbedingungen bekommen sollte, die einem
Internetnutzer offenstehen.
Wo ein echter Mehraufwand entsteht, muss dieser
natürlich angemessen bezahlt werden.
2E je Papierrechnung sollten dabei nicht
überschritten werden.

Alles ist möglich. Der Preis muss eben stimmen.

01777VAMPIR ª directbox com







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[1.1] Schwachmaaat antwortet auf 7VAMPIR
07.01.2010 12:02
Ich würde es begrüßen wenn man die Rechnung via E-Mail zugesandt bekommen würde und diese nicht abrufen muss!
Das nervt!
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[1.1.1] RE: Was treibt solche Leute nur an?
Mitchel antwortet auf Schwachmaaat
07.01.2010 12:05
Benutzer Schwachmaaat schrieb:
Ich würde es begrüßen wenn man die Rechnung via E-Mail zugesandt bekommen würde und diese nicht abrufen muss! Das nervt!
Volle Zustimmung.
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[1.1.2] 7VAMPIR antwortet auf Schwachmaaat
07.01.2010 12:23
Email ist allerdings nicht das sicherste Medium.
Da müsste eine sichere Lösung gefunden werden.

Ich habe nix gegen Zusendung per Mail auf
Wunsch. Aber ich müsste die Wahl haben.

Sicherer als ein Brief im Hausflur ists allemal.
Ich habe da so meine Erfahrungen gemacht

01777VAMPIR ª directbox com
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[1.1.2.1] spaghettimonster antwortet auf 7VAMPIR
07.01.2010 23:42

einmal geändert am 07.01.2010 23:44
Benutzer 7VAMPIR schrieb:
Email ist allerdings nicht das sicherste Medium. Da müsste eine sichere Lösung gefunden werden.

Die gibt es schon. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat entschieden, dass Rechnungen notfalls gemailt werden können, EVN-Daten aber verschlüsselt gemailt werden müssen. Das unterliegt auch nicht der Disposition des Kunden, weil darin auch die EVN-Daten von Mitbenutzern und der Gesprächspartner enthalten sind. T-Mobile bietet das glaube ich an (Mail-Versand mit PGP). Die wenigsten Kunden kapieren das leider, so dass der Druck bei anderen Anbietern, die keine Fleißarbeit machen (vgl. diverse Billigstdiscounter, die du ja vorziehst), gering ist.

Sicherer als ein Brief im Hausflur ists allemal. Ich habe da so meine Erfahrungen gemacht

Würde ich nicht sagen. Online merkst du's nur nicht, wer alles mithört.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Neue-Details-zum-NSA-Lauschprogramm-enthuellt-201812.html
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[1.1.2.1.1] Schwachmaaat antwortet auf spaghettimonster
08.01.2010 07:12
Benutzer spaghettimonster schrieb:

Die gibt es schon. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat entschieden, dass Rechnungen notfalls gemailt werden können, EVN-Daten aber verschlüsselt gemailt werden müssen. Das unterliegt auch nicht der Disposition des Kunden, weil darin auch die EVN-Daten von Mitbenutzern und der Gesprächspartner enthalten sind.

Stimmt.Daran habe ich nicht gedacht.
Aber das stimmt. Hierüber kann ich als Kunde nicht entscheiden.
Es betrifft auch fremde Daten.

Mich nervt das Abrufen dennoch, so dass ich teilweise dann wieder die Papierrechnung bestellt habe.
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[1.1.2.1.2] 7VAMPIR antwortet auf spaghettimonster
08.01.2010 11:55
Benutzer spaghettimonster schrieb:
Benutzer 7VAMPIR schrieb:
7V Email ist allerdings nicht das sicherste Medium.
7V Da müsste eine sichere Lösung gefunden werden.

Die gibt es schon. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat entschieden, dass Rechnungen notfalls gemailt werden können, EVN-Daten aber verschlüsselt gemailt werden müssen. Das unterliegt auch nicht der Disposition des Kunden, weil darin auch die EVN-Daten von Mitbenutzern und der Gesprächspartner enthalten sind. T-Mobile bietet das glaube ich an (Mail-Versand mit PGP). Die wenigsten Kunden kapieren das leider, so dass der Druck bei anderen Anbietern, die keine Fleißarbeit machen (vgl. diverse Billigstdiscounter, die du ja vorziehst), gering ist.

Bei ALLMOBIL gibts den EVN auf Abruf und
monatlich zum ersten als Email. Dieses Verfahren
finde ich sehr angenehm.
http://www.prepaid-wiki.de/index.php5?title=Allmobil

Ich nutze die Flat zu Draht für 10E. In
Verbindung mit 9c für sonstiges im Inland ergibt
das für den Normaltelefonierer ein sehr
akzeptables Angebot.

7V Sicherer als ein Brief im Hausflur ists allemal.
7V Ich habe da so meine Erfahrungen gemacht
Würde ich nicht sagen. Online merkst du's nur nicht, wer alles mithört.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Neue-Details-zum-NSA-Lau
schprogramm-enthuellt-201812.html

Jaa Jaaa, weiss ich doch. Bei Email kann mancher
mitlesen. Das schrieb ich ja oben schon.

Ob aber NSA oder sonst ein Schlapphut meine
Mails liest, stört mich erheblich weniger als
Mitlesen durch Leute aus meinem unmittelbaren
Umfeld.
Mitlesen durch staatliche Institutionen ist
bezüglich des EVN völlig witzlos, nicht erst
seit der offiziellen Vorratsdatenspeicherung.

Ich möchte keinesfalls meinen EVN die Strasse
runterflattern sehen. Wer keinen persönlichen
Bezug zu mir hat, wird jedoch kaum Gewinn oder
Erleuchtung durch das Mitlesen erreichen können.
Dafür bin ich einfach zu wenig interessant.

Ich finde EVN per Mail weiterhin prima.
Der Kunde sollte aber die Wahl haben.

01777VAMPIR ª directbox com
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[1.1.3] brusch antwortet auf Schwachmaaat
07.01.2010 12:28
Benutzer Schwachmaaat schrieb:
Ich würde es begrüßen wenn man die Rechnung via E-Mail zugesandt bekommen würde und diese nicht abrufen muss! Das nervt!

Dagegen gibt es bestimmt Sicherheitsbedenken, Stichwort Phishing.
Ansonsten würde ich das auch sehr begrüssen.
Besonders bei Einzugsermächtigung.
Online-Archivierung muss aber trotzdem erhalten bleiben.
So eine Mail geht schnell mal verloren. Dann muss man sich am Monats-/Quartals-/Jahresende die Rechnungen von den verschiedenen Providern zusammenklauben können.
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[1.1.3.1] papaboy antwortet auf brusch
07.01.2010 19:07
Benutzer brusch schrieb:

Dagegen gibt es bestimmt Sicherheitsbedenken, Stichwort Phishing.
Ansonsten würde ich das auch sehr begrüssen.
Besonders bei Einzugsermächtigung.
Online-Archivierung muss aber trotzdem erhalten bleiben. So eine Mail geht schnell mal verloren. Dann muss man sich am Monats-/Quartals-/Jahresende die Rechnungen von den verschiedenen Providern zusammenklauben können.

Besonders toll ist doch, dass man nur 3 oder 6 Monate lang abrufen kann. Wer nicht abruft und speichert hat verloren. Auch das Phishing kann ich nicht akzeptieren. "Es liegt eine neue Rechnung im Kundenmenü [link]"... Da könnte mit wenig Aufwand eigentlich die Rechnung dranhängen.
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[2] spaghettimonster antwortet auf niveaulos
07.01.2010 23:16
Benutzer niveaulos schrieb:
Also zur Klarstellung: Da schließt jemand explizit einen Vertrag ab, der nur Onlinerechnung vorsieht - vermutlich um Geld zu sparen weil das zum damaligen Zeitpunkt wenn man Klagedauern berücksichtigt wohl billiger war obwohl er genauso einen anderen Vertrag mit Papierrechnung hätte abschließen können - und klagt dann bis vor den BGH weil er keine Rechnung auf Papier bekommt?

Hättest du die Entscheidung gelesen, wüsstest du, dass die Verbraucherzentrale geklagt und als solche natürlich keinen Vertrag abgeschlossen hat.

Ich kann nur hoffen, dass sämtliche durch die Klage entstehenden Kosten in voller Höhe auf den Verursacher umgelegt werden.

Selbstverständlich, die Kosten werden auf dich als Steuerzahler umgelegt werden.
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[2.1] niveaulos antwortet auf spaghettimonster
08.01.2010 08:38
Hättest du die Entscheidung gelesen, wüsstest du, dass die Verbraucherzentrale geklagt und als solche natürlich keinen Vertrag abgeschlossen hat.

Du erwartest nicht ernsthaft, dass ich bei jedem Artikel auf Teltarif sämtliche Quellen prüfe und ggf Urteile durchlese, ehe ich DEN ARTIKEL (nicht das Urteil) kommentiere, oder? Für den dann offenbar fehlerhaften Artikel auf Teltarif - denn dort wird eindeutig und unzweifelhaft von einem Kunden gesprochen! - kann ich nun nichts.
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[2.1.1] 7VAMPIR antwortet auf niveaulos
08.01.2010 13:39
Jedenfalls ändert es nichts an dem Unsinn, einen
Vertrag mit bestimmten Eigenschagften erst
abzuschliessen und nach einer Meinungsänderung
aufwändig zu prozessieren.

Dabei wäre die salomonische Lösung ganz schlicht.
Wer den aufwändigeren Papier EVN haben will,
sollte dafür einen angemessenen Betrag (unter 2E)
bezahlen.
Alles hat schliesslich seinen Preis.
Dazu sollten die Anbieter verpflichtet werden.

OT: Ich rate jedem Interessenten Angebote zu
bevorzugen bei denen keine lange Bindung
verlangt wird. Das versetzt den Kunden in die
angenehme Lage bei Änderung des Bedarfes
jederzeit wechseln zu können.
Selbst wenn dieses Verfahren eventuell Nachteile
hat, sind diese doch sehr viel kleiner als Jahre
auf einem schlechten Vertrag festzusitzen oder
gar prozessieren zu müssen.

01777VAMPIR ª directbox com

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[2.1.1.1] Extrakosten für Online-Rechnung
Real Emu antwortet auf 7VAMPIR
10.07.2010 15:52

einmal geändert am 10.07.2010 15:53
Weiß jemand von Euch, ob es zulässig ist, auch für jede ONLINE-Rechnung explizit eine separate Gebühr zu verlangen?
Konkreter Fall bei einem Pseudo-Prepaid-Anbieter: der Kunde bekommt keine steuerfähige Rechnung, es sei denn er fordert sie ausdrücklich an. Für das reine Bereitstellen im Kundenbereich der Betreiber-Website fallen je Rechnung Kosten an. (Wir reden nicht von einer Papierrechnung per Post, wohlgemerkt.)
Ich habe schon fleißig gesucht und Urteile gewälzt, bin aber bisher noch nicht fündig geworden.
Gruß R.E.
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[2.1.1.1.1] raio-k antwortet auf Real Emu
10.07.2010 17:13

einmal geändert am 10.07.2010 17:13
Benutzer Real Emu schrieb:
Weiß jemand von Euch, ob es zulässig ist, auch für jede ONLINE-Rechnung explizit eine separate Gebühr zu verlangen? Konkreter Fall bei einem Pseudo-Prepaid-Anbieter: der Kunde bekommt keine steuerfähige Rechnung, es sei denn er fordert sie ausdrücklich an. Für das reine Bereitstellen im Kundenbereich der Betreiber-Website fallen je Rechnung Kosten an. (Wir reden nicht von einer Papierrechnung per Post, wohlgemerkt.) Ich habe schon fleißig gesucht und Urteile gewälzt, bin aber bisher noch nicht fündig geworden.
Gruß R.E.

Einfach mal bei der Bundesnetzagentur vorbeischauen, die sind für sowas zuständig ;)

http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1932/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2008/080425Einzelverbindungsnachweis.html

...und bei heise online gibt es auch Informationen dazu...

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-Einzelverbindungsnachweis-muss-kostenlos-sein-22952.html

Natürlich gibt es hier bei teltarif ebenfalls Informationen...

https://www.teltarif.de/arch/2008/kw08/...
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[2.1.1.1.1.1] Real Emu antwortet auf raio-k
12.07.2010 11:27
Vielen Dank für die Informationen!
Es gibt keine Verpflichtung, bei Prepaid oder Pseudoprepaid eine kostenlose Rechnung - ob online oder per Post - zu liefern. Die Aufladungen müssen also nicht explizit dokumentiert werden. Es genügt, wenn der VERBRAUCH des augfeladenen Guthabens in Form der Einzelverbindungsdaten online kostenlos abrufbar ist.
Wieder etwas gelernt...
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[2.1.1.1.2] 7VAMPIR antwortet auf Real Emu
10.07.2010 19:49
Welcher Fiesling macht denn SOWAS???

Ach ja...
Und welcher DUMMIE schliesst sowas ab
wenn er eine ONlinerechnung braucht?

Wer wird denn, wenn er schon mal irgendwie
da reingeraten ist, dann auch noch einen
teuren und langwierigen Prozess führen
statt einfach den Anbieter zu wechseln?

01777VAMPIR ª directbox com