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naja wen er sich erschossen hat...


27.02.2010 19:03 - Gestartet von cintema
...dann wären auch 20 Minuten zu spät gewesen...
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[1] Telly antwortet auf cintema
27.02.2010 19:10
Benutzer cintema schrieb:
...dann wären auch 20 Minuten zu spät gewesen...

Irgendwie trifft es die Sache...

Ich frage mich, wieso jemand das ins Internet postet, bevor er Suizid begeht?

Wieso schreibt es ein Amokläufer rein?

Was erwarten die sich davon?

Telly
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[2] hätte, wäre, könnte
Fred_EM antwortet auf cintema
27.02.2010 19:14

Er hat sich aber nicht erschossen.

Anscheinend war er noch willens zu kommunizieren.

Die Anzeige wegen unterlassener - ich sage: verweigerter - Hilfeleistung ist vollkommen richtig.

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[2.1] stefanniehaus antwortet auf Fred_EM
28.02.2010 20:43
Ich hoffe doch mal, dass das ganze schnell mal wieder zu den Akten gelegt wird.
Was können denn die Mitarbeiter dafür?
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[2.1.1] Mitarbeiter
Fred_EM antwortet auf stefanniehaus
28.02.2010 22:05

Ja, die Mitarbeiter sind jetzt in einer blöden Situation.
Die Strafanzeige wird mit Sicherzeit fallen gelassen.

Die Erinnerung, dass ihr Handeln evtl. einen entscheidenden Einfluß auf den Tod hatte, wird die Mitarbeiter jedoch lebenslang begleiten.

Diejenigen, die bei der Telekom Handlungs-Anweisungen erlassen und Mitarbeiter schulen, diejenigen haben jetzt dringenden Handlungsbedarf.

Ich jedenfalls entlasse die Telekom nicht aus ihrer Pflicht.

Aus meiner sicht hat das Unternehmen Telekom in diesem kritischen Fall desaströs versagt und zumindest eine moralische Schuld auf sich geladen.

Der Hinweis auf Jux-Anrufe ist ja wohl eine Unverschämtheit.

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[2.1.1.1] Telly antwortet auf Fred_EM
01.03.2010 09:51
Der Hinweis auf Jux-Anrufe ist ja wohl eine Unverschämtheit.

Ich bin mal etwas provokant:

Im Grunde hätte die Telekom auch jedem von uns die Wohnadresse hinter der IP geben müssen. Schließlich gings um "Leben und Tod" wie man da immer sagt.

Der Selbstmörder schrieb schließlich nicht ins Forum, dass er keine Volksmusik mag - sondern er kündigte seinen Selbstmord an. Alleine aus solchem Inhalt müsste sich doch gesetzlich festlegen lassen, dass hier die Telekommunikationsfirmen zur Auskunft an die Polizei verpflichtet sind und sie selbst dadurch auch rechtlich abgesichert sind. Mit Daten ist es nämlich immer so eine Sache. Im Nachhinein wissen wir alle, was besser gewesen wäre. Doch wenn Daten zu leicht rausgegeben werden, dann beschweren wir uns zu Recht auch alle.

Was haltet ihr von meinem Vorschlag? Also ein Hinweis auf Terror, Selbstmord und Amoklauf muss alleine schon reichen und die Polizei muss über den "kleinen Dienstweg" an die Daten kommen können.

Telly
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[2.2] RICHTIG GEHANDELT !!
texter antwortet auf Fred_EM
28.02.2010 21:29

einmal geändert am 28.02.2010 21:29
Benutzer Fred_EM schrieb:

Er hat sich aber nicht erschossen.

Anscheinend war er noch willens zu kommunizieren.

Die Anzeige wegen unterlassener - ich sage: verweigerter - Hilfeleistung ist vollkommen richtig.

Solch ein Humbug. Jede Polizei-Dienststelle kennt den exakten Weg an die Infos zukommen. Wenn diese nicht eingehalten werden, gibts keine Daten. Ganz einfach.

Oft habe ich das Gefühl, dass manch einer vergißt, dass die Polizei die Exekutive darstellt und nicht die Judikative. Zu Entscheiden haben die garnichts.

Wenn dies nicht so gehandhabt wird, ist jeglichem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Ich könnte ja auch mal eben anrufen und irgendwas über die Befürworter dieser Sch**** behaupten und mich obendrein als Polizist ausgegeben. Mal sehen ob sie dann immer noch davon überzeugt sind.

Und obendrein auch noch frech zu behaupten, dass nur die Telekom solch "Mätzchen" machen würde, läßt doch einiges über die Wettbewerber durchblicken. Prost Mahlzeit für den Datenschutz.
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[2.2.1] Fred_EM antwortet auf texter
28.02.2010 22:11

Nun, eine Polizei-Dienststelle und andere Notdienste sind von der Telekom einwandfrei zu identifizieren.

So eine Telefonnummer ist fest zugewiesen und nicht änderbar.
Wenn also die Polizei anruft, dann ist es klar dass es die Polizei ist. Punkt.

Missbrauch kann es nicht geben, wenn Anfragen protokolliert werden.
Und wie schon gesagt, durch die Telefonnummer ist die Polizei EINDEUTIG identifiziert.

Wenn einer Telefonnummer eindeutig zuordnen kann, dann ist es die Telekom, und sonst niemand.

Fakt ist, dass ein verwirrter Teenie gestorben ist, der vielleicht (das wissen wir nicht) noch leben könnte.




Benutzer texter schrieb:
Benutzer Fred_EM schrieb:

Er hat sich aber nicht erschossen.

Anscheinend war er noch willens zu kommunizieren.

Die Anzeige wegen unterlassener - ich sage: verweigerter - Hilfeleistung ist vollkommen richtig.

Solch ein Humbug. Jede Polizei-Dienststelle kennt den exakten Weg an die Infos zukommen. Wenn diese nicht eingehalten werden, gibts keine Daten. Ganz einfach.

Oft habe ich das Gefühl, dass manch einer vergißt, dass die Polizei die Exekutive darstellt und nicht die Judikative. Zu Entscheiden haben die garnichts.

Wenn dies nicht so gehandhabt wird, ist jeglichem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Ich könnte ja auch mal eben anrufen und irgendwas über die Befürworter dieser Sch**** behaupten und mich obendrein als Polizist ausgegeben. Mal sehen ob sie dann immer noch davon überzeugt sind.

Und obendrein auch noch frech zu behaupten, dass nur die Telekom solch "Mätzchen" machen würde, läßt doch einiges über die Wettbewerber durchblicken. Prost Mahlzeit für
den Datenschutz.
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[2.2.1.1] CGa antwortet auf Fred_EM
01.03.2010 00:30
Benutzer Fred_EM schrieb:

Nun, eine Polizei-Dienststelle und andere Notdienste sind von der Telekom einwandfrei zu identifizieren.

Nein sind sie nicht, dass kann nur eine Notrufleitstelle. Wo nimmst du dein "Wissen" her oder wie willst du diese Aussage untermauern?

So eine Telefonnummer ist fest zugewiesen und nicht änderbar. Wenn also die Polizei anruft, dann ist es klar dass es die Polizei ist. Punkt.

Nur hat eben ein normaler Hotliner keine Möglichkeit eine übertragene Rufnummer mit einer Datenbank die es nicht gibt zu checken. Sofern diese überhaubt übertragen wird. Nicht alle Anlagen zeigen dem Hotliner überhaut eine Nr an. Zumal ein normaler Mitarbeiter nichtmal die Befugnis hat anderen fremde Daten preiszugeben ohne richterliche Anordnung.

Missbrauch kann es nicht geben, wenn Anfragen protokolliert werden.
Und wie schon gesagt, durch die Telefonnummer ist die Polizei EINDEUTIG identifiziert.


Woher soll man diese Nummern kennen? Wie kommst du zu der Behauptung? Und wenn schon.

Wenn einer Telefonnummer eindeutig zuordnen kann, dann ist es die Telekom, und sonst niemand.

Soso. Du behauptest in allen deinen Posts immer nur das die Telekom alleine alle Nr kennen würde. Ohne dafür eine Quelle zu nenen oder es zu beweisen und betonst es immer wieder. Nur weil man aber etwas falsches immer wieder sagt wirds auch nicht richtiger.

cu ChrisX

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[2.2.1.1.1] ich bleibe dabei
Fred_EM antwortet auf CGa
01.03.2010 01:19


... denn: ich sage ja nicht, dass es der Hotliner kann. Ich sage, dass es der Telekom möglich ist.

Das liegt schlicht und ergreifend an der Struktur der Maschine Telefonnetz, die ohne die Grundvoraussetzung eines zentralen Telefonnummern-Servers für sämtliche in der Republik existierenden Telefonnummern überhaupt nicht denkbar wäre.

Dafür brauche ich keine Quelle zu nennen, das ist inherent.
Die Telekom hat das Wissen, schlicht weil sie das Netz betreibt.

Deshalb: Die Telekom HAT die Information, ob und wie sie diese nutzt, ist eine andere Frage.

Ich kritisiere die Telekom dafür, dass sie mit ihren Strukturen und Missmanagement dazu beigetragen haben, dass ein Selbstmord von einem verwirrten Teenie nicht verhindert werden konnte.

Das kritisiere ich, und die Telekom soll gefälligst Maßnahmen ergreifen, dass so was nicht noch einmal passieren kann.

Dafür gibt es Verantwortliche.
Verantwortliche, das sagt das Wort schon, müssen eine Antwort geben können.
Und daher müssen sie sich eben auch Fragen stellen.
Wenn sie sich diesen Fragen nicht stellen und
nur eine blöde und/oder zynische Antwort geben (Jux-Anrufe),
dann werden sie ihrer Verantwortung nicht gerecht.
Und handeln UNVERANTWORTLICH.
So einfach ist das.





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[2.2.1.1.1.1] kfschalke antwortet auf Fred_EM
01.03.2010 06:10
Die DTAG kennt nicht alle Rufnummer der Polizei, insbesondere nicht die, die ein anderes Mobilfunknetz nutzen.
Zweitens ist es völlig wurscht, warum die Polizei anruft. Es geht in diesem Fall ja eben nicht darum eine nachvolziehbare Verbindung zur 110/112 zu lokalisieren, sondern einzig darum den Standort einer IP-Adresse preiszugeben. Hier kann nun kein Provider ein Interesse seines Kunden erkennen, dass ein Notruf abgesetzt wurde.
Ergo, dies bitte auch unterscheiden.. Wenn es zueinfach ist, so an Daten zu kommen, dann wird zukünftig kein Polizist mehr einen Beschluss beantragen, sondern nur auf "Notruf" machen.
Und übrigens, nicht jeder kleine Polizeibeamter kennt die Wege zu den Providern, weil es nicht gewollt ist.
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[2.2.1.1.1.1.1] Triple22 antwortet auf kfschalke
01.03.2010 08:50
Ich weis ja nicht, wie hier einige Leute auf die Idee kommen, die Telekom kenne jede Telefonnummer. Schaut Euch mal die Providerübersicht an und wer Lust hat, kann ja mal durchzählen. Jeder dieser Provider kann (und macht es) bei der Netzagentur Rufnummern für seine Kunden beantragen. Und letztendlich hat ja auch die Polizei über einen anderen Provider diese erfahren.
Zitat "Bis die Polizei über einen anderen Provider die Adresse des Mannes ermittelt hatte, vergingen fast drei Stunden."
Ich denke mir, das der Provider auch der Anbieter des Verstorbenen war. Somit ist doch klar, an wen man sich wenden muss und das wurde dann auch gemacht.

Was man hier sehr vermisst, ist die Anteilnahme an die Hinterbliebenen.
Von meiner Seite spreche ich mein Beleid aus.

MfG Triple
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[2.2.1.1.1.1.1.1] Fred_EM antwortet auf Triple22
01.03.2010 09:41

Die Telekom kennt tatsächlich jede beliebige Telefonnummer.

Ich weiß nicht, was so schwierig daran sein soll das zu verstehen.

Ich sage nicht: Die Hotline kennt jede Telefonnummer.
Ich sage: Die Telekom kennt jede Telefonnummer.

Es ist nur eine Frage der internen Prozesse und der IT wie und wo diese Informationen genutzt wird.

Vielleicht solltest Du Dich mal mit der Struktur von Telefonnetzen auseinandersetzen,
dann dürfte das klar werden.




Benutzer Triple22 schrieb:
Ich weis ja nicht, wie hier einige Leute auf die Idee kommen,
die Telekom kenne jede Telefonnummer.
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[2.2.1.1.1.1.1.1.1] Richtiger Provider
handytim antwortet auf Fred_EM
01.03.2010 11:59
Benutzer Fred_EM schrieb:
Vielleicht solltest Du Dich mal mit der Struktur von Telefonnetzen auseinandersetzen, dann dürfte das klar werden.

Die Polizei muss sich von vornherein an den richtigen Provider wenden. Dass es in diesem Fall die Telekom war, ist - nach den bisherigen Berichterstattungen - stark zweifelhaft.

Normalerweise läuft eine Standortlokalisierung oder Ortung schnell und problemlos ab. Wenn man sich denn an die richtige Stelle und den richtigen Provider wendet...
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[2.2.1.1.1.1.1.1.2] Triple22 antwortet auf Fred_EM
03.03.2010 05:42
Also meinst du, wenn Anbieter xy eine neue Nummer bei der Netzagentur beantrag, diese über Voip-Telefonica geschaltet wird, dann bekommt die Telekom die Mitteilung, der Kunde sowieso hat die neue Nummer bekommen, wo lebst du? Auf nem andren Stern?
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[2.2.1.1.1.1.2] Pech gehabt
Fred_EM antwortet auf kfschalke
01.03.2010 09:37

Tja, Pech gehabt:

Egal was wir hier parlieren, der verzweifelte junge Mann ist tot.

Ich halte fest, dass hier grob was schief läuft.
Das System hat versagt, aus welchen Gründen auch immer.


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[2.2.1.1.1.1.2.1] batrabbit antwortet auf Fred_EM
06.03.2010 08:23
Benutzer Fred_EM schrieb:

Egal was wir hier parlieren, der verzweifelte junge Mann ist tot.

Zweifellos.

Ich halte fest, dass hier grob was schief läuft. Das System hat versagt, aus welchen Gründen auch immer.

Du redest hier der generellen Datenfreigabe das Wort, egal
wem gegenüber. Wenn *das* passiert, versagt "das System".
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[2.2.1.1.1.1.2.1.1] Fred_EM antwortet auf batrabbit
06.03.2010 12:57

Da hast Du Recht:
Die Polizei ruft an, sagt gib mir mal die Daten. Gut ist.
So soll es natürlich nicht sein.

Es muss möglich sein Prozesse und Prozeduren zu finden die es ermöglichen in Notfällen unmittelbar Auskunft zu geben und andererseits sicherzustellen dass ein Mißbrauch nicht stattfindet.

Aufforderungen zur Datenfreigabe müssen also durch die Polizei und die Telekom geloggt werden.
Ein Staatsanwalt kann dann im Nachhinein überprüfen ob das Anliegen die Auskunft rechtfertigt.
Wenn nicht, gibt es eine Rüge.

In Banken ist es - soweit ich weiß - so geregelt, dass Mitarbeiter auf diverse Konten Einblick haben. Aber jeder "Einblick" wird protokolliert. So ist es eben schon ein Problem mal eben zu checken wieviel Geld die/der Ex, der Mitbewerber eines Freundes etc. auf dem Konto hat. Deshalb greifen Banken-Angestellte eben auch nur auf Konten zu, für den sie den Zugriff rechtfertigen können und im Zweifelsfall eine gute Begründung liefern können. Ansonsten steht der Job auf dem Spiel, das geht Ratz-Fatz.

Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich :-) ,
aber trotzdem: es zeigt einen Weg auf.

(Daten-)Sicherheit ist wichtig, Leib & Leben auch.

Schwierige Abwägung.











Benutzer batrabbit schrieb:
Benutzer Fred_EM schrieb:

Egal was wir hier parlieren, der verzweifelte junge Mann ist tot.

Zweifellos.

Ich halte fest, dass hier grob was schief läuft. Das System hat versagt, aus welchen Gründen auch immer.

Du redest hier der generellen Datenfreigabe das Wort, egal wem gegenüber. Wenn *das* passiert, versagt "das
System".